Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung

 

Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Kolumbien

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Text of the announcement is available only in German.
Also the necessary forms for interested parties are available only in German.

Vom 30. April 2013

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

In der Gemeinsamen Erklärung zur Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft, Forschung und Innovation zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kolumbien vom 2. Oktober 2012, wurden regelmäßige Bekanntmachungen zur Förderung der Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung vereinbart.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF1-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Kolumbien, durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU2-Beteiligung.

Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung:

  • Biotechnologie
  • Biodiversität
  • Meeresforschung
  • Gesundheitsforschung

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen, und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU).

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen/Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bezuschusst wird eine Projektlaufzeit von maximal 12 Monaten.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft –FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEBeihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann.

Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden:

  1. Austausch von Experten und Nachwuchswissenschaftlern:

    Für die Förderung von Reisekosten deutscher Projektwissenschaftler gilt:

    Die An- und Abreisekosten (bei Flugtickets: Economy-Class bis 1 400 €) bis zum und vom Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen. (Tagegeld in Kolumbien: 200 000 kol. Pesos pro Tag. Maximale Aufenthaltsdauer 90 Tage). Die Unterkunft in Kolumbien liegt in der Verantwortung der Partnereinrichtung.

    Für die Bereitstellung von Tagegeldern für deutsche Experten im Ausland ist grundsätzlich der ausländische Projektpartner zuständig.

    Für die Förderung der Reisekosten ausländischer Projektwissenschaftler gilt:

    Tagegelder und projektbezogene Inlandsreisekosten: Der Aufenthalt in Deutschland wird in der Regel für eine Dauer von maximal 3 Monaten jährlich vom deutschen Zuwendungsgeber mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104 €/Tag bzw. 2 300 €/Monat (wenn der Aufenthalt zwischen 23 und 31 Tagen dauert) bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 77 €/Tag gezahlt. Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten. An- und Abreisetag zählen als ein Tag.

    Projektbezogene Inlandsreisekosten in Deutschland werden von deutscher Seite bezuschusst. Die An- und Abreisekosten bis zum und vom Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land übernommen. An- und Abreisetag zählen als ein Tag.

  2. Sachmittel:

    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geräte, Geschäftsbedarf, Transportkosten, Literatur, Mieten, Aufträge etc.) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.

  3. Projektpauschale:

    Eine Projektpauschale in Höhe von 20 % für Hochschulen und Universitätskliniken (vgl. FAQ zur Projektpauschale https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=583)

    Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung, wie:

    • Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation
    • Labor- und EDV-Ausstattung

5 Verfahren

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:
Projektträger „Internationales Büro“ (PT-IB)
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Internet: http://www.internationales-buero.de

Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:

Jonas Kliesow
E-Mail: Jonas.kliesow@dlr.de
Telefon: 02 28/38 21-14 38
Telefax: 02 28/38 21-14 00

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:

Monika Hirsch-Schmidt
E-Mail: monika.hirsch-schmidt@dlr.de
Telefon: 02 28/38 21-14 31
Telefax: 02 28/38 21-14 00

5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig.

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst ausführliche Projektskizzen in deutscher Sprache bis spätestens

30. Juni 2013

über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/KOL13WTZ) einzureichen.

Eine rechtsverbindlich unterschriebene Version der Projektskizze (erstellt als pdf-Dokument aus pt-outline heraus) ist dem Internationalen Büro unverzüglich zuzusenden.

Gliederung der Projektskizze:

  • Part A     Diese Felder sind fester Bestandteil jeder Bekanntmachung und werden über ein vorgegebenes Web-Formular erfasst.
    • A.I Angaben für administrative Zwecke
    • A.II Finanzübersicht
  • Part B     Eine individuelle, auf die Förderbekanntmachung abgestimmte Projektbeschreibung mit folgender Gliederung:
    • B.I Ziele, Exzellenz und Originalität des Vorhabens
    • B.II Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten
    • B.III Ausführliche Beschreibung der Methodologie und des Arbeitsplans
    • B.IV Nutzen und Verwertbarkeit der Ergebnisse
    • B.V Zusammenarbeit mit Dritten
    • B.VI Notwendigkeit der Zuwendung
    • B.VII gegebenenfalls Anlagen

Die Projektbeschreibung (Part B) kann als Dokument (word- oder pdf-Dokument) in pt-outline hochgeladen werden.

Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Die Beschreibung sollte 10 Seiten nicht überschreiten.

In der zweiten Verfahrensstufe werden bei positiv bewerteten Projektskizzen die einreichenden Institutionen aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems „easy des BMBF" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen werden.

Der Antrag ist an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:

Projektträger „Internationales Büro“ (PT-IB)
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Jonas Kliesow + Monika Hirsch-Schmidt
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur webbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Projektträger „Internationales Büro“ (PT-IB)
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Martina Lauterbach
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: 02 28/38 21-17 34

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

5.3 Bewertungskriterien

Die eingegangenen Projektskizzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den unter Nummer 1 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse
  • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
  • Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die gesamte Laufzeit

Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Skizzen- und Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil einer Zuwendung auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).

Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von Nummer 7 und 8 der BNBest-BMBF98 bzw. Nummer 12 und 13 der NKBF98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse im Rahmen der Zuwendung zu vereinbaren.

Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, ein Jahr nach Ende der Maßnahme einen Bericht über die erzielten Ergebnisse vorzulegen, der insbesondere eine Aussage darüber enthält, ob mit der Maßnahme eine dauerhafte Zusammenarbeit initiiert werden konnte.

7 Verfahren in Kolumbien

Die kolumbianischen Partner müssen parallel einen Antrag bei COLCIENCIAS bis zum 28. Juni 2013 einreichen.

Ansprechpartner sind:

Lic. Sara Araujo Santos
Internationale Abteilung COLCIENCIAS

Telefon: +5 71 62 58/4 80-21 20
E-Mail: siaraujo@colciencias.gov.co
http://www.colciencias.gov.co

Lic. Libardo Andrés Gutiérrez Mengual
Internationale Abteilung COLCIENCIAS

Telefon: +5 71 62 58/4 80-24 43
E-Mail: lagutierrez@colciencias.gov.co
http://www.colciencias.gov.co

8 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 30. April 2013

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Nina von Sartori


1Bundesministerium für Bildung und Forschung

2Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. EUR beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. EUR beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23).

Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm