Voraussichtlich Ende Juni 2023 wird eine Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verleihung des Deutsch-Afrikanischen Innovationsförderpreises (GAIIA) veröffentlicht.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der GAIIA Preisverleihung 2022 © Ingnus Dreyer | SCPS Photos
Mit dem Förderpreis werden afrikanische Forschende und ihre deutschen Partner für herausragende Forschungsleistungen mit hohem Anwendungspotential ausgezeichnet, die Durchführung eines deutsch-afrikanischen Kooperationsprojekts gefördert und flankierende Transferqualifizierungsmaßnahmen angeboten. Im Rahmen des geförderten Kooperationsprojekts sollen bereits erreichte Forschungsergebnisse in nutzungsorientierte Problemlösungen, produktorientierte Verwertung und strukturbildende Initiativen weiterentwickelt werden.
Der Preis wird in Form einer Projektförderung in Höhe von bis zu 150.000 Euro pro Projekt sowie bis zu 24 Monaten gewährt. Dabei entfallen mindestens 50% der Zuwendung auf die Verwendung durch die afrikanischen Partnerinnen und Partner. Die deutschen Partnereinrichtungen verwalten das Preisgeld und leiten die vorgesehenen Mittel an die afrikanischen Partner weiter.
Es werden Verbundprojekte gefördert, die vorzugsweise eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:
- Umweltwissenschaften,
- Gesundheitsforschung,
- Bioökonomie,
- Gesellschaftliche Entwicklung und Sozialwissenschaften (insbesondere sozial verantwortungsvolle Unternehmenspraktiken, soziale Innovationen, Nachhaltigkeitskonzepte),
- Ressourcenmanagement (insbesondere Inwertsetzung vorhandener Ressourcen vor Ort, Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit),
- Informations- und Kommunikationstechnologien.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst können afrikanische Anwärterinnen und Anwärter auf den Preis entweder von einer Vertreterin/ einem Vertreter einer deutschen Hochschule/ Forschungseinrichtung/ eines Unternehmens vorgeschlagen werden oder sich selbst um den Förderpreis bewerben. In beiden Fällen wird ein von beiden Seiten entwickeltes Projektkonzept (Skizze) vorgelegt und zugleich die Bereitschaft bekundet, im Rahmen eines gemeinsamen deutsch-afrikanischen Forschungsprojekts zusammenzuarbeiten. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, vollständige förmliche Förderanträge vorzulegen.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Diese Ankündigung soll potentielle Antragsteller sensibilisieren. Die offizielle Förderbekanntmachung wird über den Bundesanzeiger veröffentlicht. Es gelten ausschließlich die dortigen Bestimmungen. Die Bekanntmachung wird auch auf der Website des BMBF veröffentlicht. Diese Ankündigung ist rechtlich nicht bindend.
Ein Link zur Bekanntmachung auf der Website des BMBF folgt in Kürze in unserer Rubrik "Laufende Bekanntmachungen".
Informationen zu den bisher ausgezeichneten Preisträgerinnen und Preisträgern finden sich auf: www.gaiia-bmbf.de