Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung

Richtlinie zur Förderung von innovativen Konzepten zur deutschlandweiten Fach-Alumniarbeit mit Chinabezug im Rahmen eines Ideenwettbewerbs

(German text only)

Flagge China

The text of this announcement and the related application forms are available only in German.

Vom 29. Juni 2016

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

China hat sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt und gerade im Bereich Forschung und Entwicklung große Fortschritte erzielt. Um Chancen aus bestehenden Kooperationen und Kontakten mit China möglichst systematisch zu nutzen, wird der Aufbau von deutsch-chinesischen Fach-Alumninetzwerken gefördert. Gezielte Alumniaktivitäten sind erforderlich, um die Nachhaltigkeit der durch Studien- und Forschungsaufenthalte im jeweils anderen Land gewonnenen Erfahrungen und Kontakte zu gewährleisten. Dabei sollen die Erfahrungen und Kenntnisse deutscher Studierender und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in China gelebt bzw. langjährige Kontakte mit chinesischen Partnern aufgebaut haben, genutzt werden. Gleichzeitig soll der Zugang der deutschen Wissenschaft zu chinesischen Deutschland-Alumni gestärkt und die Vernetzung gefördert werden.

In diesem Rahmen lobt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Ideenwettbewerb „Innovative Konzepte zur deutsch-chinesischen Fach-Alumniarbeit“ aus. Die Förderrichtlinie zielt auf den Aufbau von themen- bzw. fachorientierten Alumninetzwerken mit einem (wo möglich) institutionsunabhängigen und -übergreifenden Ansatz ab, um den Austausch zwischen den Alumni und den deutschen Fachkräften innerhalb eines Themen-/ Fachgebiets zu ermöglichen und zu fördern. Gefördert wird der Aus-/Aufbau von themen- bzw. fachorientierten, deutschlandweiten und auf China ausgerichteten Plattformen, die sowohl deutsche als auch chinesische Fachverbände, Hochschulen etc. einschließen. Dabei soll auch mit in Deutschland ansässigen chinesischen Fachgesellschaften verstärkt zusammen gearbeitet werden. Ein Begleitvorhaben soll die Innovationskraft dieser Projekte und damit die Wirksamkeit der Fördermaßnahme insgesamt, durch gezielte Vernetzung der Projekte untereinander, professionelle Transferunterstützung und Öffentlichkeitsarbeit, stärken.

Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen (z.B. Fachverbände, thematische Kompetenznetze und Cluster) werden eingeladen, überzeugende Konzepte zum Aufbau bzw. zur Weiterentwicklung von Fach-Alumninetzwerken mit Chinabezug einzureichen. Gesucht werden Ideen, um fachlich orientierte, deutschlandweite und regional auf China ausgerichtete Plattformen zu etablieren bzw. auszubauen. Verbundprojekte, die mehrere Hochschulen, Fachverbände und chinesische Fachgesellschaften einschließen, sind ausdrücklich gewünscht.

Dabei kann der Themen-/Fachbegriff flexibel breit gehandhabt werden. Konzepte zu themenorientierter Alumniarbeit können sich auf den Aufbau eines interdisziplinären Alumninetzwerks, beispielsweise zum Thema „Wasser“ oder „Urbanisierung“, beziehen. Konzepte zur fachorientierten Alumniarbeit würden sich auf einzelne Disziplinen konzentrieren, wie beispielsweise Biologie oder Geografie. In beiden Fällen sollten Fachverbände, thematische Universitätsverbünde, thematisch fokussierte Kompetenznetzwerke oder ähnliche Institutionen eingebunden werden.

Mit einer solchen konkreten Themen- bzw. Fachorientierung sollen die positiven Effekte der Alumniarbeit sowohl für die deutsche Wissenschaft verstärkt, als auch ein Mehrwert für Wirtschaft und Politik generiert werden.

Folgende Ziele werden durch die Förderung verfolgt:

  1. Die deutsch-chinesische Wissenschaftskooperation in relevanten Themen- bzw. Fachgebieten wird durch gezielte Alumniarbeit in diesen Bereichen gestärkt.
  2. Der Kontakt zu deutschen und/oder chinesischen Absolventinnen und Absolventen bzw. Stipendiatinnen und Stipendiaten ermöglicht einen direkteren Zugang zu spezifischen Themen-/Fachgebieten und Expertenwissen in diesen Bereichen – sowohl in Deutschland als auch in China. Die Kontaktaufnahme mit chinesischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in spezifischen Themen-/Fachgebieten wird ermöglicht.
  3. Bei der Konzentration auf spezifische Fachnetzwerke ist es einfacher, die deutsche Wirtschaft einzubinden. Durch die daraus entstehende Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft werden die jeweiligen Bedarfe der Wissenschaft und der Wirtschaft miteinander verbunden und jeweils bestmöglich unterstützt.
  4. Das deutsche Interesse an im Zusammenhang mit China relevanten Themen-/Fachgebieten und den Möglichkeiten zu Kooperationen wird gefördert.
  5. Fach-Alumniarbeit kann konkretere inhaltliche Ziele benennen und umsetzen, als disziplinen-/fächerunabhängige und rein institutionsgebundene Alumniarbeit. Es sind inhaltlich konkretere Ergebnisse und ein stärkeres Engagement aller Beteiligten zu erhoffen.

Diese Bekanntmachung dient der Umsetzung der Maßnahme „Aufbau eines Alumni-Netzwerkes“ im Rahmen des in der China-Strategie des BMBF formulierten Aktionsfelds „Aufbau nachhaltiger Kooperationsstrukturen und Vernetzung von Wissenschaftlern“. Es handelt sich damit um eine Vernetzungs- und Sondierungsmaßnahme. Durch Vernetzungs- und Sondierungsmaßnahmen sollen sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kontakte geknüpft bzw. neue Kooperationen initiiert werden. Ziel ist der Aufbau intensiver und langfristiger Kooperationen.

Diese Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der “Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder – der “Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Diese Zuwendung ist eine „De-minimis“-Beihilfe. Die Gewährung der Zuwendung erfolgt entsprechend den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU auf „De-minimis“-Beihilfen (Amtsblatt der EU L 352/1 ff. vom 24.12.2013) in der jeweils geltenden Fassung. „De-minimis“-Beihilfen dürfen innerhalb eines fließenden Zeitraumes von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 EUR (bzw. 100.000 EUR im gewerblichen Straßengüterverkehr) nicht überschreiten.

Die dem Bescheid als Anlage beigefügte „De-minimis“-Bescheinigung ist

  • zehn Jahre aufzubewahren,
  • auf Anforderung der Europäischen Kommission, einer Bundes- oder Landesbehörde oder der bewilligenden Stelle innerhalb von einer Woche oder einer in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorzulegen. Wird die Bescheinigung nicht innerhalb der Frist vorgelegt, behalte ich mir vor, den Zuwendungsbescheid zu widerrufen und die Zuwendung zurückzufordern,
  • bei einem künftigen Antrag auf Gewährung einer „De-minimis“-Beihilfe als Nachweis für bereits gewährte „De-minimis“-Beihilfen vorzulegen.

Falls eine Gewährung nach der „De-minimis“-Beihilfe nicht möglich ist, erfolgt die Gewährung einer Zuwendung nach der (AGVO).

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (Abl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist der Aufbau/die Stärkung von deutsch-chinesischen Alumninetzwerken zu ausgewählten Fachthemen zur Nutzung des wissenschaftlichen Potenzials von chinesischen Deutschland-Alumni und deutschen China-Alumni für die deutsche Wissenschaftslandschaft und für die deutsche Wirtschaft.

Dafür soll die Vernetzung von deutschen und chinesischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Graduierten mit Erfahrung im jeweils anderen Land unterstützt werden. Mögliche geeignete Maßnahmen zur Vernetzung könnten bspw. sein: Veranstaltungen, Reisen, Newsletter und Online-Tools wie Datenbank, Webseite, Social Media o.ä.

2.1 Aufbau bzw. zur Weiterentwicklung von Fach-Alumninetzwerken

Gefördert wird die Umsetzung von Konzepten, die zuvor im Rahmen eines Ideenwettbewerbs prämiert wurden. In den Konzepten muss überzeugend dargelegt werden, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, um nachhaltige Strukturen für ein themen- oder fachorientiertes, deutschlandweites Alumninetzwerk zu schaffen. Hierzu soll auf bestehende Strukturen und Alumninetzwerke in Deutschland und China zurückgegriffen werden, wie bspw. Fachverbände, Cluster oder andere wissenschaftliche Netzwerkgruppen wie EURAXESS Links oder ThinkIn China. Verbundprojekte, die mehrere Hochschulen, Fachverbände und chinesische Fachgesellschaften einschließen, sind ausdrücklich gewünscht.

Die Umsetzung der Konzepte wird bei positiver Bewertung der Antragsunterlagen gefördert (siehe Abschnitt 7.2.3).

2.2 Begleitvorhaben

Darüber hinaus wird ein übergreifendes Integrations- und Transferprojekt gefördert (sogenanntes Begleitvorhaben), das die Innovationskraft der umsetzungsorientierten Projekte durch eine gezielte Vernetzung der Projekte untereinander sowie mit ihrem Umfeld stärken soll. Das Projekt soll professionelle Transferunterstützung leisten (z.B. gemeinsame Workshops zu Querschnittsthemen; Verknüpfung von Datenbanken) und die Fördermaßnahme durch Öffentlichkeitsarbeit verstärken. Hierdurch soll es zur Erhöhung der Wirksamkeit der Fördermaßnahme beitragen. Die Durchführung des übergreifenden Begleitvorhabens erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMBF und dem Projektträger, um die Aktivitäten der Projekte in verschiedenen Themenbereichen zu koordinieren.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen (z.B. Fachverbände, thematische Kompetenznetze und Cluster), die Beiträge zur Realisierung der Alumninetzwerke liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland - insbesondere kleine und mittlere Unternehmen* - die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Aufbau bzw. zur Weiterentwicklung von Fach-Alumninetzwerken

Konzepte, die im Rahmen des Ideenwettbewerbs dieser Bekanntmachung eingereicht werden, sollten belegen, dass sie in der Lage sind, ein Fach-Alumninetzwerk mit Chinabezug aufzubauen, welches die oben beschriebenen Ziele erreichen kann. Außerdem sollten sie das Potenzial der Nachhaltigkeit des Ansatzes dokumentieren.

Den Konzepten ist eine Erklärung durch die Universitätsleitung beizulegen, dass die Universitätsleitung die Weiterentwicklung und Realisierung des eingereichten Konzepts mit Nachdruck unterstützen wird.

Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t6 – unter „Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte) entnommen werden.

Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, an koordinierenden Prozessen mitzuwirken, die im Rahmen des Begleitvorhabens des Förderschwerpunkts stattfinden, um so zu einer effektiven Vernetzung der Einzel- und Verbundprojekte beizutragen und die übergreifende Öffentlichkeitsarbeit für die Fördermaßnahme zu unterstützen.

4.2 Begleitvorhaben

Voraussetzungen für die Förderung eines Begleitvorhabens sind signifikante Erfahrungen mit Alumniarbeit und mit Vernetzungs- und Transferaktivitäten im internationalen Kontext.

Alle Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an möglichen evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschafts­einrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren HZ und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Neben Personalmitteln können die zur Durchführung des Vorhabens notwendigen Mittel für Sach- und Reisemittel sowie für Veranstaltungen bewilligt werden.

Da es sich um eine Vernetzungs- und Sondierungsmaßnahme und somit nicht um ein originäres Forschungsvorhaben i. S. d. Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis handelt, kann  k e i n e  Projektpauschale an Universitäten und Universitätskliniken gewährt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)“.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides an die FhG oder Helmholtzgemeinschaft sowie an gewerbliche Unternehmen werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98)“.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
Europäische und Internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de


Ansprechpartnerinnen sind:

Fachliche Ansprechpartnerin:
Dr. Nicola Hartlieb
Telefon: +49 228/38 21-1409
Telefax: +49 228/38 21-14 44
E-Mail: Nicola.Hartlieb@dlr.de

Administrative Ansprechpartnerin:

Petra Bauer
Telefon: +49 228/38 21-14 04
Telefax: +49 228/38 21-14 44
E-Mail: Petra.Bauer@dlr.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.

Die Konzepte werden in Form von Projektskizzen vorgelegt. Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Skizzentool PT-Outline und bei förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystem „easy-online“ zu nutzen.

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 30.09.2016 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form über das Skizzentool pt-outline https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/CHN_ALUMNI vorzulegen.

Projektskizzen, die nach dem o. a. Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Skizze ist ein Anschreiben/Vorblatt zur Einreichung beizulegen, auf dem Vertreter aller Projektpartner mittels rechtsverbindlicher Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben bestätigen.

In der Projektskizze sollen folgende Aspekte des Projekts dargestellt werden:

Part A.

  • A.I Angaben für administrative Zwecke (Informationen zum Projektkoordinator und den -partnern)
  • A.II Finanzübersicht (geschätzte Ausgaben/Kosten, voraussichtlicher Zuwendungsbedarf)

Part B. Projektbeschreibung mit folgender Gliederung:

  • B.I Ziele, Exzellenz und Originalität des Vorhabens
    • Darstellung der angestrebten Vorhabenziele, Exzellenz und der Originalität des Vorhabens
    • Ausführliche Beschreibung der Konzeptidee
    • Geplante Maßnahmen zur Umsetzung der unter Kap. 1 und 2 genannten Ziele der Fördermaßnahme
  • B.II Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten
    • Angaben zum Stand der Wissenschaft und Technik beim Förderinteressenten bezüglich der genannten Themen und Ziele (wie Vorarbeiten, vorhandene Erkenntnisse und Erfahrungen, bisherige und bestehende bilaterale Alumniarbeit)
    • Vorhandensein eines Alumnibestands
  • B.III Nutzen und Verwertbarkeit der Ergebnisse
    • Einschätzung der Verwertungs- und Anwendungsmöglichkeiten
    • Wissenschaftlicher Mehrwert der geplanten Zusammenarbeit
    • Plan zur Verstetigung der Alumniarbeit (inkl. Finanzierungsplan) über den Förderzeitraum hinaus
  • B.IV Zusammenarbeit mit Dritten
    • Beteiligung Dritter

Die Konzeptvorschläge sollen inhaltlich und finanziell nachhaltig sein. Es soll dargestellt werden, wie die Alumniarbeit nach einer dreijährigen Projektphase ohne BMBF-Förderung fortgeführt werden könnte.

Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Der Umfang der Projektbeschreibung sollte zehn Seiten nicht überschreiten.

Die eingegangenen Skizzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen
  • Übereinstimmung mit den Förderzielen der Bekanntmachung und den thematischen Schwerpunkten (Berücksichtigung der Zielgruppe, potentielle Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Hinblick auf Finanzierung und Wirkung, etc.)
  • Fachliche Qualität und Innovationsgehalt sowie Originalität des Vorhabens
  • Bezug zur Programmatik des BMBF im angestrebten Themenfeld
  • Qualifikation des Antragstellers und der ggf. beteiligten Partner im Hinblick auf eine detaillierte Konzeptausarbeitung und spätere Umsetzungsmaßnahmen
  • Darstellung des Vorhandenseins oder des Zugangs zu einem Alumnibestand
  • Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse

Entsprechend der o. a. Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage von Projektskizzen für ein Begleitvorhaben

Projektskizzen für das Begleitvorhaben (siehe Nummer 2.2) sind ebenfalls in schriftlicher und elektronischer Form bis 30.09.2016 über das Internet-Portal pt-outline einzureichen.

In der Projektskizze sollen folgende Aspekte des Begleitvorhabens dargestellt werden:

Part A.

  • A.I Angaben für administrative Zwecke (Informationen zum Antragssteller)
  • A.II Finanzübersicht (geschätzte Ausgaben/Kosten, voraussichtlicher Zuwendungsbedarf)

Part B. Projektbeschreibung mit folgender Gliederung:

  • B.I Ziele, Exzellenz und Originalität des Vorhabens
    • Darstellung der angestrebten Vorhabenziele, Exzellenz und der Originalität des Vorhabens
    • Ausführliche Beschreibung der Konzeptidee
    • Geplante Maßnahmen zur Umsetzung der unter Kap. 1 und 2 genannten Ziele der Fördermaßnahme
  • B.II Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten
    • Angaben zum Erfahrungsstand des Förderinteressenten bezüglich der genannten Themen und Ziele des Begleitvorhabens (wie Erfahrung mit Alumniarbeit sowie der Bearbeitungen von Querschnittsthemen der Alumniarbeit, Datenbankarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsmanagement etc.)
    • Angaben zum Erfahrungsstand des Förderinteressenten zu Vernetzungs- und Transferaktivitäten im internationalen Kontext
  • B.III Nutzen und Verwertbarkeit der Ergebnisse
    • Einschätzung der Verwertungs- und Anwendungsmöglichkeiten
    • Beschreibung von Ideen zur öffentlichkeitswirksamen Verwertung der Projektergebnisse (z.B. durch Statusseminare, Abschlussseminar inkl. ansprechender Aufbereitung und Publikation der Ergebnisse; Verknüpfung von Datenbanken, die über die Projektlaufzeit hinaus Bestand haben)
  • B.IV Zusammenarbeit mit Dritten
    • Beteiligung Dritter

Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Der Umfang der Projektbeschreibung sollte zehn Seiten nicht überschreiten.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Qualität des Konzeptes für die wissenschaftliche Begleitung bei Querschnittsfragen bzw. der Vernetzungs- und Transferaktivitäten
  • Kompetenz und Erfahrung der Antragsteller im Hinblick auf Alumniarbeit und Vernetzungs- und Transferaktivitäten im internationalen Umfeld
  • Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Organisation und des Managements

7.2.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser einer begrenzten Zahl der in der ersten Verfahrensstufe am besten bewerteten Projektskizzen aufgefordert, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy-online" zu erstellen.

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Dem förmlichen Antrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen. Diese sollte den Umfang von zehn Seiten nicht überschreiten und folgende Inhalte darstellen:

a) Inhalte des Antrags für Konzepte zur themen- oder fachorientierten, deutschlandweiten Alumniarbeit

  • Ziele der geplanten Alumniarbeit
  • Geplante Maßnahmen zur Umsetzung der unter Kap. 1 und 2 genannten Ziele der Fördermaßnahme
  • Mehrwert der deutsch-chinesischen Fach-Alumniarbeit
  • Beiträge der chinesischen Partner, Zugang zu Ressourcen in China
  • Bezug des Vorhabens zu den in der Förderbekanntmachung benannten kooperationspolitischen Zielen
  • Bisherige Erfahrungen in der Alumni-Zusammenarbeit
  • Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans zur Zusammenarbeit
  • Arbeitsschritte des Kooperationsprojektes, inhaltliche und zeitliche Meilensteinplanung
  • Vorhabenbezogene Ressourcenplanung
  • Detaillierter Finanzierungsplan in Tabellenform zur Verstetigung der Alumniarbeit
  • Plan zur Verstetigung der Kooperation mit den Partnern in China über den Förderzeitraum hinaus
  • Geplante Alumni-Zusammenarbeit in Folgeprojekten
  • Geplante Ausweitung der Alumni-Zusammenarbeit auf andere Einrichtungen und Netzwerke
  • Begründung zur Notwendigkeit der Zuwendung

Die eingegangenen Projektanträge zur Alumniarbeit werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Erfüllung der formalen Bedingungen
  • Beitrag der Maßnahme zur Intensivierung der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit China
  • Verstetigung bilateraler Partnerschaften
  • Aufbau neuer internationaler Partnerschaften
  • Erfahrung des Antragsstellers in internationaler Zusammenarbeit
  • Qualität und Nachhaltigkeit der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
  • Verwertbarkeit des Konzeptes für andere Akteure
  • Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs
  • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
  • Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die volle Laufzeit

b) Inhalte des Antrags für das Begleitvorhaben:

  • Ziele des geplanten Begleitvorhabens
  • Geplante Maßnahmen zur Umsetzung der unter Kap. 1 und 2 genannten Ziele der Fördermaßnahme
  • Mehrwert des Begleitvorhabens
  • Kontakte zu relevanten (chinesischen) Ansprechpartnern, die zur Umsetzung des Begleitvorhabens beitragen können
  • Bezug des Vorhabens zu den in der Förderbekanntmachung benannten kooperationspolitischen Zielen
  • Bisherige Erfahrungen in der Alumni-Arbeit und zu Querschnittsthemen der Alumniarbeit
  • Bisherige Erfahrungen in professionellen Vernetzungs- und Transferaktivitäten (im internationalen Umfeld)
  • Arbeitsschritte des Begleitvorhabens, inhaltliche und zeitliche Meilensteinplanung
  • Vorhabenbezogene Ressourcenplanung
  • Detaillierter Finanzierungsplan in Tabellenform
  • Mögliche geplante Folgeprojekte
  • Begründung zur Notwendigkeit der Zuwendung

Die eingegangenen Projektanträge zum Begleitvorhaben werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Erfüllung der formalen Bedingungen
  • Beitrag der Maßnahme zur Intensivierung der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit China
  • Beitrag der Maßnahme zu professionellen Vernetzungs- und Transferaktivitäten, zur übergreifenden Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Bearbeitung übergreifender Querschnittsfragen für die zu bildenden Alumninetzwerke
  • Ggf. Aufbau oder Verstetigung bilateraler Partnerschaften
  • Erfahrung des Antragsstellers in internationaler Zusammenarbeit
  • Verwertbarkeit des Konzeptes für andere Akteure
  • Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs
  • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
  • Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die volle Laufzeit

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung von Projekten zur Alumniarbeit sowie eines Begleitvorhabens entschieden.

Das BMBF behält sich vor, sich bei der endgültigen Förderentscheidung gegebenenfalls durch Expertinnen und Experten beraten zu lassen. Voraussichtlich werden Antragsteller mit positiver Förderentscheidung zu einer Veranstaltung eingeladen, bei der die geplanten Vorhaben öffentlich vorgestellt werden.

Nach erfolgter Bewilligung haben potenzielle Zuwendungsempfänger zunächst drei Jahre Zeit, um ihre Konzepte umzusetzen. Die Alumninetzwerke sollten anstreben, sich nach einer potenziellen zweijährigen Folgefinanzierung selbst zu tragen. Ein Konzept hierzu sollte vor Auslaufen der Projektlaufzeit vorliegen.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 29. Juni 2016

 

Bundesministerium für
Bildung und Forschung

Im Auftrag
Christian Jörgens



* Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen. Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden.
Diese Definition der KMU beruht auf Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 65/2014.