Im Jahr 2018 ist die internationale Förderinitiative PRIMA (Partnership for Research and Innovation in the Mediterranean Area) angelaufen, die das Ziel verfolgt, durch Forschung und Innovation die Herausforderungen des Mittelmeerraums in Bezug auf Agrar- und Ernährungssysteme und Wassermangel wirksam zu bewältigen.
PRIMA wurde am 19. April 2024 für weitere drei Jahre (2025-2027) verlängert. Quelle: Europäische Kommission
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Die 8. PRIMA Ausschreibung wurde März 2025 veröffentlicht. Ab diesem Jahr wird ein einstufiges Verfahren für Sektion 1 und Sektion 2 angewendet. Projektanträge können jetzt gestellt werden. Die Einreichfrist für Anträge in Sektion 2 endet am 8. Juli 2025 um 17:00 Uhr MESZ, für Sektion 1 am 15. Juli 2025 um 17:00 Uhr MESZ. Quelle: PRIMA Stiftung
An PRIMA, einer Maßnahme nach Art. 185 AEUV, beteiligen sich insgesamt 20 Länder Europas sowie des südlichen und östlichen Mittelmeerraums, zusammen mit der Europäische Kommission. Zu den teilnehmenden Ländern zählen 12 EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, Portugal, Slowenien, Spanien, Zypern) sowie acht Mittelmeer-Kooperationsländer (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Tunesien, Türkei).
Auf Grundlage einer strategischen Forschungs- und Innovationsagenda veröffentlicht PRIMA jährliche Ausschreibungen in den Schwerpunktthemen: „Wassermanagement“, „Landwirtschaftssysteme“ und „Agro-Food-Wertschöpfungsketten“ durchgeführt. Seit 2022 gibt es zusätzlich eine Coordination and Support Action, mit der die operative Einheit für das Management der WEFE (Wasser-Energie-Nahrung-Ökosysteme) Nexus Community of Practice aufgebaut wird. Ausführliche Informationen zu den Themen und der Organisationsstruktur erhalten Sie auf der internationalen PRIMA Website.
Das Gesamtbudget für PRIMA zwischen 7 August 2017 und 31 Dezember 2031beläuft sich auf knapp über 700 Millionen Euro, wobei die Europäische Kommission 325 Millionen Euro (220 Millionen Euro aus Horizont 2020 und 105 Millionen Euro aus Horizont Europa) und die 20 teilnehmenden Länder insgesamt 384 Millionen Euro beitragen. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) wird sich mit 28,5 Millionen Euro über die gesamte Laufzeit des Projektes beteiligen. Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland bietet das Programm Fördermöglichkeiten in allen vorgenannten Themenbereichen.
Das Internationale Büro des DLR Projektträgers ist vom BMFTR mit der Umsetzung der aus der Fördermaßnahme ausgewählten Projekte beauftragt.
Um deutschen Antragstellenden eine rechtliche Grundlage für die Förderung zu geben, wurde die nationale Förderbekanntmachung zu PRIMA aktualisiert. Die vorherigen Förderbekanntmachungen aus den Jahren 2028 und 2021 sind nicht mehr gültig. Die neue Förderbekanntmachung des BMFTR zu PRIMA gilt für die Förderaufrufe in den Jahren 2025, 2026 und 2027. Sie stellt Informationen zum rechtlichen Rahmen und den förderfähigen Ausgaben/ Kosten bereit. Die Eckdaten des Arbeitsplans 2025 sind hier1 zusammengestellt.
Im verlinkten Dokument finden Sie wichtige Hinweise für deutsche Antragstellerinnen und Antragsteller mit Relevanz für die Erstellung der Projektskizzen.
Im Rahmen von bilateralen BMBF-Bekanntmachungen mit Relevanz zur Förderinitiative PRIMA werden Projekte mit dem Co-Label von PRIMA gefördert.
Die entsprechenden Bekanntmachungen sind in der Sektion 3 der PRIMA-Arbeitspläne enthalten (sog. „Participating States Initiated Activities“, PSIA). Die Förderung dieser Projekte stellt einen „in-kind“-Beitrag Deutschlands zu PRIMA dar.
Die PRIMA Initiative besteht aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den assoziierten Ländern des EU-Forschungsrahmenprogramms Horizont 2020 und den Mittelmeer-Kooperationsländern auf gleichberechtigter Basis (Miteigentümerschaft, Kofinanzierung und Kofinanzierung) unter Beteiligung der Europäischen Kommission im Rahmen von Art. 185 AEUV. Die rechtliche Grundlage für die PRIMA Initiative stellt der PRIMA Basic Act dar.
Maßnahmen nach Art. 185 AEUV (vormals Art. 169 EGV) sollen eine langfristige Beteiligung der Gemeinschaft an gemeinsamen Programmen mehrerer Mitgliedstaaten begründen. Beteiligte Mitgliedstaaten beschließen dabei, ein einziges gemeinsames Förderprogramm aufzulegen und dies zusammen zu finanzieren.
Rechtlicher Träger der PRIMA Initiative ist die PRIMA Stiftung. Die Stiftung ist eine gemeinnützige Organisation mit öffentlichem Charakter, die nach spanischem Privatrecht gegründet wurde. Die PRIMA-Stiftung ist für alle verwaltungstechnischen, administrativen, unterstützenden, überwachenden und überwachenden Tätigkeiten verantwortlich, die zur Durchführung des PRIMA-Programms erforderlich sind. Der Sitz dieser Stiftung ist Barcelona, Spanien.
PRIMA ist eine Maßnahme nach Art. 185 AEUV, die im Rahmen des europäischen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" gefördert wird. Weitere Informationen finden Sie auf der internationalen PRIMA Website.
1 Haftungsausschluss: Am 29. April 2025 hat der DLR Projektträger als Mitorganisator an einer nationalen Infomationsveranstaltung zur aktuellen PRIMA Ausschreibung teilgenommen. Der DLR Projektträger hat sich als Betreiber der Webseite "Internationales Büro" bereit erklärt, die Präsentationsfolien der Vortragenden mit deren expliziter Zustimmung im .pdf Format auf dieser Seite zum Download zur Verfügung zu stellen. Eine inhaltliche Kontrolle der Vorträge hat seitens des DLR Projekträgers als Organisation, die die Informationen hier einstellt, nicht stattgefunden. Sollten Sie bemerken, dass die Vortragsfolien inhaltlich nicht korrekte Informationen oder urheberrechtswidrige oder anderweitig gegen das Gesetz verstoßende Inhalte enthalten, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung (DLR Projektträger, Bereich "Europäische und internationale Zusammenarbeit", E-Mail: prima@dlr.de). Wir werden die betreffenden Inhalte sodann umgehend entfernen.
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