Förderpreis und Auswahlprozess

Ziel des Deutsch-Afrikanischen Innovationsförderpreises (GAIIA) ist die Unterstützung der Eigeninitiative afrikanischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Umsetzung von Forschungsergebnissen in innovative Lösungen, die der Bevölkerung in Afrika zugutekommen.

Der Förderpreis honoriert bereits erbrachte herausragende Leistungen afrikanischer Forscherinnen und Forscher und ermöglicht zugleich die Durchführung von deutsch-afrikanischen Anschlussprojekten, mit denen die Forschungsergebnisse zu technologischen und sozialen Produkt- und Prozessinnovationen weiterentwickelt werden. Deutschen Forschungs- und Innovationsakteuren ermöglicht der Preis einen Ausbau ihrer Zusammenarbeit mit afrikanischen Partnern und neue wissenschaftliche Forschungs- und Anwendungsbereiche.

Der Förderpreis ist mit einer Zuwendungssumme in Höhe von bis zu 150.000 Euro für ein zweijähriges Forschungs- und Innovationsprojekt dotiert. Dabei entfällt mindestens die Hälfte der Zuwendung auf die Verwendung durch den afrikanischen Partner. Nach Möglichkeit soll das geförderte Projekt über die reinen Projektergebnisse hinaus Grundlage für den Aufbau einer nachhaltigen Innovationsstruktur (besipielsweise eines forschungsbasierten Kleinunternehmens) sein.

Anwärterinnen und Anwärter auf den Preis können entweder von einer Person nominiert werden, die eine deutsche Hochschule/ Forschungseinrichtung vertritt, oder sich selbst um den Förderpreis bewerben. Beide Partner reichen eine gemeinsame Skizze für ein Kooperationsprojekt ein, die von Fachgutachterinnen und -gutachtern bewertet wird. Die finale Auswahl der Gewinnerprojekte bzw. Preisträgerinnen und Preisträgern erfolgt durch eine hochrangige Jury, die mit afrikanischen und deutschen Expertinnen und Experten aus Forschung und Innovation besetzt ist.

Einreichungen sind nur nach Förderaufrufen des BMBF möglich.

GAIIA Förderbekanntmachung 2023

- Vorlagefrist abgelaufen -

Bewerbungen zur

konnten bis zum 7. November 2023 eingereicht werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Antragsformulare und weitere Informationen