Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung – Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der Forschungsmarketingkampagne „The Future of Work“ in den Zielländern Frankreich, Japan und USA zur Werbung für den deutschen Forschungs- und Innovationsstandort unter dem Dach der Marke „Research in Germany“; Bundesanzeiger vom 31.08.2018

Vom 20.08.2018

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Durch das Fortschreiten von Industrie 4.0 erreicht Arbeit eine neue Qualität: Mittels intelligenter, digital vernetzter Systeme kommunizieren Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkte direkt miteinander und eine weitgehend selbstorganisierte Produktion wird möglich. Neben diesen Auswirkungen kommt auch der ökonomischen und sozialen Dimension neuer Technologien in der Arbeitswelt der Zukunft eine bedeutende Rolle zu. Gesellschaftliche Veränderungen und Trends wie der demographische Wandel oder ein Mentalitätswandel darüber, was Arbeit in individuellen Lebenskonzepten bedeutet, machen sich bei den Menschen, in den Betrieben und auch in der Gesellschaft als Ganzes bemerkbar. Sie erfordern neue Geschäftsmodelle, innovative Organisationsstrukturen und veränderte Kompetenzen und Qualifikationen der Beschäftigten und der Führungskräfte.

Vor diesem Hintergrund hat sich das Wissenschaftsjahr 2018 dem Thema „Arbeitswelten der Zukunft“ verschrieben. Als gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und Wissenschaft im Dialog (WiD) möchte das Wissenschaftsjahr dazu beitragen, den Austausch zwischen Öffentlichkeit und Forschung im Themenbereich der Arbeitswelten der Zukunft anzuregen und ausgewählte Vorhaben der Wissenschaftskommunikation zu fördern. Auch die Bundesregierung hat in ihrer aktuellen Hightech-Strategie 2020 die „Innovative Arbeitswelt“ als eine von sechs prioritären Zukunftsaufgaben für Wohlstand und Lebensqualität definiert. Ziel ist dabei die Schaffung einer innovativen Arbeitswelt mit gesunden und sicheren Arbeitsbedingungen, die die Fähigkeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Entfaltung bringt, sowie eine faire Entlohnung, die erbrachte Leistungen angemessen anerkennt.

Die Forschungsmarketingkampagne „The Future of Work“ greift dieses Thema auf und trägt es auf die internationale Ebene. Als internationale Fortführung des nationalen Wissenschaftsjahres bietet sie über eine Dauer von 18 Monaten bis zu zehn exzellenten Forschungsnetzwerken eine Plattform, ihre innovativen Projekte für die Zukunft der Arbeit im Ausland zu präsentieren und um internationale Partner zu werben. Begleitet werden die Projektaktivitäten durch eine vom DLR-Projektträger koordinierte Dachkampagne mit zentralen Kommunikationsmaßnahmen unter dem Dach von „Research in Germany“ sowie Veranstaltungen und Messebeteiligungen in den drei Zielländern und in Deutschland.

In Anlehnung an das nationale Wissenschaftsjahr orientiert sich die Forschungsmarketingkampagne „The Future of Work“ thematisch an folgenden Themenfeldern:

  • Themenfeld 1: Bildung und BigData
    Welche Anforderungen stellt die Arbeit der Zukunft an den Menschen? Wie kann der Mensch sich weiterbilden, um diesen Anforderungen – insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Daten – gerecht zu werden?
  • Themenfeld 2: Industrie und Vernetzung
    Welche Chancen bieten Digitalisierung, künstliche Intelligenz und Industrie 4.0 für die Zukunft der Arbeit? Wie können Mensch-Technik-Schnittstellen für die Interaktion in veränderten digitalisierten Arbeitsprozessen gestaltet werden?
  • Themenfeld 3: Technologie und Organisation
    Wie verändern neue Technologien die Arbeit? Welche sozialen und organisatorischen Auswirkungen gehen damit einher und wie können wir damit umgehen?
  • Themenfeld 4: Arbeitsplatz und Gesellschaft
    Wie können neue Arbeitsmodelle umgesetzt werden? Wie werden dabei gesellschaftliche Trends und individuelle Lebenskonzepte berücksichtigt?

Als Zielregionen wurden im Rahmen einer Bedarfsanalyse die Länder Frankreich, Japan und USA festgelegt. Die Antragsteller reichen Projekte zu einem Themenfeld und einer Zielregion ein.

Die BMBF-Forschungsmarketingkampagnen sind als wichtige Maßnahme innerhalb der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung verankert und darauf ausgelegt, Deutschland unter der Marke „Research in Germany“ als attraktiven Standort für Bildung, Forschung und Innovation noch bekannter zu machen. Ziel ist es, das Bild von Deutschland im Ausland positiv zu beeinflussen (Image), für die Zielgruppe relevante Zugänge zum Forschungsstandort Deutschland sichtbar zu machen (Bekanntheit) und die deutsche Forschungslandschaft sowie forschende Unternehmen aus Deutschland im Forschungsmarketing zu qualifizieren.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein ­Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Zur Erreichung der oben genannten Ziele werden innovative, zielgruppen-, zielland- und themenspezifische Marketingmaßnahmen gefördert. Diese sollten unter Berücksichtigung der Aspekte Image und Bekanntheit auf die Werbung für den deutschen Forschungs- und Innovationsstandort ausgerichtet sein. Dem Aspekt der Professionalisierung und Qualifizierung wird durch eine verpflichtende Teilnahme der geförderten Forschungsnetzwerke an vier Marketing-Workshops im Rahmen der Dachkampagne Rechnung getragen. Zudem ist gewünscht, dass insbesondere deutsche Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit der Netzwerkkoordination betraut werden.

Die zu fördernden Marketing-Aktivitäten zur Präsentation des Netzwerks im Zielland sollten möglichst aus den folgenden drei Bausteinen je eine Maßnahme beinhalten:

  • Baustein 1: Print und Pressearbeit
    z. B. Entwicklung eines Flyers oder einer Broschüre, Veröffentlichung von Pressemitteilungen, Publikation von Fachartikeln etc.
  • Baustein 2: Online & Social Media
    z. B. Veröffentlichung einer Website, Launch einer Facebookseite oder eines Twitterkanals, Durchführung von Webinaren, Versand eines Newsletters etc.
  • Baustein 3: Veranstaltungen
    z. B. Durchführung von Roadshows, Delegationsreisen, Konferenzen, Workshops und weiteren innovativen Formaten wie Pitch Duelle, Science Slams, Ideenwettbewerbe etc.

Alle zu fördernden Maßnahmen sind auf ein Zielland und ein Themenfeld ausgerichtet, werden vom Antragsteller zu einem strategischen Konzept gebündelt und in die Marketing-Gesamtkonzeption des Netzwerks eingebettet. Dieses wird im Rahmen der Kampagnendauer von 18 Monaten umgesetzt. Die Antragsteller sind zudem angehalten, im ersten Quartal der Projektförderung eine eigene Wort-Bild-Marke des Netzwerks zu entwickeln, die das Projektakronym aufgreift und in die Marketing-Gesamtkonzeption eingebettet wird.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die Zuwendungszweck und ­Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Niederlassung bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Diese Bekanntmachung richtet sich an Forschungsnetzwerke, die in einem der oben genannten Themenfeldern an innovativen Lösungen für die Zukunft der Arbeit forschen. Die Netzwerke weisen Interesse vor, ihre Aktivitäten zu internationalisieren und mit gezielten Marketingmaßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Werbung für den deutschen Forschungs- und Innovationsstandort zu leisten. Bestehende Kontakte in eines der drei Zielländer sind Voraussetzung für die Beantragung.

Die Netzwerke bestehen aus einer leitenden Einrichtung (Netzwerkkoordinator) und mindestens zwei oder mehr Netzwerkpartnern. Antragsberechtigte Netzwerkkoordinatoren sind in Deutschland ansässige Hochschulen und außer­universitäre Forschungseinrichtungen. Mögliche Netzwerkpartner sind in Deutschland oder im Ausland ansässige ­universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen, Gebietskörperschaften, Marketinginstitute, Kommunikationsagenturen, Wissenschaftsjournalisten und weitere Medienpartner. Nicht-nichtstaatliche Organisationen wie z. B. Initiativen, Vereine, Verbände und Stiftungen sowie Freiberufler können ebenfalls eingebunden werden. Es ist vorteilhaft, möglichst Partner aus verschiedenen der genannten Bereiche einzubinden. Im Antrag sollte der Netzwerkcharakter sowie der Mehrwert der Zusammenarbeit deutlich herausgestellt werden.

Die Projektförderung ist unter dem Dach der Marke „Research in Germany“ in die BMBF-Forschungsmarketingkampagne „The Future of Work“ eingebunden. Parallel zu den Marketingaktivitäten der geförderten Netzwerke wird eine übergreifende Dachkampagne mit Veranstaltungen und Messebeteiligungen in den Zielländern und in Deutschland durchgeführt. Seitens der Antragsteller wird durch den Netzwerkkordinator und ein weiteres Mitglied des Netzwerks die Teilnahme an folgenden Veranstaltungen vorausgesetzt:

  • Auftaktveranstaltung in Berlin (1)
  • Delegationsreisen mit Konferenzen, Messebeteiligungen, Workshops und Partnering-Events in den Zielländern Frankreich, Japan, USA (3)
  • Marketing-Workshops an verschiedenen Standorten in Deutschland (4)

Die Antragsteller sind angehalten, an den geplanten Aktivitäten teilzunehmen und hierfür Gesamtkosten in Höhe von 20 000 Euro in ihrer Finanzplanung vorzusehen.

Die Forschungsmarketingkampagne „The Future of Work“ und einzelne besonders hervorzuhebende Aktivitäten werden durch kontinuierliche und zielgruppenorientierte Kommunikationsmaßnahmen begleitet. Hierfür wird auf dem ­„Research in Germany“-Portal eine eigene Microsite veröffentlicht. Die Microsite soll neben einer Präsentation der geförderten Forschungsnetzwerke allgemeine Informationen zur Kampagne, einen Veranstaltungskalender sowie einen Bereich für Pressematerialien und Bildergalerien umfassen. Zentrales Element der Microsite bildet der Bereich „News & Stories“, in dem in journalistisch aufbereiteten Artikeln verschiedene Themen der Netzwerke behandelt werden. Die Artikel der Microsite sowie weitere Aktivitäten der Dachkampagne werden regelmäßig über die Social-Media-Kanäle von „Research in Germany“ bei Facebook und Twitter beworben. Die regelmäßige Zulieferung von Inhalten seitens der Netzwerke ist für den Erfolg der übergeordneten Kommunikationsmaßnahmen erforderlich und wird vorausgesetzt.

Sowohl bei öffentlichen Auftritten der Netzwerke im Rahmen der Forschungsmarketingkampagne als auch bei den im Zusammenhang mit der Kampagne erstellten Marketingmaterialien muss durch die Verwendung der Wort-Bild-Marken von „Research in Germany“ und dem BMBF gewährleistet sein, dass es sich um ein im Projekt der BMBF-Kampagne handelt. Entsprechende Hinweise und ein Corporate Design Manual werden seitens des DLR*-Projektträgers bereitgestellt.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse und in der Regel mit maximal 200 000 Euro je Forschungsnetzwerk sowie für die maximale Dauer von 18 Monaten gewährt werden. Bei positivem Zuwendungsbescheid erhält der Netzwerkkoordinator die finanzielle Zuwendung und kann für seinen eigenen Aufwand z. B. Personal-, Sach-, und Reisemittel abrechnen. Netzwerkpartner können über Unteraufträge z. B. für Kommuni­kationsdienstleistungen oder über die Erstattung von Reisekosten in das Projekt eingebunden werden. Es handelt sich bei den geförderten Forschungsnetzwerken nicht um Verbundprojekte.

Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:

  • Personal zur Koordination und Durchführung der Marketingaktivitäten sowie zur Teilnahme an den Veranstaltungen der Dachkampagne (Netzwerkkoordination)
  • Vorhabenbezogene Sachmittel und Geräte (z. B. Druck von Flyern, Postern, Broschüren, Roll-ups und anderen Marketingmaterialien etc.)
  • Reisen von Mitgliedern der Forschungsnetzwerke in das jeweilige Zielland
  • Dienstleistungen für die Durchführung von Marketingmaßnahmen, z. B. Beauftragung von Kommunikationsagenturen für Onlinekommunikation, Pressearbeit etc.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung des Netzwerkkoordinators und der teilnehmenden Partner.

Für projektbedingt notwendige Reiseausgaben/-kosten im Inland und Ausland (bei Flugtickets: Economy-Class) sind die für die jeweilige deutsche Einrichtung geltenden Reisekostenregularien zugrunde zu legen.

Da es sich bei der Förderung im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht um ein originäres Forschungsvorhaben im Sinne der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis handelt, kann keine Projektpauschale an Universitäten gewährt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017). Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF 2017).

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

DLR-Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
http://www.internationales-buero.de/

Fachliche Ansprechpartnerin:

Jennifer Neumann
Telefon: +49 30/6 70 55 96 79
E-Mail: Jennifer.Neumann@dlr.de

Administrative Ansprechpartnerin:

Inna Krieger
Telefon: +49 2 28/38 21 20 14
E-Mail: Inna.Krieger@dlr.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen. Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 15. Oktober 2018 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ easy vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Umfang der Skizze sollte sieben Seiten nicht überschreiten. In der Skizze sollen folgende Aspekte des Projekts dargestellt werden:

  • Projekttitel und Akronym, Informationen zum Projektkoordinator
  • Aussagekräftige Zusammenfassung der angestrebten Ziele unter Nennung des Themenfelds und der Zielregion, Definition der Zielgruppen, Darlegung der Marketing-Gesamtkonzeption
  • Darstellung der geplanten Marketing-Aktivitäten zur Präsentation des Netzwerks im Zielland, zur Umsetzung der in Nummer 1 und 2 genannten Ziele der Fördermaßnahme sowie zur Einbettung in die Forschungsmarketingkampagne „The Future of Work“
  • Informationen zur internationalen Zusammenarbeit im Rahmen des Vorhabens, den Projektpartnern und der Zusammensetzung des Netzwerks
  • Angaben zur Nachhaltigkeit der geplanten Marketing-Aktivitäten und Informationen zur Verwertung der Ergebnisse
  • Geschätzte Ausgaben/Kosten (Finanzierungsplan)

Aus der Skizze muss deutlich werden, wie alle Partner an den Aufgaben und Ergebnissen des Projekts beteiligt werden. In diesem Zusammenhang spielt auch der Schutz geistigen Eigentums (Immaterialgüterschutz) eine wichtige Rolle. Zur besseren Abstimmung mit gegebenenfalls ausländischen Partnern kann die Projektskizze in Englisch vorgelegt werden. Im Falle der Einreichung einer englischen Projektskizze ist eine einseitige deutsche Zusammenfassung unerlässlich.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen
  • Übereinstimmung mit den in Nummer 1.1 genannten Förderzielen der Bekanntmachung und dem in Nummer 2 genannten Gegenstand der Förderung (Einbeziehung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, Berücksichtigung der Marketing-Bausteine, Zuordnung zu Themenfeld und Zielland)
  • Fachliche Qualität und Originalität der Marketing-Gesamtkonzeption sowie der geplanten Marketing-Aktivitäten, Bezug zu den Zielen der Fördermaßnahme, Berücksichtigung übergreifender Aktivitäten im Rahmen der Forschungsmarketingkampagne „The Future of Work“
  • Bewertung der internationalen Zusammenarbeit, Qualifikation der beteiligten deutschen und internationalen Partner und Zusammensetzung des Netzwerks
  • Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse
  • Plausibilität und Realisierbarkeit des Vorhabens (Finanzierung, zeitlicher Rahmen)

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen auch unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline).

Die förmlichen Förderanträge müssen enthalten:

  • Eine detaillierte Vorhabenbeschreibung
  • Eine ausführliche Arbeits- und Zeitplanung
    • Realisierbarkeit des Arbeitsplans
    • Plausibilität des Zeitplans
  • Detaillierte Angaben zur Finanzierung des Vorhabens
    • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
    • Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die volle Laufzeit

Die Arbeits- und Finanzierungspläne werden insbesondere nach den in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien bewertet.

Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen bzw. Empfehlungen der Gutachterinnen und Gutachter zur Durchführung des Vorhabens sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen. Dem förmlichen Förderantrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen. Diese sollte den Umfang von fünfzehn Seiten nicht überschreiten. Das BMBF behält sich vor, sich bei der endgültigen Förderentscheidung gegebenenfalls durch Expertinnen und Experten beraten zu lassen.

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 gültig.

Bonn, den 20. August 2018

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Lischka

DLR = Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt