Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung der Richtlinie zum Förderprogramm "Internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung - Union für das Mittelmeer"

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13.07.2010 - 31.12.2013
Fassung vom 16. Januar 2012

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft  und Forschung ist zentrales Moment, um die deutsche Position im globalen Kontext zu festigen und weiterzuentwickeln. Dabei bilden sowohl die "Hightech-Strategie der Bundesregierung" als auch die "Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung" die grundlegenden Referenzrahmen. Wesentlicher Bestandteil der Internationalisierungsstrategie ist es, die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern in den Bereichen Bildung, Forschung und Entwicklung nachhaltig zu stärken. Die folgende Bekanntmachung legt einen Schwerpunkt auf die Anbahnung und Weiterentwicklung strategischer Partnerschaften in Wissenschaft und Forschung zwischen deutschen Organisationen sowie Einrichtungen aus denjenigen Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens einschließlich der Türkei, die zur "Union für das Mittelmeer" (UfM) zählen.
Insgesamt umfasst die UfM alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie 16 Länder des Westlichen Balkans, Nordafrikas, des Nahen Ostens einschließlich der Türkei1 , wobei Maßnahmen derzeit in den folgenden sechs Schwerpunktbereichen umgesetzt werden2 :

  • Säuberung des Mittelmeers,
  • Einrichtung von transnationalen Schifffahrtsstraßen und Autobahnen,
  • Initiativen zum Schutz vor natürlichen und von Menschen verursachten Katastrophen,
  • Entwicklung eines Solarenergieplans für den Mittelmeerraum,
  • Bildung und Forschung sowie Unterstützung der Europa-Mittelmeer-Universität in Slowenien,
  • Wirtschaftsförderungsinitiative für den Mittelmeerraum unter besonderer Berücksichtigung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einschließlich Kleinstunternehmen.

Die UfM bildet den geeigneten Rahmen, um deutsche Wissenschafts- und Forschungskompetenz in die Lösung spezifischer euro-mediterraner Herausforderungen einzubringen. Darüber hinaus ist die UfM die adäquate Plattform, um euro-mediterrane Forschungs- und Wissenschaftskompetenz für deutsche Akteure weiter zu erschließen. Ferner wird über diese Bekanntmachung ein Beitrag zur Schaffung eines euro-mediterranen Forschungsraums geleistet. Um der besonderen Bedeutung der angewandten Forschung in den UfM-Schwerpunktbereichen Rechnung zu tragen und zur Entwicklung von euro-mediterranen Innovationssystemen beizutragen, sollen auch innovationsbezogene Kooperationen unterstützt werden.

Mit der Bekanntmachung werden Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um

  • weiterführende Projektanträge in aktuellen Förderprogrammen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu stellen,
  • die Vorbereitung von Projekten im Rahmen europäischer Forschungs- und Innovationsprogramme zu unterstützen sowie
  • Innovationspartnerschaften zu den Schwerpunktthemen der UfM auszubauen oder zu entwickeln.

Im Ergebnis wird damit die internationale Zusammenarbeit zwischen deutschen Forschungs- und Wissenschaftsorganisationen sowie Einrichtungen aus Nordafrika, des Nahen Ostens einschließlich der Türkei eine neue Qualität erhalten und zur Weiterentwicklung der UfM beitragen. Darüber hinaus werden euro-mediterrane Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationssysteme weiterentwickelt und Synergien zu dem forschungspolitischen Dialog mit den Partnerländern aus Nordafrika und des Nahen Ostens hergestellt.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

2a: BMBF-Fachprogramme:

Mit dem BMBF-Programm "Internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung - Union für das Mittelmeer" soll die Vorbereitung von Projekten vorwiegend der angewandten Forschung und Entwicklung im Rahmen der aktuellen Förderprogramme des BMBF (http://www.bmbf.de/index.php) gefördert werden. Voraussetzung ist, dass Partner aus den UfM-Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens einschließlich der Türkei in das Projekt eingebunden werden. Dies muss für jede Ausschreibung gesondert geprüft werden. Die Ausschreibungsinhalte zu den verschiedenen Themen finden sich unter:

  • Neue Technologien (http://www.bmbf.de/de/1000.php)
  • Lebenswissenschaften (http://www.bmbf.de/de/1237.php)
  • Grundlagenforschung (http://www.bmbf.de/de/98.php)
  • Energie (http://www.bmbf.de/de/12337.php)
  • Umwelt und Nachhaltigkeit (http://www.bmbf.de/de/17810.php)
  • Sozial- und Geisteswissenschaften (http://www.bmbf.de/de/4630.php)

2b: EU-Forschungs- und Innovationsprogramme:

Ebenso werden deutsche Organisationen in Kooperation mit Einrichtungen aus den UfM-Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens einschließlich der Türkei unterstützt, Projekte in der angewandten Forschung zu den thematischen Prioritäten des Programms "Zusammenarbeit" innerhalb des 7. Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Union vorzubereiten, wobei ein regionaler Schwerpunkt der Projektaktivität auf der Mittelmeerregion liegen muss. Das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm umfasst die folgenden thematischen Bereiche:

Die Vorbereitung von Projekten im Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) sowie in weiteren forschungsrelevanten EU-Innovationsprogrammen kann gefördert werden, wenn die Partner aus den UfM-Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens einschließlich der Türkei förderfähig sind. Informationen zu Nicht-EU-Ländern, die an das CIP assoziiert sind, sind unter Ziffer sieben dieser Bekanntmachung zu finden. Die Hauptsäulen des CIP sind:

  • Programm "Unternehmerische Initiative und Innovation" (EIP)
  • Programm zur Unterstützung der Politik für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT-Förderprogramm)
  • Programm "Intelligente Energie - Europa" (IEE).

2c: Innovationspartnerschaften und Netzwerke für die UfM:

Hiermit wird der Auf- und Ausbau von Innovationspartnerschaften und -netzwerken zwischen deutschen Organisationen und Einrichtungen aus den UfM-Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens einschließlich der Türkei gefördert. Diese Partnerschaften und Netzwerke sollen zur Weiterentwicklung von Wissenschafts- und Innovationsaktivitäten insbesondere der UfM-Schwerpunktbereiche beitragen (siehe Nummer 1.1). Dabei können Projektanträge auch Themen wie marine und maritime Forschung sowie natürliches Ressourcenmanagement betreffen.
Beim Aufbau bzw. der Weiterentwicklung von Innovationspartnerschaften und -netzwerken zu spezifischen thematischen UfM-Prioritäten müssen Strategien für die Folgefinanzierung sowie Verbindungen zu existierenden Plattformen und Netzwerken berücksichtigt werden (z. B. gemeinsame Technologieplattformen, Wissens- und Innovationsgemeinschaften, EU-Projekt MIRA3).
Unter Nummer 2c werden zum Beispiel Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer, zur Identifizierung von gemeinsamen Forschungsthemen, zur Entwicklung gemeinsamer Forschungspläne, zur besseren Verknüpfung zwischen bestehenden Netzwerken sowie zur gemeinsamen Entwicklung von Humankapital im internationalen Kontext erwartet.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen, und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)4) in Kooperation mit Partnereinrichtungen aus den UfM-Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Mauretanien, Marokko, die Palästinensischen Gebiete, Syrien, Tunesien und die Türkei). Anträge mit Beteiligung von KMU werden bevorzugt gefördert.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen/Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Antragsteller sollten sich im Umfeld des geplanten Projekts mit den Förderpro-grammen des BMBF, mit weiteren nationalen Förderprogrammen, insbesondere denen der Hightech-Strategie, dem EU-Forschungsrahmenprogramm sowie dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der EU vertraut machen. Darüber hinaus sollten Antragsteller, die ein Projekt unter Nummer 2a oder 2b planen, u. a. mit den zuständigen Projektträgern des BMBF bzw. den Nationalen Kontaktstellen für das EU-Forschungsrahmenprogramm klären, ob das geplante Projekt die Kriterien der Fachprogramm- bzw. der EU-Ausschreibung erfüllt.
Generell müssen zusätzlich zu dem Antragsteller aus Deutschland mindestens zwei Einrichtungen aus zwei unterschiedlichen Partnerländern der nachfolgenden UfM-Länder beteiligt sein: Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon, Mauretanien, Marokko, die Palästinensischen Gebiete, Syrien, Tunesien, Türkei. Die zusätzliche Beteiligung von Einrichtungen aus Israel wird gleichermaßen gefördert.
Es wird empfohlen, Einrichtungen aus weiteren UfM-Ländern (EU-Länder sowie Monaco) einzubeziehen, wobei die Kosten für diese Länder nicht im Rahmen dieser UfM-Ausschreibung übernommen werden können. Im Hinblick auf die Einbeziehung der UfM-Länder aus dem Westlichen Balkan in Aktivitäten zu Nummer 2a oder 2b ist eine Kombination mit dem BMBF-Förderprogramm "Internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung, Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa - Regionalausschreibung" (http://www.bmbf.de/foerderungen/2198.php) möglich.
Bei Vorhaben unter den Nummern 2a und 2b muss die Zusammensetzung der Partner den Beteiligungsregeln der jeweiligen Ausschreibung der EU oder des BMBF entsprechen. Die ausländischen Partner nach Nummer 3 müssen durch die Vorlage mindestens einer Absichtserklärung ihre Kooperationsbereitschaft zum Ausdruck bringen.
Innerhalb eines Antragsverfahrens kann ein Förderantrag nur für Aktivitäten entweder zu Nummer 2a oder 2b oder 2c gestellt werden.
Eine signifikante Eigenbeteiligung der Partner ist bei Antragstellung nachzuweisen. Die Institutionen der Partnerländer müssen zur Finanzierung beitragen, indem sie ihre Reise- und Personalkosten selbst tragen. Der Antrag muss die zur Beurteilung der Angemessenheit und Notwendigkeit der Förderung erforderlichen Angaben enthalten (siehe Nummer 5.2).
Die Vorbereitung von Projekten wird seitens des BMBF durch nicht rückzahlbare Zuschüsse unterstützt. Folgende Maßnahmen können - auf Ausgaben- oder auf Kostenbasis - bezuschusst werden:

  • Reisen deutscher Experten inklusive Tagespauschalen nach Zielland
  • Gastaufenthalte ausländischer Experten in Deutschland (Pauschalen in Höhe von 104 €/Tag).

In besonders begründeten Fällen:

  • Personal auf deutscher Seite z. B. für Untersuchungen zur Durchführbarkeit von gemeinsamen Forschungsprojekten und die Durchführung von Veranstaltungen (in der Regel bis zu drei Personenmonate)
  • Kosten für Veranstaltungen (z. B. Miete, Logistik)
  • Sachmittel (z. B. Verbrauchsmaterial für Pilotstudien).

Der Zuschuss für die Vorbereitung besonders komplexer Projekte und Innovati-onspartnerschaften kann bis maximal € 50 000 betragen, wobei Projekte unter den Nummern 2a und 2b eine maximale Laufzeit von 12 Monaten und unter Nummer 2c von maximal 18 Monaten haben. Hochschulen und Universitätskliniken können zusätzliche Mittel (Projektpauschale) in Höhe von 20 % der gesamten Projektausgaben erhalten.
Ausschließlich für Innovationspartnerschaften (Nummer 2c) kann nach positiver Begutachtung und Bewilligung ein zusätzlicher Zuschuss von maximal € 30 000 gewährt werden. Dazu muss ein separater Förderantrag eingereicht werden. Der Zweck dieser zusätzlichen Förderung ist die Vorbereitung eines gemeinsamen Antrags im Rahmen von spezifischen, unter den Nummern 2a und 2b aufgeführten Förderprogrammen.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Bemessungsgrundlagen für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI-(Forschungs- und Entwicklungs- und Innovations-)Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Es ist vorgesehen, etwa einmal jährlich einen Workshop der geförderten Projekte unter internationaler Beteiligung zum Informations- und Erfahrungsaustausch in Deutschland durchzuführen. Eine Teilnahme der deutschen Antragsteller wird vorausgesetzt.
Zusätzlich zur Verbreitung auf nationaler Ebene müssen die Projektergebnisse in Form eines kurzen Berichts in einem vorgegebenen Format zur Veröffentlichung im Internet bereitgestellt werden.

5 Verfahren

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros (IB) des BMBF

Mit der Umsetzung des BMBF-Programms "Internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung - Union für das Mittelmeer" ist  beauftragt:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB) im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/index.php

Beim Internationalen Büro des BMBF sind weitere Informationen erhältlich. Das BMBF empfiehlt, vor der Einreichung eines Antrags mit dem für die jeweiligen Länder zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen und sich über Fördermöglichkeiten der Partnerländer im Mittelmeerraum zu informieren.
Fachliche Ansprechpartner beim Internationalen Büro des BMBF:
Ralf Hanatschek
Telefon: +49- 2 28-3821 14 82
E-Mail: Ralf.Hanatschek@dlr.de
Roman Noetzel
Telefon: +49- 2 28-3821 14 84
E-Mail: Roman.Noetzel@dlr.de
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Derya Manda
Telefon: +49-2 28-3821 18 96
E-Mail: Derya.Manda@dlr.de

5.2 Antragstellung

Die Ausschreibung ist - vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel - bis Ende 2013 offen. Anträge werden während der gesamten Laufzeit der Ausschreibung jederzeit entgegengenommen und bearbeitet.
Der Projekttitel muss zwingend mit der Abkürzung UFM beginnen.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssys-tem "easy" des BMBF zu verwenden. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block
abgerufen oder unmittelbar beim Internationalen Büro des BMBF angefordert werden.

Antragsteller zu dem Bereich "BMBF-Fachprogramme" (Nummer 2a) und "EU-Forschungs- und Innovationsprogramme (Nummer 2b) müssen zusätzlich zum "easy"-Antrag eine Vorhabensbeschreibung von max. zehn Seiten DIN A4 (Arial, 11 Pkt, 1,5-zeilig) einreichen. Diese soll folgende Aspekte berücksichtigen:

  1. Titel (UFM:.)
  2. - Koordinator
    - Beteiligte Partner
  3. Zusammenfassung mit Angabe des BMBF bzw. EU-Förderprogramms, auf das die Projektvorbereitung abzielt, sowie der Einreichfrist für die Antrag-stellung dort
  4. Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben zu eingesetzten Eigenmitteln und -leistungen sowie zu Gesamt- und Fördervolumen des geplanten Projekts
  5. Projektbeschreibung
    • Beschreibung des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technologie; Wissenschaftliche Zielsetzung mit detaillierter Darstellung des Bezugs zu den Themen der Ausschreibungen/Förderprogrammen des BMBF bzw. der EU
    • Art und Umfang der geplanten Zusammenarbeit
    • Angestrebtes Ergebnis des Projektes und dessen beabsichtigte Verwertung
  6. Arbeitsplan
    • Geplante Vorbereitungsmaßnahmen und vorgesehene Arbeitsschritte
    • Aufteilung der Arbeitspakete auf die Partner
    • Zeitplanung
  7. Nachweis der Qualifikation des Koordinators sowie der Projektpartner für das geplante Projekt
    • Schwerpunkte der bisherigen einschlägigen Arbeiten
    • Wichtigste einschlägige Publikationen/Patente
  8. Beteiligung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Im Hinblick auf die Förderung zur Entwicklung von "Innovationspartnerschaften und Netzwerke für die UfM" (Nummer 2c) muss ebenfalls zusätzlich zum "easy"-Antrag eine Vorhabensbeschreibung von max. zehn Seiten DIN A4 (Arial, 11 Pkt, 1,5-zeilig) eingereicht werden. Diese soll folgende Aspekte berücksichtigen:

  1. Titel (UFM: ...)
  2. a) Koordinator
    b) Struktur der Partnerschaft (Vorlage der Absichtserklärung)
  3. Zusammenfassung
  4. Projektbeschreibung
    a) Projektziele und Bezug zu den Zielen dieser UfM-Bekanntmachung (optional: weitere Informationen zu Folgeaktivitäten für die Vorbereitung von Projektanträgen unter den Nummern 2a und 2b)
    b) Informationen zu bestehenden Kooperationen mit der/den betreffenden Region(en) bzw. Partnern
    c) Informationen zum Mehrwert der geplanten Partnerschaft in Bezug auf Forschung und Innovation
    d) Informationen zu den Ergebnissen (kurzfristig), Erfolgen (mittelfristig) und Auswirkungen (langfristig) der geplanten Aktivitäten
  5. Arbeitsplan
    a) Geplante Maßnahmen und vorgesehene Arbeitsschritte
    b) Aufteilung der Arbeitspakete auf die Partner
    c) Zeitplanung
  6. Nachweis der Qualifikation des Koordinators sowie der Projektpartner für das geplante Projekt
  7. Vereinbarung zum Schutz geistigen Eigentums.

Anträge sind elektronisch per E-Mail und per Post (Originalantrag) einzureichen bei:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB) im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Roman Noetzel
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: Roman.Noetzel@dlr.de
Bei mehreren deutschen Partnern hat jeder Partner einen eigenen Antrag zu stellen, der mit dem Hauptpartner abgestimmt ist. Alle eingereichten Anträge müssen denselben Titel haben. Den fachlichen Projektantrag reicht der Hauptpartner für alle anderen Partner ein. Die Partner sollen ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln. Einzelheiten können dem BMBF - Merkblatt Vordruck 0110 - entnommen werden.
Aus der Vorlage eines Antrags kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

6 Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den Zielen der UfM-Ausschreibung
  • Qualität des Arbeitsplans, Originalität des Ansatzes
  • Qualifikation und Fachkenntnisse des Projektkoordinators sowie der Projektpartner
  • Qualität der Zusammenarbeit und gegenseitiger Nutzen
  • Plan zur Verwertung der erwarteten Ergebnisse
  • KMU-Beteiligung
  • Förderung junger Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler
  • Plan zur Verbreitung der Projektergebnisse
  • Erfolgsaussichten des Projektes hinsichtlich einer Förderung im Rahmen des entsprechenden BMBF-Programms bzw. EU-Programms (Nummern 2a, 2b)
  • Qualität, Bezug zu den UfM-Schwerpunkten und methodischer Ansatz der Partnerschaft, einschließlich Partnerstruktur (Nummer 2c)
  • Begründung für Folgeaktivitäten und Finanzierung (Nummer 2c)
  • Vernetzung mit bestehenden Netzwerken (Nummer 2c)

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
Mit den ausgewählten Antragstellern schließt das Internationale Büro des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag ab. Bestandteil eines Zuwendungsvertrages auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestim-mungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungsverträgen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98). Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von Ziffer 7 und 8 der BNBest-BMBF 98 bzw. Ziffer 12 und 13 der NKBF 98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse im Zuwendungsvertrag zu vereinbaren.

7 Information und Beratung

Für fachliche Informationen und Beratungen (Adressen, Ansprechpartner, etc.) zu den Förderprogrammen des BMBF stehen die Projektträger zur Verfügung.

Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de
Internet: http://www.foerderinfo.bund.de/index.php

Gebührenfreie Hotlines:
Forschungsförderung: +49-800-2623 008
KMU-Förderung: +49-800-2623 009
Weitere Informationen zu Strategien und Förderprogrammen finden sich unter:
Hightech-Strategie der Bundesregierung: http://www.hightech-strategie.de/de/350.php
Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung: http://www.bmbf.de/pub/Internationalisierungsstrategie.pdf
Allgemeine Informationen zu Förderbekanntmachungen und Förderrichtlinien des BMBF sind hier (http://www.bmbf.de/foerderungen/677.php) zu finden.
Über die EU-Förderprogramme informieren und beraten die nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Das deutsche Portal zum 7. Forschungsrahmenprogramm (http://www.forschungsrahmenprogramm.de/nks.htm) bietet Erstinformationen und nennt Adressen und Ansprechpartner bei den nationalen Kontaktstellen. Informationen zum EU-Innovationsprogramm Eurostars können unter http://www.eureka.dlr.de/de/194.php abgerufen werden.
Informationen zu BMBF-Förderprogrammen für die Länder des Westlichen Balkans finden sich unter: http://www.internationales-buero.de/de/1036.php
Weitere Informationen zur Union für das Mittelmeer finden sich unter: http://ec.europa.eu/external_relations/euromed/index_en.htm.
Informationen zu EU-Förderprogrammen für Forschung und Innovation werden außerdem von den regionalen Organisationen des Enterprise Europe Network angeboten: http://www.enterprise-europe-network.ec.europa.eu/
Informationen zum Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der EU (CIP) finden sich unter:
http://ec.europa.eu/cip/index_de.htm
Informationen zu den CIP-Programmbereichen finden sich unter:
Unternehmerische Initiative und Innovation: http://ec.europa.eu/cip/eip/index_de.htm
Intelligente Energie - Europa: http://ec.europa.eu/energy/intelligent/contact/national_en.htm,
IKT: http://ec.europa.eu/information_society/activities/ict_psp/contacts/index_en.htm)
Für aktuelle Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Informations-zentren in Ihrer Region. Siehe: http://ec.europa.eu/cip/contact/index_en.htm
Informationen zu den Europäischen Technologieplattformen und den Wissens- und Innovationsgemeinschaft der EU finden sich unter: http://cordis.europa.eu/fp7/jtis/home_en.html und http://eit.europa.eu/
Informationen zu dem MIRA-Projekt finden sich unter: http://www.miraproject.eu/
Weitere Informationen im Internet:
Die Förderdatenbank des Bundes auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) (http://www.foerderdatenbank.de/) informiert aktuell und vollständig über Förderprogramme und Richtlinientexte auf der Ebene des Bundes, der Länder und der EU.

8 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 16. Januar 2012

Bundesministerium für
Bildung und Forschung

Im Auftrag

Peter Webers


1Albanien, Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Mauretanien, Monaco, Montenegro, Marokko, die Palästinensischen Gebiete, Syrien, Tunesien, Türkei. Nähere Informationen: http://eeas.europa.eu/euromed/index_en.htm
2Die Schwerpunktbereiche wurden in der Erklärung des Gipfels zur Gründung der Union für den Mittelmeerraum im Juli 2008 festgelegt. Siehe: http://eeas.europa.eu/euromed/index_en.htm
3Das aus dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm geförderte MIRA-Projekt um-fasst rund 30 Partner aus der Mittelmeerregion und hat sich zum Ziel gesetzt, die bi-regionale forschungs- und innovationsbezogene Kooperation zwischen den EU-Staaten und den Mittelmeeranrainern, die nicht zur EU gehören, zu vertiefen. Das BMBF ist über das IB an dem Projekt beteiligt (siehe http://www.miraproject.eu/).
4Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, klei-nen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. EUR beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. EUR beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen. Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden.