Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinien zur Förderung von Vernetzungs- und Sondierungsreisen deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen ("Travelling Conferences") zum Aufbau von Kooperationen mit Partnern in Südostasien

(German text only)

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Text of the announcement is available only in German.
Also the necessary forms for interested parties are available only in German.

Vom 10. März 2015

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung (IS) zielt u. a. auf die Kooperation mit den besten Wissenschaftlern und Institutionen weltweit (Zielfeld 1) und auf eine verstärkte Kooperation mit Schwellen- und Entwicklungsländern (Zielfeld 3). Die Bekanntmachung verfolgt die Umsetzung beider Ziele gemeinsam mit Partnerländern in der Region Südostasien.

Neben den großen Schwellenländern Indien und China entwickeln sich auch die Länder in der Region Südostasien in einigen Bereichen zunehmend zu wichtigen Partnern.

Die rasch wachsende Bedeutung Südostasiens und die zunehmende Kooperation zwischen den Ländern der Region bieten deutschen Forschungs- und Bildungsinstitutionen vielfältige Kooperationsmöglichkeiten. Die Identifizierung der Exzellenz in Bildung und Forschung in der Region erfordert jedoch einen intensiven Sondierungs- und Dialogprozess, der über singuläre Maßnahmen hinausgeht und mit Veranstaltungsreihen an verschiedenen Standorten in unterschiedlichen Ländern in der Region nach dem Modell der „Travelling Conference“ unterstützt werden muss. Damit wird der Zugang zu südostasiatischen Forschungs- und Bildungseinrichtungen und Forschungsnetzwerken für deutsche Wissenschaftler in der Breite ermöglicht und verbessert. Gleichzeitig trägt die verstärkte Kooperation zum Aufbau von Netzwerken und neuen Partnerschaften mit herausgehobenen Einrichtungen in den südostasiatischen Schwellenländern bei, einem der derzeit dynamischsten Wirtschaftsräume weltweit.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF1-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben bzw.Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Schwerpunkt der Förderung sind Konzeption und Durchführung von sogenannten „Travelling Conferences“, auf denen deutsche Experten und Nachwuchswissenschaftler zu aktuellen Forschungsthemen an Standorten in bis zu drei der unten aufgeführten Zielländer referieren; die Veranstaltungen sollen Plattformen bilden, um

  • die Leistungsfähigkeit der deutschen Natur- und Ingenieurwissenschaften zu präsentieren,
  • Themen von beidseitigem Interesse zu diskutieren und
  • bestehende und neue Partnerschaften aus- bzw. aufzubauen.

Bei der Vorauswahl der Standorte sollte das strategische Potential der Partner, auch im Hinblick auf mögliche Forschungskooperationen und unter Einbindung von Unternehmen vor Ort, berücksichtigt werden. Um eine Breitenwirkung zu erzielen, soll die „Travelling Conference“ in möglichst bis zu drei der unten aufgeführten Zielländer stattfinden.

Die Veranstaltungsreihe sollte einen Zeitrahmen von etwa einer Woche haben. Neben Fachvorträgen und Diskussionsforen können auch fachbezogene Exkursionen in die Veranstaltungsreihe integriert werden, um die Infrastrukturen der Partner kennenzulernen. Von deutscher Seite können bis zu acht Reisen nach Südostasien je Vorhaben gefördert werden. Eine Einbindung von deutschen Unternehmen in die „Travelling Conference“ ist ausdrücklich erwünscht.

Die Veranstaltungen sollen einem möglichst breiten Publikum aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung das Kooperationspotential mit Deutschland nahe bringen. Besonderer Wert wird auf die Einbindung von Entscheidungsträgern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik in den Partnerländern gelegt, dies kann gegebenenfalls auch über entsprechende Abendformate geschehen.

Zielländer sind Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam.

Die Travelling Conference soll jeweils ein Schwerpunktthema haben, das dann an jedem der bis zu drei Standorte den inhaltlichen Rahmen der Veranstaltung vorgibt. Es werden insbesondere Anträge in folgenden thematischen Schwerpunkten berücksichtigt:

  • Nachhaltige Stadtentwicklung, einschließlich energieeffizientes Bauen und klimafreundliche Verkehrsplanung
  • Umwelttechnologien und Ressourceneffizienz
  • Bioökonomie

3 Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)2 – und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, sein. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Jede Projektskizze muss von mindestens einer förderfähigen Institution in Deutschland eingereicht werden. Für jeden Veranstaltungsort muss eine Kooperationszusage des jeweiligen Partners vorliegen. Als Partner kommen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Frage. Die Einbindung von Unternehmen im Partnerland oder der Region (ohne Förderung) wird ausdrücklich begrüßt.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Antragsberechtigte deutsche Einrichtungen können in der Regel mit bis zu 40 000 Euro je Vorhaben gefördert werden.

Die Förderung ist auf das Kalenderjahr 2015 beschränkt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:

  1. Austausch von Experten und Nachwuchswissenschaftlern:

    Für die Förderung von Reisekosten deutscher Projektwissenschaftlerinnen/Projektwissenschaftler gilt:

    Die An- und Abreisekosten (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Ort des Projektpartners sowie Tagegeldpauschale
    (abhängig je nach Zielland, derzeit zwischen 82 Euro und 107 Euro pro Tag).
  2. Für die Förderung der Reisekosten ausländischer Experten gilt:

    In begründeten Ausnahmefällen können Reisekosten von ausländischen Experten aus der Partnerregion Südostasien, in denen keine Travelling Conference stattfindet und die eine aktive Rolle in einer der Veranstaltungen übernehmen, übernommen werden.

    Gefördert werden die An- und Abreisekosten (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Ort des Projektpartners sowie Tagegeldpauschale (abhängig je nach Zielland, derzeit zwischen 82 Euro und 107 Euro pro Tag).

    Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.
  3. Sachmittel:

    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial und Geschäftsbedarf) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.
  4. Workshops:

    Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:

    Für die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen einer Travelling Conference im Partnerland kann die Bewirtung bezuschusst werden. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. die Buchstaben a und b) gezahlt.
  5. Personalkosten/-ausgaben:

    Vorhabenbezogene Kosten/Ausgaben für studentisches Personal zur Vorbereitung der Veranstaltungen in den Gastländern können bezuschusst werden.

    Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung, wie:
    • Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation
    • Labor- und EDV-Ausstattung

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE3-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit beauftragt:

Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Internationales Büro
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner sind:

Fachlicher Ansprechpartner:
Dr. Ludwig Kammesheidt
Telefon: +49 2 28/38 21-17 29
Telefax: +49 2 28/38 21-14 44
E-Mail: Ludwig.Kammesheidt@dlr.de

Administrative Ansprechpartnerin:
Alexandra Stinner
Telefon: +49 2 28/38 21-18 94
Telefax: +49 2 28/38 21-14 44
E-Mail: Alexandra.Stinner@dlr.de

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Thorsten Krämer/Horst Leiser
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28/38 21-20 40
E-Mail: PT-Outline_IB@dlr.de

7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache bis spätestens 8. Mai 2015 über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/TCSOA2015) – einzureichen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:

  • Part A. Diese Felder sind fester Bestandteil jeder Bekanntmachung und werden über ein vorgegebenes Web-Formular erfasst.
    • A.I Angaben für administrative Zwecke
    • A.II Finanzübersicht
  • Part B. Eine individuelle, auf die Förderbekanntmachung abgestimmte Projektbeschreibung mit folgender Gliederung:
    • B.I Ziele, Exzellenz und Originalität des Vorhabens
    • B.II Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten
    • B.III Ausführliche Beschreibung der Methodologie und des Arbeitsplans
    • B.IV Nutzen und Verwertbarkeit der Ergebnisse
    • B.V Zusammenarbeit mit Dritten
    • B.VI Notwendigkeit der Zuwendung
    • B.VII gegebenenfalls Anlagen

Die Projektbeschreibung (Part B) kann als Dokument (word- oder pdf-Dokument) in PT-outline hochgeladen werden.

Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Die Beschreibung sollte zehn Seiten nicht überschreiten.

Eine unterschriebene Version der Projektskizze (erstellt als pdf-Dokument aus PT-outline heraus) ist dem Internationalen Büro unverzüglich an nachfolgende Adresse zuzusenden:

Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Internationales Büro
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Die eingegangenen Projektskizzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den unter Nummer 1 und 2 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse
  • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
  • Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die gesamte Laufzeit

Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden bei positiv bewerteten Projektskizzen die einreichenden Institutionen aufgefordert, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy-online" (Link wird bei positiver Begutachtung mitgeteilt) zu erstellen.

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal/ abgerufen werden.

Dem förmlichen Antrag ist zwingend eine Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache gemäß den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis“ bzw. „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis“ beizufügen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 10. März 2015

Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Christian Jörgens

 


1 BMBF = Bundesministerium für Bildung und Forschung

2 Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23). Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/

3 FuE = Forschung und Entwicklung