Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung
Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Peru.

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Vom 25. Juni 2013

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Zusammenarbeit mit wichtigen Partnerländern zu stärken, ist ein grundlegendes Ziel der Bundesregierung. Die Chancen für deutsche Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen, im internationalen Wettbewerb erfolgreich zu sein, steigt, wenn diese sich international vernetzen.

Peru bietet u.a. durch seine biologische und geographische Diversität und seine wachsenden Anstrengungen in der Förderung von Forschung und Entwicklung großes Kooperationspotential.

Vor diesem Hintergrund haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der peruanischen Forschungsrat (Consejo Nacional de Ciencia y Tecnología – CONCy-TEC) am 11. Juni 2012 in einer Gemeinsamen Erklärung eine intensivere Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung vereinbart.

CONCyTEC strebt die Einrichtung von international ausgerichteten Exzellenzzentren in für Peru strategischen Themen an (u.a. Biodiversität, Meeres- und Umweltforschung). Eine Förderbekanntmachung auf peruanischer Seite ist für Januar 2014 geplant.

Die vorliegende Förderrichtlinie hat zum Ziel, dass deutsche und peruanische Forschergruppen gemeinsam international ausgerichtete Konzepte für die Einrichtung der geplanten Exzellenzzentren erarbeiten. CONCyTEC veröffentlicht parallel eine entsprechende Bekanntmachung für peruanische Antragsteller. Die erarbeiteten Konzepte können dann von den peruanischen Partnern in der für Anfang 2014 geplanten Ausschreibung des CONCyTEC ihrer Antragstellung zu Grunde gelegt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Peru durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches. Deutsch-peruanische Forschergruppen erarbeiten Konzepte für Exzellenzzentren in Peru.

Gefördert werden der Austausch von Experten und Workshops, die zu folgenden Zielen beitragen:

  • Strategie- und Konzeptentwicklung zu Exzellenzzentren in den unten genannten Bereichen
  • Kooperation und Austausch zwischen deutschen und peruanischen Forschergruppen in Zusammenhang zu peruanischen Exzellenzzentren (internationale Komponente)
  • Themenfindung und Vernetzung mit anderen relevanten Bereichen (interdisziplinäre Komponente)

Gefördert werden prioritär die o.g. Aktivitäten in den Bereichen:

  • Umweltforschung und –technologie (mit Schwerpunkt Wasser und nachhaltige Aspekte im Bergbau)
  • Meeresforschung
  • Biodiversität

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU))*.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Die beantragte Gesamtzuwendung pro Projekt kann in der Regel bis zu € 15.000 für ein Jahr betragen (bei Hochschulen exklusive der Projektpauschale).

Voraussetzung für die Förderung ist eine hohe Realisierungs- und Erfolgschance der Anträge im Sinne der angestrebten „internationalen Exzellenzzentren in Peru“. An dem Auf- bzw. Ausbau des Netzwerkes müssen mindestens ein deutscher und ein peruanischer Partner beteiligt sein.

Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden:

  1. Reisen deutscher Experten und Nachwuchswissenschaftler
    Für die Förderung von Reisekosten deutscher Projektwissenschaftler gilt:
    Die An- und Abreisekosten (bei Flugtickets: Economy-Class bis € 1.400) bis zum und vom Ort des Projektpartners werden bezuschusst.
    Tagegelder: Der Aufenthalt in Peru wird in der Regel für eine Dauer von maximal 2 Monaten vom deutschen Zuwendungsgeber mit feststehenden Pauschalen in Höhe von € 107/Tag bezuschusst. Bei einem Aufenthalt ab 23 Tagen wird für jeweils 30 Tage eine Monatspauschale von € 2.392 gezahlt. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von € 80 gewährt. An - und Abreisetag zählen als ein Tag. Die Reise- und Aufenthaltskosten der peruanischen Projektwissenschaftler werden von Peru übernommen.
    Für die Förderung der Reisekosten ausländischer Projektwissenschaftler gilt:
    Für die Bereitstellung von Reisekosten und Tagegeldern für peruanische Experten in Deutschland ist grundsätzlich der ausländische Projektpartner zuständig.
  2. Sachmittel:
    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geräte, Transportkosten, Literatur, Mieten, Aufträge etc.) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.
  3. Workshops:
    Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Sachkosten z. B. für den Transfer innerhalb Deutschlands, die inhaltliche Vorbereitung, Bewirtung und die Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. a) gezahlt.
    Für Kosten zur Durchführung von Workshops im Partnerland kommt die peruanische Seite auf.
  4. Projektpauschale:
    Eine Projektpauschale i.H.v. 20 % für Hochschulen und Universitätskliniken (vgl. FAQ zur Projektpauschale: https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=583)

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung, wie:

  • Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation
  • Labor- und EDV-Ausstattung
  • Personalkosten

5 Verfahren

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:
Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de

Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Jonas Kliesow
E-Mail: jonas.kliesow@dlr.de 
Telefon: 02 28-3821-1438
Telefax: 02 28-3821-1400

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Monika Hirsch-Schmidt
E-Mail: monika.hirsch-schmidt@dlr.de
Telefon: 02 28-3821-1431
Telefax: 02 28-3821-1400

5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Das Verfahren ist zweistufig.

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst ausführliche Projektskizzen in deutscher Sprache bis spätestens

30. August 2013

über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/PER13WTZ) – einzureichen. Eine rechtsverbindlich unterschriebene Version der Projektskizze (erstellt als pdf-Dokument aus pt-outline heraus) ist dem Internationalen Büro unverzüglich zuzusenden.

Gliederung der Projektskizze:

  • Part A.) Diese Felder sind fester Bestandteil jeder Bekanntmachung und werden über ein vorgegebenes Web-Formular erfasst.
    • A.I Angaben für administrative Zwecke
    • A.II Finanzübersicht
  • Part B.) Eine individuelle, auf die Förderbekanntmachung abgestimmte Projektbeschreibung mit folgender Gliederung:
    • B.I Ziele (Auf- bzw. Ausbau einer deutsch-peruanischen Forschergruppe in Hinblick auf die zu erwartenden Exzellenzzentren in den genannten Themen, sowie Mehrwert für den Projektpartner)
    • B.II Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten (im jeweiligen Themenbereich); Exzellenz der involvierten Partner
    • B.III Ausführliche Beschreibung von Arbeits- und Zeitplanung sowie Meilensteinplanung. Erstellung eines Konzepts zur Implementierung eines Exzellenzzentrums in Peru
    • B.IV Zusammenarbeit mit Dritten
    • B.V Notwendigkeit der Zuwendung
    • B.VI Anlagen, strukturierter Finanzierungsplan

Die Projektbeschreibung (Part B) kann als Dokument (zip-Archiv oder pdf-Dokument) in pt-outline hochgeladen werden.

Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Die Beschreibung sollte 10 Seiten nicht überschreiten.

In der zweiten Verfahrensstufe werden bei positiv bewerteten Projektskizzen die einreichenden Institutionen aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy des BMBF" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen werden.

Der Antrag ist an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:

Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro
Jonas Kliesow + Monika Hirsch-Schmidt
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur webbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro
IKT-Service
E-Mail: ptoutline@dlr.de  
Telefon: 030 – 67055-767

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

5.3. Bewertungskriterien

Die eingegangenen Projektskizzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den unter Kapitel 1 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Anbahnung neuer Partnerschaften, bzw. Intensivierung bestehender Kooperationen
  • Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
  • ggf. Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse (in Hinblick auf ein Konzept zur Implementierung eines Exzellenzzentrums)
  • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel

Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Skizzen- und Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil einer Zuwendung auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).

Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von Ziffer 7 und 8 der BNBest-BMBF 98 bzw. Ziffer 12 und 13 der NKBF 98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse im Rahmen der Zuwendung zu vereinbaren.

Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sechs Monate nach Ende der Maßnahme einen Bericht über die erzielten Ergebnisse vorzulegen, der insbesondere eine Aussage darüber enthält, ob mit der Maßnahme eine dauerhafte Zusammenarbeit initiiert werden konnte, bzw. eine Antrag für die peruanische Bekanntmachung zu Exzellenzzentren eingereicht wurde bzw. dies angestrebt wird.

7 Verfahren in Peru

Die peruanischen Partner müssen parallel einen Antrag beim CONCyTEC bis zum 30. August 2013 einreichen. Ansprechpartner ist:

Frau Gianine Tejada
Tel.: +51 -1- 2251150
Email: gtejada@concytec.gob.pe  
http://www.concytec.gob.pe

8 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 14.06.2013

Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag

Stefan Schneider


*Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens € 50 Mio. erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens € 43 Mio. beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens € 10 Mio. beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens € 2 Mio. beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)
Quelle:
http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm