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Bekanntmachung : Datum:

im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinie zur Förderung von Konzeptions- und Umsetzungsmaßnahmen zur Etablierung gemeinsamer ­Forschungspräsenzen im Bereich Technologien zu Grünem Wasserstoff mit Partnern in Australien, Indien, Japan, Korea, Malaysia, Neuseeland, Singapur und Thailand, Bundesanzeiger vom 04.08.2020

Vom 13.07.2020

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Der asiatisch-pazifische Raum ist heute neben Europa und Nordamerika der drittgrößte Forschungs- und Bildungsraum weltweit. Er wird geprägt von einem zügigen Ausbau der Forschungs- und Innovationssysteme, dem Bedeutungszuwachs einzelner Länder als Forschungs- und Bildungsnationen sowie einer stetig steigenden innerasiatisch-pazifischen Kooperation. Die Forschungsakteure in Deutschland sollen bestmöglich mit den Produktionsstätten neuen Wissens und den aktuellen und zukünftigen Innovationsstandorten der Welt verknüpft sein.

Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie des Aktionsplans des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Internationale Kooperation“ und soll dazu dienen, eine verstärkte Kooperation von gegenseitigem Interesse mit den besten Institutionen Asiens zu fördern.

Übergreifendes Ziel der Fördermaßnahme ist die Stärkung der Internationalisierung deutscher Einrichtungen, die Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit in Asien/Ozeanien und die Erleichterung des Zugangs zu Forschungseinrichtungen und -netzwerken für deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den genannten Regionen. Mit der Fördermaßnahme werden deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützt, die den Aufbau einer Forschungspräsenz in einem der oben genannten Zielländer beabsichtigen.

Durch Vernetzungs- und Sondierungsmaßnahmen sollen sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kontakte geknüpft bzw. neue Kooperationen initiiert werden. Ziel ist der Aufbau intensiver und langfristiger Kooperationen.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder – der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Das BMBF stellt deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen Fördermittel zur Verfügung, die bereits im Bereich Wasserstofftechnologien forschen und mit führenden Forschungsinstitutionen in Australien, Indien, Japan, Korea, Malaysia, Neuseeland, Singapur und Thailand die Konzeption und den Aufbau von realen Forschungspräsenzen umsetzen möchten. Thema der Zusammenarbeit sollen Technologien zur auf Erneuerbaren Energien-basierten Erzeugung, Speicherung, Transport und Nutzung von „Grünem“ Wasserstoff einschließlich Folgeprodukte sein, insbesondere in den Bereichen

  • Erzeugung „grünen“ Wasserstoffs mittels Elektrolyse
  • Erforschung der Systemintegration von „Grünem“ Wasserstoff
  • Transportmedien, einschließlich Umwandlungspfade (bspw. flüssige organische Träger, Ammoniak sowie weitere Optionen), inkl. techno-ökonomische und Lebenszyklus-Analysen
  • (Material-)Innovationen für Brennstoffzellentechnologien und Elektrolyse, Steigerung von Effizienz und Lebensdauer.

Die aufzubauenden Forschungspräsenzen in einem Partnerland können z. B. Joint Laboratories, gemeinsame Test- und Prüfeinrichtungen, Forschungsstationen, Versuchsanlagen o. Ä. sein. Es sollen keine reinen Netzwerke, Datenbanken oder virtuelle Plattformen gefördert werden, da Ziel der Maßnahme der Aufbau einer realen, sichtbaren Präsenz oder Struktur im Partnerland ist. Es ist nicht vorgesehen, multinationale Präsenzen aufzubauen, sondern eine Präsenz zwischen einem oder mehreren deutschen Partnern mit einem oder mehreren Partnern in einem der oben genannten Zielländer. Es ist ausdrücklich erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung, dass diese neuen Strukturen auf bestehenden Kontakten und Projekten aufbauen. Es werden jedoch keine bereits begonnenen Vorhaben gefördert.

Die Förderung bezieht sich auf die Koordination des Vorhabens, Reisen und Aufenthalte sowie auf Veranstaltungen im Zusammenhang mit Vernetzungs- und Sondierungsmaßnahmen. Die geplanten Maßnahmen sollen folgende Ziele verfolgen:

  • Unterstützung deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Internationalisierung ihrer Forschung und deren struktureller Verknüpfung mit exzellenten Partnern in Asien und Ozeanien
  • Thematische Schwerpunktsetzung und Sichtbarkeit deutscher Forschungskapazitäten in Asien/Ozeanien
  • Langfristige, nachhaltige Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen
  • Vernetzung der deutschen Maßnahmen in Asien/Ozeanien: Synergien bei Forschung und Veranstaltungen
  • Wissenszuwachs über den Stand der Forschung im jeweiligen Partnerland und die diesbezüglichen Rahmenbedingungen.

Die Antragsteller müssen bereits in ihrem Förderantrag ein Konzept darlegen, wie die geplante Forschungspräsenz nach Ende des Förderzeitraums dauerhaft und nachhaltig weiterfinanziert werden soll.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz sowie in Australien, Indien, Japan, Korea, Malaysia, Neuseeland, Singapur und Thailand genutzt werden.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

Zu den Bedingungen, wann eine staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014 S. 1); insbesondere Abschnitt 2.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Die Projektskizze muss von dem deutschen Antragsteller (Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung) eingereicht werden. Einer Förderung der Konzeption und Umsetzung von gemeinsamen Forschungspräsenzen setzt eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner hinsichtlich ihrer geplanten Zusammenarbeit voraus und muss eine komplementäre Förderung der Partner in Asien/Ozeanien durch eine Förderinstitution des Partnerlandes und eine nachhaltige Beteiligung der Partner in Aussicht haben. Es ist nicht vorgesehen, dass mit Mitteln aus dieser Fördermaßnahme ausländische Partner finanziert werden. Ein starkes Engagement der ausländischen Partner wird vorausgesetzt. Die Teilnahme weiterer Partner an dem Vorhaben ist möglich, sofern dies von Vorteil für das Vorhaben ist und weitere Partner eigene Mittel einbringen.

Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollten das Potential für eine langfristige und nachhaltige Kooperation dokumentieren.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden in der Regel mit bis zu 760 000 Euro sowie für die in der Regel maximale Dauer von 60 Monaten gewährt.

Die Projekte sollen in zwei Phasen gegliedert sein. Für eine dreijährige Aufbauphase werden Fördermittel in Höhe von in der Regel mit bis zu 360 000 Euro pro Projekt, für die sich anschließende zweijährige Konsolidierungsphase in der Regel mit bis zu 400 000 Euro pro Projekt zur Verfügung gestellt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren − HZ − und der Fraunhofer-Gesellschaft − FhG − die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:

a) Personal zur Koordination und/oder für unterstützende Tätigkeiten

Vorhabenbezogene Ausgaben/Kosten für wissenschaftliches Personal werden primär zur Koordinierung der Konzeption, des Aufbaus und der Umsetzung der Forschungspräsenz bezuschusst.

b) Reisen und Aufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Expertinnen und Experten von deutscher sowie ausländischer Seite

Für die Förderung von Reisen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Expertinnen und Experten von deutscher Seite gilt:

Die An- und Abreisekosten/-ausgaben inklusive gegebenenfalls notwendiger Visa (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Zielort im Partnerland, das in Nummer 1.1. genannt wird, sowie die Aufenthaltsausgaben/-kosten werden gemäß den jeweils geltenden Regularien der Einrichtung bzw. des Unternehmens übernommen.

Für die Förderung von Aufenthalten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Expertinnen und Experten von ausländischer Seite gilt:

Die An- und Abreisekosten/-ausgaben (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Ort des Projektpartners in Deutschland werden übernommen. Der Aufenthalt in Deutschland wird mit einer feststehenden Pauschale in Höhe von 104 Euro pro Tag bzw. 2 300 Euro pro Monat und für einzelne Tage des Folgemonats mit 77 Euro bezuschusst.

An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und vom ausländischen Partner selbst zu entrichten.

c) Workshops in Deutschland

Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotentiale können in Deutschland wie folgt unterstützt werden:

Für die Durchführung von Workshops können diverse Ausgaben bzw. Kosten übernommen werden. Bezuschusst werden z. B. die Unterbringung der Gäste (in der Regel maximal 89 Euro pro Nacht/Person), der Transfer, die Bereitstellung von Workshop-Unterlagen, die angemessene Bewirtung und gegebenenfalls die Anmietung von Räumlichkeiten. Bei der Bewirtung ist zu beachten, dass die Obergrenze von in der Regel 40 Euro netto pro Person und Tag bei ganztägigen Veranstaltungen nicht überschritten werden darf. Netto Orientierungswerte für Mittagessen liegen in der Regel bei 15 Euro pro Person/Tag, bei Abendessen 25 Euro pro Person/Tag (einschließlich Getränke). In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe b) gezahlt.

d) Vorhabenbezogene Sachmittel und Mittel für Geräte in begrenztem Umfang (bis in der Regel maximal 20 % des Gesamtfördervolumens)

e) In begründeten Fällen können auch Mittel für Aufträge an Dritte beantragt werden.

f) Reisemittel für internationale Veranstaltungen

Reisemittel für internationale Vernetzungsveranstaltungen wie z. B. für die Teilnahme an internationalen Konferenzen oder Tagungen im In- und Ausland mit fachlichem Projektbezug können in begründeten Fällen für die deutschen Projektteilnehmer bezuschusst werden. Konferenzteilnehmergebühren werden grundsätzlich nicht übernommen.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden Personalausgaben bzw. -kosten für die eigentlichen Forschungsarbeiten und die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.

Da es sich nicht um ein originäres Forschungsvorhaben im Sinne der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis handelt, kann keine Projektpauschale an Hochschulen gewährt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für ­Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im ­Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die ­Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der ­Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben ­resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen ­Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR-Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Internet: http://www.internationales-buero.de/

Ansprechpartner/innen sind:

Fachliche Ansprechpartner/in:

Dr. Sabine Puch

Telefon: +49 2 28/38 21-14 23
Telefax: +49 2 28/38 21-14 44
E-Mail: sabine.puch@dlr.de

Dr. Ludwig Kammesheidt

Telefon: +49 2 28/38 21-17 29
Telefax: +49 2 28/38 21-14 44
E-Mail: ludwig.kammesheidt@dlr.de

Administrative Ansprechpartnerin:

Paria Manteghi

Telefon: +49 2 28/38 21-20 41
Telefax: +49 2 28/38 21-14 44
E-Mail: Paria.Manteghi@dlr.de

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Zur Information zu den Zielen der Förderrichtlinie und den Erwartungen an die Skizzen und Projekte wird ein Online-Seminar am 18. August 2020 von 14.00 bis 15.30 Uhr durchgeführt. Während des Online-Seminars können inhaltliche Fragen gestellt werden. Anmeldungen für die Veranstaltung werden über E-Mail an sabine.puch@dlr.de mit Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Institution bis zum 14. August 2020 entgegengenommen.

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Skizzentool easy Skizze und bei förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystem „easy-Online“ ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) zu nutzen.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-PT bis spätestens 9. Oktober 2020 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das Skizzentool easy Skizze ( https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=IB-ASIEN&b=APRA_2020&t=SKI ) vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Umfang der Projektskizze sollte zehn Seiten nicht überschreiten. Die Projektskizze muss auf Deutsch verfasst werden. In der Skizze sollen folgende Aspekte des Projekts dargestellt werden:

I. Informationen zum Projektkoordinator sowie zu den deutschen und ausländischen Projektpartnern

II. Kurze Übersicht des wissenschaftlichen Vorhabenziels

III. Kurze Angaben zum Stand der Wissenschaft und Technik beim Förderinteressenten (wie Vorarbeiten, vorhandene Erkenntnisse, bisherige Erfahrungen)

IV. Aussagekräftige Darstellung der angestrebten Forschungspräsenz und der geplanten Vernetzungsmaßnahmen

V. Beschreibung der geplanten Arbeitsschritte zum Aufbau und Umsetzung der Forschungspräsenz (Konzeption, Ziele, Aufbau, Umsetzung und Art der Strukturmaßnahme)

VI. Nachhaltigkeitskonzept der Maßnahme und Einschätzung der Verwertungs- und Anwendungsmöglichkeiten

VII. Mehrwert der internationalen Zusammenarbeit und Beteiligung Dritter

VIII. Geschätzte Ausgaben/Kosten (voraussichtlicher Zuwendungsbedarf).

Der Projektskizze ist ein Letter of Intent der ausländischen Partner beizufügen.

Die genaue Gliederung der Projektskizze entnehmen Sie bitte unbedingt der Vorlage bei easy Skizze unter Punkt „Vorhabenbeschreibung“.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

I. Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen

II. Übereinstimmung mit den Förderzielen der Bekanntmachung in Nummer 1.1 und den in Nummer 2 genannten thematischen Schwerpunkten

III. Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens

IV. Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten deutschen und internationalen Partner

V. Konzeption der Forschungspräsenz

VI. Qualität der internationalen Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen

VII. Konzeptionierung der Nachhaltigkeit und Verwertbarkeit der Ergebnisse.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich.

Dem förmlichen Antrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen. Diese sollte den Umfang von zwölf Seiten nicht überschreiten und folgende Inhalte darstellen:

I. Detaillierte Vorhabenbeschreibung und Arbeitsschritte des Kooperationsprojekts mit einer inhaltlichen und zeit­lichen Meilensteinplanung

II. Ausführliche Arbeits- und Zeitplanung (Realisierbarkeit des Arbeitsplans, vorhabenbezogene Ressourcenplanung)

III. Erfahrungen der internationalen Partner in der Zusammenarbeit und deren Beiträge zum Vorhaben

IV. Mehrwert der internationalen Zusammenarbeit

V. Kooperationserfahrung, bisherige Zusammenarbeit

VI. Plan zur Verstetigung der Forschungsstruktur mit den Partnern über den Förderzeitraum hinaus mit Verwertungsplan und geplanter Ausweitung der Zusammenarbeit auf andere Einrichtungen und Netzwerke

VII. Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

I. Erfüllung der formalen Bedingungen

II. Beitrag der Maßnahme zur Intensivierung der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit

III. Beitrag zur Verstetigung bilateraler/internationaler Partnerschaften bzw. Anbahnung/Aufbau neuer internationaler Partnerschaften

IV. Erfahrung des Antragsstellers in internationaler Zusammenarbeit

V. Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel über eine Förderung entschieden.

Soweit sich Änderungen zu Nummer 7.1 oder Nummer 7.2 ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.

Die Projekte werden während der Aufbauphase evaluiert, um die Tragfähigkeit der Projekte zu bewerten. Vom Ergebnis der Evaluation hängt die Förderung der Konsolidierungsphase ab. Kriterien hierfür sind u. a.:

I. Stand der Implementierung der Forschungspräsenz

II. Sichtbarkeit

III. Nachhaltigkeit

IV. Kofinanzierung bzw. Eigenbeteiligung der ausländischen Partner.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der ­Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2029 gültig.

Berlin, den 13. Juli 2020

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Kathrin Meyer