Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung

Richtlinien zur Förderung von Veranstaltungen zur Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) im Rahmen des Jahres „Deutschland+Brasilien 2013-2014“

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Vom 15. Februar 2013

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation ist eine tragende Säule der Beziehungen zwischen Brasilien und Deutschland. Mit dem Jahr „Deutschland + Brasilien 2013-2014. Wo Ideen sich verbinden“ will sich Deutschland in Brasilien als strategischer Partner präsentieren. Neben den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Bildung soll die Exzellenz der bilateralen Wissenschaftskooperation im Zielland Brasilien sichtbar werden. Daneben sollen Aktivitäten im Jahr neue Impulse für die Kooperation zwischen Deutschland und Brasilien in Nachhaltigkeit und Innovation setzen. Besonderes Augenmerk soll dabei auf der Zusammenarbeit mit hervorragenden Wissenschaftseinrichtungen in Brasilien liegen, um die Forschungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Brasilien nachhaltig und institutionell zu intensivieren.

Um die Sichtbarkeit der bilateralen Wissenschaftskooperation zu erhöhen, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Aktivitäten aus den Bereichen Forschung, Wissenschaft und Technologie, insbesondere Veranstaltungen, die bis Mai 2014 stattfinden und einen Beitrag zu folgenden Zielen leisten:

  • Die Exzellenz der deutsch-brasilianischen Initiativen und Projekte in Wissenschaft und Forschung sollen sichtbarer gemacht werden.
  • Neue Partnerschaften zwischen deutschen und brasilianischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen sollen initiiert werden.
  • Bei Nachwuchswissenschaftlern und Nachwuchswissenschaftlerinnen beider Länder soll für die Zusammenarbeit mit dem Partnerland geworben werden.
  • Der Bekanntheitsgrad des Innovationsstandorts Deutschland soll bei den forschungsstarken Unternehmen in Brasilien erhöht werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Für die Intensivierung von Kooperationen in Forschung, Wissenschaft und Technologie sowie die Erhöhung der Sichtbarkeit der erfolgreichen bilateralen Zusammenarbeit fördert das BMBF im Rahmen des Deutschlandjahres in Brasilien die Organisation und Durchführung öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen, z.B. Fachworkshops, Innovationsforen, Delegations- und Sondierungsreisen etc., außerdem Studien, die sich auf die Kooperationspotenziale in den unten genannten Schwerpunktthemen beziehen.
Die Veranstaltungen sollen in Brasilien stattfinden und dort möglichst ein großes Publikum in Wissenschaft und Wirtschaft erreichen und auch darüber hinaus zu einer hohen Sichtbarkeit beitragen. Die Maßnahmen müssen im Zeitraum des Deutschlandjahres stattfinden und sollen bis Mai 2014 abgeschlossen sein.
Es werden insbesondere Anträge berücksichtigt, die den Schwerpunkten der deutsch-brasilianischen wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit und den übergreifenden Bereichen Nachhaltigkeit und Innovation zugeordnet werden können:

  • Bioökonomie und Bio-Rohstoffe
  • Management natürlicher Ressourcen, Wassermanagement und Umwelttechnologien
  • Klimaschutz und Folgen des Klimawandels
  • Innovationsprozesse insbesondere in den Bereichen „Medizintechnik“ und „Seltene Erden“

Die Aktivitäten sollen als themenbezogene Veranstaltungen mit einer Dauer von mehreren Tagen (je nach Format) in Brasilien durchgeführt werden. Die Veranstaltungen im Bereich Innovation sollen ggf. neben Vorträgen deutscher Experten aus Wissenschaft, Unternehmen und Politik eine Kombination aus Workshops mit Fachvorträgen und Diskussionsrunden sowie Kontaktbörsen umfassen. Daneben können Besuche relevanter Einrichtungen (Institute, Hochschulen, Unternehmen) in Brasilien eingeplant werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen, und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU))*.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die beantragten förderfähigen Mittel sollen in der Regel 80.000 Euro nicht überschreiten.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden:

a) Reisen nach Brasilien
Bezuschusst werden Reisemittel und Tagegelder für die deutschen Teilnehmer. Die Reisekosten nach Brasilien (Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Ort der Aktivität werden bezuschusst.

