Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung. Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Mexiko.

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Text of the announcement is available only in German.
Also the necessary forms for interested parties are available only in German.

Vom 2. Mai 2013

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Ziel des Programms ist es, neue Kooperationen, z. B. die Anbahnung gemeinsamer Projekte im Rahmen nationaler Förderprogramme, anzuregen. Das Programm fördert die bilaterale Kooperation zwischen Wissenschaftlern in Mexiko und Deutschland durch gemeinsame Forschungsprojekte, bilaterale Workshops/Seminare sowie Gastaufenthalte von Wissenschaftlern, Forscherdelegationen und gemischten (Wissenschafts-/Wirtschafts-) Delegationen.

Die gemeinsame deutsch-mexikanische Ausschreibung erfolgt im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der ­Bundesregierung und basiert auf dem deutsch-mexikanischen Abkommen über Wissenschaft und Technologie von 1974 und der Übereinkunft für eine spezifische Zusammenarbeit zwischen Bundesministerium für Bildung und ­Forschung (BMBF) und CONACYT zu gemeinsamen Ausschreibungen für Forschungsprojekte vom 31. Oktober 2012.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf ­Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung ­zwischen Deutschland und Mexiko.

Es werden folgende Kooperationen gefördert:

  1. Umsetzung vereinbarter gemeinsamer FuE1-Projekte
  2. Austausch von Forschern, Wissenschaftlern und Amtsträgern (nachstehend als Experten bezeichnet) mit dem Ziel, der Förderung von Forschung, Beratung und Erfahrungsweitergabe innerhalb von gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprojekten
  3. Die Partner werden wie folgt Informationen austauschen:
    • Wissenschaftliche und technologische Seminare, Workshops, Symposien und andere Versammlungen von ­beiderseitigem Interesse, um die Interaktion zwischen relevanten Institutionen und Forschungsgruppen beider Länder zu fördern und dadurch Kooperationspotenzial zu erkennen
    • Informationsaustausch zu gemeinsamen FuE-Maßnahmen und -Strategien
    • Informationsschriften und wissenschaftliche Publikationen
  4. Andere von den Parteien vereinbarte Formen der wissenschaftlichen und technologischen Kooperation sind im beiderseitigen Einvernehmen möglich.

Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:

  1. Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelttechnologien, Grundlagenforschung zu erneuerbaren Energien
  2. Biotechnologie
  3. Medizin und Gesundheitsforschung

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleine sowie mittelständische Unter­nehmen (KMU)2.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen/Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die beantragten Forschungsprojekte müssen von zwei oder mehr Forschergruppen aus Deutschland und Mexiko ­unterstützt werden. Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Jedem Projekt steht auf deutscher Seite sowie mexikanischer Seite ein Leiter vor, dies gilt auch wenn mehr als zwei Forschergruppen bzw. forschungsorientierte KMU in einem Land beteiligt sind. Der jeweilige Projektleiter muss seinen Antrag auf dem dafür vorgesehenen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stelle des eigenen Landes (in Mexiko bei CONACYT und in Deutschland beim PT-DLR) einreichen. Dies muss gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen, da nur einseitig gestellte Anträge nicht berücksichtigt werden können.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische ­europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig. Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden:

  1. Personalkosten:
    Vorhabenbezogene Personalkosten, also Kosten für Mitarbeiter, die am Projekt beteiligten Forschern spezifisch zugeteilt sind und nicht dem regulären Team angehören, beispielsweise Doktoranden, Post-Doktoranden oder andere wissenschaftliche Assistenten können finanziert werden. In der Regel wird maximal eine halbe Stelle für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter bis zu zwei Jahren gefördert (maximal anlog zu TVöD/TV-L E13).
  2. Sachmittel:
    Die Gewährung von projektbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geräte, Transportkosten, ­Literatur, Mieten, Aufträge etc.) ist in begründeten Fällen möglich.
  3. Austausch von Experten und Nachwuchswissenschaftlern:
    Für die Förderung von Reisekosten deutscher Projektwissenschaftler gilt:
    Die An- und Abreisekosten (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land übernommen.

    Tagegelder und projektbezogene Inlandsreisekosten: Der Aufenthalt der deutschen Experten in Mexiko wird in der Regel für eine Dauer von maximal drei Monaten jährlich vom deutschen Zuwendungsgeber mit feststehenden ­Pauschalen in Höhe von 104 €/Tag bzw. 2 300 €/Monat bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 77 €/Tag gezahlt. Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen ­Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten. An- und Abreisetag zählen als ein Tag.

    Privater Sektor: Deutsche Wissenschaftler, die in einem KMU beschäftigt sind, können Reisekosten beantragen; Aufenthaltskosten in Mexiko müssen von den Unternehmen selber getragen werden.
  4. Projektpauschale (20 %) für Hochschulen und Universitätskliniken (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block)

Der Richtwert für die durchschnittliche Gesamthöhe der Finanzierung (aus Deutschland und Mexiko zusammen) für ein Projekt beträgt bis zu 140 000 € für zwei Jahre, ausgewogen aufgeteilt zwischen BMBF und CONACYT.

5 Verfahren

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:

Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Internet: http://www.internationales-buero.de

Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:

Inge Lamberz de Bayas
E-Mail: Inge.Lamberzdebayas@dlr.de
Telefon: 02 28/38 21-14 36
Telefax: 02 28/38 21-14 00

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:

Monika Hirsch-Schmidt
E-Mail: Monika.Hirsch-Schmidt@dlr.de
Telefon: 02 28/38 21-14 31
Telefax: 02 28/38 21-14 00

5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Das Verfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst ausführliche Projektskizzen in deutscher Sprache bis spätestens

31. Juli 2013

über das elektronische Skizzentool PT-Outline - https://www.pt-it.de/ptoutline/application/mex13wtz - einzureichen. Eine rechtsverbindlich unterschriebene Version der Projektskizze ist dem Internationalen Büro unverzüglich zuzu­senden.

Gliederung der Projektskizze:

  • Part A.    Diese Felder sind fester Bestandteil jeder Bekanntmachung und werden über ein vorgegebenes Web-Formular erfasst.
    • A.I   Angaben für administrative Zwecke
    • A.II  Finzanzübersicht
  • Part B. Eine individuelle, auf die Förderbekanntmachung abgestimmte Projektbeschreibung mit folgender Gliederung:
    • B.I     Ziele, Exzellenz und Originalität des Vorhabens
    • B.II    Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten
    • B.IV   Nutzen und Verwertbarkeit der Ergebnisse
    • B.V    Zusammenarbeit mit Dritten
    • B.VI   Notwendigkeit der Zuwendung
    • B.VII  Anlagen

Die Projektbeschreibung (Part B) kann als Dokument (word- oder pdf-Dokument) in pt-outline hochgeladen werden.

Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Die Beschreibung sollte 10 Seiten nicht überschreiten.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Institutionen von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert - gegebenenfalls in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy des BMBF" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen werden.

Der ausgedruckte und unterschriebene Antrag ist unter Beachtung der Vorlagefrist an folgende Adresse zu senden:

Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro
Inge Lamberz de Bayas und
Monika Hirsch-Schmidt
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur webbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro
Martina Lauterbach
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

E-Mail: Martina.Lauterbach@dlr.de
Telefon: 02 28/38 21-17 34

5.3 Bewertungskriterien

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Wissenschaftliche Qualität und Innovationsgrad der gemeinsamen Forschungsprojekte
  • Zusatznutzen für die deutsch-mexikanische Forschungszusammenarbeit
  • Durchführbarkeit des gemeinsamen Forschungsprojektes

Weitere wichtige Bewertungskriterien:

  • Kompetenz und Fachwissen der deutschen und mexikanischen Wissenschaftler
  • Ausgewogenheit der wissenschaftlichen Beiträge von deutscher und mexikanischer Seite

Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Antragsprüfung über eine ­Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsvertrages auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur ­Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungsverträgen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98), sein.

Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von Nummer 7 und 8 der BNBest-BMBF98 bzw. Nummer 12 und 13 der NKBF98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse im Zuwendungsvertrag zu vereinbaren.

Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, ein Jahr nach Ende der Maßnahme einen Bericht über die erzielten Ergebnisse vorzulegen, der insbesondere eine Aussage darüber enthält, ob mit der Maßnahme eine dauerhafte Zusammenarbeit initiiert wurde und welche Nachfolgeaktivitäten entstanden sind.

7 Verfahren im Partnerland

Die mexikanischen Partner müssen ihren Antrag bei der Consejo Nacional de Ciencia y Tecnología, CONACYT, ­einreichen:

Dirección de Evaluación y Cooperación Internacional del CONACYT
Av. Insurgentes Sur 1582
Primer Piso, Ala Norte
Col. Crédito Constructor
C.P. 03940, México, D. F.
Mexiko

Ansprechpartnerin:

Dafne Jerez
Telefon: +55/53 22-77 00 - ext. -17 48, -17 01 oder -17 43
E-Mail: djerez@conacyt.mx

Für weitere Einzelheiten siehe: http://www.conacyt.gob.mx

8 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 2. Mai 2013

Bundesministerium  für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Nina von Sartori


1FuE = Forschung und Entwicklung
2Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. € beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. € beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. € beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23) Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf