- Aktuelles
- Deutsche Förderbekanntmachung zu PRIMA
- Ergebnisse der bisherigen Arbeitsprogramme
- Projekte mit PRIMA-Label (PRIMA Sektion 3)
- Politischer Rahmen
Aktuelles
Veröffentlichung des 4. Jährlichen Arbeitsplanes
Die 4. Ausschreibung der internationalen Förderinitiative PRIMA („Partnership for Research and Innovation in the Mediterranean Area“) wurde am 05. März 2021 veröffentlicht.
In allen drei Schwerpunktbereichen von PRIMA – Wassermanagement, Landwirtschaftssysteme und Agro-Food-Wertschöpfungsketten – sind Topics ausgeschrieben. In diesem Jahr umfasst die Ausschreibung ein Fördervolumen von insgesamt 68 Millionen Euro und umfasst sieben Topics, die sich mit den strategischen Forschungs- und Innovationszielen von PRIMA für eine grüne, gerechte und widerstandsfähige Erholung im Mittelmeerraum befassen. Für weitere Informationen steht Ihnen die PRIMA-Kontaktstelle in Deutschland gerne zur Verfügung.
WEFE Nexus Award:
Zum ersten Mal gibt es auch die Möglichkeit am PRIMA WEFE NEXUS Award teilzunehmen.
Mit dieser Auszeichnung sollen herausragende Teams von Forschern und Praktikern anerkannt und gewürdigt werden, die mit ihren Ergebnissen den breiteren sozioökonomischen Nutzen ihrer vorgeschlagenen Praktiken durch einen WEFE Nexus-Ansatz im Mittelmeerraum aufgezeigt haben.
Mehr Informationen: https://prima-med.org/call-for-proposal/nexus-wefe/
Aufruf zur Teilnahme am internationalen PRIMA-Gutachterpanel:
Das PRIMA-Sekretariat hat im Rahmen der Veröffentlichung der 4. Ausschreibung auch in diesem Jahr wieder einen Aufruf zur Interessenbekundung zur Teilnahme am internationalen PRIMA-Gutachterpanel getätigt.
PRIMA bittet um Interessenbekundungen von qualifizierten Experten für die unabhängige Bewertung von Vorschlägen, die auf die Aufforderungen 2021 hin eingereicht werden. In Anbetracht des multidisziplinären Charakters der für die PRIMA-Aufrufe eingereichten Vorschläge werden Experten mit sozial- und wirtschaftswissenschaftlichem Hintergrund oder aus anderen Querschnittsbereichen (z. B. IKT) ermutigt, ihr Interesse zu bekunden, wenn sie glauben, über einschlägiges Fachwissen für die Aufforderungen zu verfügen. Die Experten können sowohl aus dem öffentlichen als auch aus dem privaten Sektor und aus jeder Art von Organisation kommen.
An PRIMA, einer Maßnahme nach Art. 185 AEUV, beteiligen sich insgesamt 19 Länder Europas und des südlichen und östlichen Mittelmeerraums sowie die Europäische Kommission. Zu den teilnehmenden Ländern zählen elf EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, Portugal, Slowenien, Spanien, Zypern) sowie acht Mittelmeer-Partnerländer (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Tunesien, Türkei).
Auf Grundlage einer strategische Forschungs- und Innovationsagenda werden jährliche Ausschreibungen in den Schwerpunktthemen „Wassermanagement“, „Landwirtschaftssysteme“ und „Wertschöpfungsketten in der Land- und Ernährungswirtschaft“ durchgeführt. Ausführliche Informationen zu den Themen und der Organisationsstruktur erhalten Sie auf der internationalen PRIMA Website.
Das Gesamtbudget für PRIMA beläuft sich auf knapp 500 Mio. € für die Laufzeit von 10 Jahren, wobei die Europäische Kommission 220 Mio. € (aus Horizont 2020) und die 19 teilnehmenden Länder insgesamt 274 Mio. € beitragen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird sich mit 20 Mio. € über die gesamte Laufzeit des Projektes von 10 Jahren beteiligen. Für Wissenschaftler/innen aus Deutschland bietet das Programm Fördermöglichkeiten in allen drei vorgenannten Themenbereichen.
Das Internationale Büro beim DLR Projektträger ist vom BMBF mit der Umsetzung der aus der Fördermaßnahme ausgewählten Projekte bis einschließlich Arbeitsplan 2020 zuständig.
Für die Umsetzung der Fördermaßnahme ab dem Arbeitsplan 2021 ist die Projektträgerschaft Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Geoforschung beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) vom BMBF beauftragt. Die Ansprechpartner/in für PRIMA beim PTKA finden Sie in der Kontaktbox rechts.
Deutsche Förderbekanntmachung zu PRIMA
Um deutschen Antragstellenden eine rechtliche Grundlage für die Förderung zu geben, wurde die nationale Förderbekanntmachung zu PRIMA aktualisiert. Sie stellt Informationen zum rechtlichen Rahmen und den förderfähigen Ausgaben/ Kosten bereit.
Im verlinkten Dokument finden Sie wichtige Hinweise für deutsche Antragsteller mit Relevanz für die Erstellung der Projektskizzen.
Zur Klärung häufig gestellter Fragen zur PRIMA Förderinitiative und den Sektionen 1 und 2 und den damit verbundenen Anforderungen für die Antragstellung finden Sie bitte hier unsere Antworten: PRIMA FAQ