Tagegelder: Der Aufenthalt deutscher Wissenschaftler in Brasilien wird in Höhe von 107 Euro/Tag bezuschusst. In besonders begründeten Fällen können auch längerfristige Aufenthalte gefördert werden. Bei einem Aufenthalt ab 23 Tagen wird für jeweils 30 Tage eine Monatspauschale von 2.392 Euro gezahlt. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 80 Euro gewährt. An - und Abreisetag zählen als ein Tag.

b) Projektpauschale (20 %) für Hochschulen und Universitätskliniken https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block

c) Sachmittel:
Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Aufträge etc.) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.

d) Veranstaltungen:
Für die Durchführung von Workshops und Innovationsforen können Sachkosten z. B. für Transfers, Bewirtung oder der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst werden. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der Gäste.

e) Vorhabenbezogene Ausgaben für studentisches und/oder wissenschaftliches Personal (max. anlog zu TVöD/TV-L E13 ) können bezuschusst werden.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung, wie:

  • Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation
  • Labor- und EDV-Ausstattung

5 Verfahren

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:

Projektträger ‚Internationales Büro’ (PT-IB)
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de

Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Dr. Matthias Frattini
E-Mail: matthias.frattini@dlr.de  
Telefon: 02 28-38 21-14 34
Telefax: 02 28-38 21-14 00

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Petra Altmann
E-Mail: petra.altmann@dlr.de  
Telefon: 02 28-38 21-14 32
Telefax: 02 28-38 21-14 00

5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Das Verfahren ist zweistufig.

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache bis spätestens

31. Mai 2013

über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/BRA13DuB) – einzureichen. Eine rechtsverbindlich unterschriebene Version der Projektskizze (erstellt als pdf-Dokument aus pt-outline heraus) ist dem Internationalen Büro unverzüglich zuzusenden.

 

Gliederung der Projektskizze:

Part A.) Diese Felder sind fester Bestandteil jeder Bekanntmachung und werden über ein vorgegebenes Web-Formular erfasst.

    A.I     Angaben für administrative Zwecke
    A.II    Finanzübersicht

Part B.) Eine individuelle, auf den Förderbekanntmachung abgestimmte Projektbeschreibung mit folgender Gliederung:

    B.I     Ziele, Exzellenz und Originalität des Vorhabens 
    B.II    Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten 
    B.III   Ausführliche Beschreibung der Methodologie und des Arbeitsplans 
    B.IV   Nutzen und Verwertbarkeit der Ergebnisse 
    B.V    Zusammenarbeit mit Dritten 
    B.VI   Notwendigkeit der Zuwendung 
    B.VII  Anlage, strukturierter Finanzierungsplan

Die Projektbeschreibung (Part B) kann als Dokument (Word- oder pdf-Dokument) in pt-outline hochgeladen werden.

Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Die Beschreibung sollte 10 Seiten nicht überschreiten.

In der zweiten Verfahrensstufe werden bei positiv bewerteten Projektskizzen die einreichenden Institutionen aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy des BMBF" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen werden.

Der Antrag ist (unter Beachtung der Vorlagefrist!) an folgende Adresse zu senden:
Projektträger ‚Internationales Büro’ (PT-IB)
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Dr. Matthias Frattini und Petra Altmann
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur Antragstellung über PT-Outline wenden Sie sich bitte an:

Projektträger ‚Internationales Büro’ (PT-IB)
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Martina Lauterbach
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: Martina.Lauterbach@dlr.de  
Telefon: 02 28-38 21-17 34

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

5.3. Bewertungskriterien

Die eingegangenen Projektskizzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den unter Kapitel 1 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die bilaterale Kooperation
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse
  • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
  • Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens

Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Skizzenprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil einer Zuwendung auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).

Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von Ziffer 7 und 8 der BNBest-BMBF 98 bzw. Ziffer 12 und 13 der NKBF 98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse im Rahmen der Zuwendung zu vereinbaren.

Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, ein Jahr nach Ende der Maßnahme einen Bericht über die erzielten Ergebnisse vorzulegen, der insbesondere eine Aussage darüber enthält, ob mit der Maßnahme eine dauerhafte Zusammenarbeit initiiert wurde, welche Nachfolgeaktivitäten entstanden sind und in welcher Form die bilaterale Kooperation im entsprechenden Themenfeld durch die Maßnahme beeinflusst wurde.

7 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 15. Februar 2013

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Ulrich Schäffler


*Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens € 50 Mio. erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens € 43 Mio. beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens € 10 Mio. beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens € 2 Mio. beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)
Quelle:
http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm