Bekanntmachung zur Verleihung des Deutsch-Afrikanischen Innovationsförderpreises veröffentlicht

Das Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine Förderbekanntmachung zur Verleihung des Deutsch-Afrikanischen Innovationsförderpreises (GAIIA) veröffentlicht.

Gruppenfoto der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der GAIIA Preisverleihung 2022 © Ingnus Dreyer | SCPS Photos

Mit dem Förderpreis werden afrikanische Forschende und ihre deutschen Partner für herausragende Forschungsleistungen mit hohem Anwendungspotential ausgezeichnet, die Durchführung eines deutsch-afrikanischen Kooperationsprojekts gefördert und flankierende Transferqualifizierungsmaßnahmen angeboten. Im Rahmen des geförderten Kooperationsprojekts sollen bereits erreichte Forschungsergebnisse in nutzungsorientierte Problemlösungen, produktorientierte Verwertung und strukturbildende Initiativen weiterentwickelt werden.

Der Preis wird in Form einer Projektförderung in Höhe von bis zu 150.000 Euro pro Projekt sowie bis zu 24 Monaten gewährt. Dabei entfallen mindestens 50% der Zuwendung auf die Verwendung durch die afrikanischen Partnerinnen und Partner. Die deutschen Partnereinrichtungen verwalten das Preisgeld und leiten die vorgesehenen Mittel an die afrikanischen Partner weiter.

Es werden Verbundprojekte gefördert, die vorzugsweise eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:

  • Umweltwissenschaften,
  • Gesundheitsforschung,
  • Bioökonomie,
  • Gesellschaftliche Entwicklung und Sozialwissenschaften (insbesondere sozial verantwortungsvolle Unternehmenspraktiken, soziale Innovationen, Nachhaltigkeitskonzepte),
  • Ressourcenmanagement (insbesondere Inwertsetzung vorhandener Ressourcen vor Ort, Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit),
  • Informations- und Kommunikationstechnologien.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst können afrikanische Anwärterinnen und Anwärter auf den Preis entweder von einer Vertreterin/ einem Vertreter einer deutschen Hochschule/ Forschungseinrichtung/ eines Unternehmens vorgeschlagen werden oder sich selbst um den Förderpreis bewerben.

In beiden Fällen wird ein von beiden Seiten entwickeltes Projektkonzept (Skizze) vorgelegt und zugleich die Bereitschaft bekundet, im Rahmen eines gemeinsamen deutsch-afrikanischen Forschungsprojekts zusammenzuarbeiten. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, vollständige förmliche Förderanträge vorzulegen. 

Einreichungsfrist für die erste Verfahrensstufe ist der 7. November 2023. Die Vorlagefrist gilt nicht als  Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Die offizielle Förderbekanntmachung wurde über den Bundesanzeiger veröffentlicht. Es gelten ausschließlich die dortigen Bestimmungen. Die Bekanntmachung ist auch auf der Website des BMBF veröffentlicht worden.

Weitere Informationen zur Förderbekanntmachung und zu den bisher ausgezeichneten Preisträgerinnen und Preisträgern finden Sie unter:  www.gaiia-bmbf.de