Bekanntmachung

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung von internationalen Verbundvorhaben im Bereich der angewandten industrieorientierten Forschung zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und assoziierten Ländern des 7. Forschungsrahmenprogramms und Russland im Rahmen der europäisch-russischen Initiative (ERA-NET) ERA.Net RUS Plus

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Vom 25. März 2014

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die partnerschaftliche Nutzung von Chancen der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit Russland ist eine wichtige Aufgabe bei der Erreichung der Ziele der Forschungspolitik der meisten europäischen Länder und der Europäischen Union (EU). Vor diesem Hintergrund haben sich interessierte nationale Träger von öffentlichen Forschungsförderprogrammen zum europäisch-russischen Konsortium "ERA.Net RUS Plus" (Further Linking Russia to the ERA - Coordination of MS/AC S&T programmes towards and with Russia) zusammengeschlossen, um die Forschungskooperationen zwischen europäischen Ländern und Russland zu intensivieren.

Eines der Ziele von ERA.Net RUS Plus ist es, die in Europa existierenden Ansätze der Zusammenarbeit innerhalb bilateraler Förderprogramme - dort wo sinnvoll - zu bündeln und damit zum weiteren Ausbau des Europäischen Forschungsraums ("European Research Area", ERA) und seiner internationalen, auf Drittstaaten ausgerichteten Dimension beizutragen. Ein zentrales Instrument kann dabei künftig ein von interessierten nationalen Förderorganisationen getragenes europäisch-russisches Programm zur Forschungsförderung sein, welches auch langfristig einen Rahmen für die Integration Russlands in den Europäischen Forschungsraum (ERA) bildet. Die aktuelle Förderrichtlinie ist eine diesbezügliche Maßnahme (Fortsetzung der Pilotmaßnahme von 2011).

Partner aus folgenden Ländern, die multilaterale Forschungsvorhaben durchführen, können im Rahmen der Maßnahme von ERA.Net RUS Plus von den genannten Förderorganisationen unter Berücksichtigung jeweils geltender nationaler Förderrichtlinien gefördert werden:

  • Deutschland
    Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
    AiF Projekt GmbH (AiF, Projektträger des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie [BMWi])
  • Griechenland
    General Secretariat for Research and Technology (GSRT)
  • Israel
    The Israel Industry Center for Research & Development (MATIMOP)
  • Österreich
    Austrian Research Promotion Agency (FFG)
  • Polen
    The National Centre for Research and Development (NCBR)
  • Rumänien
    Executive Agency for Higher Education, Research, Development and Innovation Funding (UEFISCDI)
  • Russland
    Foundation for Assistance to Small Innovative Enterprises (FASIE)
  • Türkei
    The Scientific and Technological Research Council of Turkey (TÜBITAK)

Die Rahmenbedingungen dieser multilateralen Fördermaßnahme wurden zwischen den teilnehmenden Förderorganisationen vereinbart.

Die Beteiligung von weiteren Projektpartnern, die für den Erfolg des jeweiligen Forschungsvorhabens maßgeblich sind, aber entweder gemäß nationaler Richtlinien der oben genannten Förderorganisationen nicht gefördert werden können oder ihren Sitz in weiteren Ländern haben, ist möglich. Allerdings kann eine Förderung grundsätzlich nicht gewährt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden multilaterale, auf innovative Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse ausgerichtete vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Ziel der Etablierung einer langfristigen Zusammenarbeit der jeweiligen Projektpartner.

Diese Vorhaben werden von kleinen innovativen Unternehmen in Russland in Zusammenarbeit mit Universitäten oder außeruniversitären öffentlichen oder privaten Forschungsinstitutionen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bevorzugt aus den oben genannten, an der Initiative teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern des 7. Forschungsrahmenprogramms durchgeführt.

3 Zuwendungsempfänger

Auf deutscher Seite:

Zuwendungsempfänger können insbesondere in Deutschland tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU)1, sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die deutschen Projektpartner werden die Zuwendung vom BMBF oder der AiF Projekt GmbH (Projektträger des BMWi) erhalten. Grundsätzlich gilt hierbei, dass deutsche Projektpartner in Vorhaben mit Beteiligung deutscher KMU durch die AiF Projekt GmbH gefördert werden und nicht über das BMBF. Das BMBF unterstützt deutsche Partner in Verbundvorhaben, an denen auf deutscher Seite ausschließlich Hochschulen und/oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligt sind. Verbundvorhaben mit Beteiligung deutscher Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und KMU werden auf deutscher Seite ausschließlich durch die AiF Projekt GmbH aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des BMWi gefördert.

Weitere Informationen über das ZIM sind erhältlich unter: www.zim-bmwi.de/kooperationsprojekte.

Auf Seite der Partnerländer:

Antragstellern wird geraten, sich vor Einreichung der Bewerbung mit den jeweiligen nationalen Ansprechpartnern in Verbindung zu setzen zwecks Informationen zu berechtigten Antragstellern und förderfähigen Kosten. Eine Liste der jeweiligen nationalen Ansprechpartner ist zu finden unter http://www.eranet-rus.eu/en/201.php.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden ausschließlich transnationale Forschungsvorhaben. Jeder Projektantrag muss mindestens von drei förderfähigen Institutionen aus drei verschiedenen, an der Ausschreibung beteiligten Ländern gestellt werden. Dabei muss mindestens ein kleines innovatives russisches Unternehmen beteiligt sein.

Für das gemeinschaftlich beantragte Forschungsvorhaben muss ein Projektkoordinator vom antragstellenden Konsortium benannt werden, der das Projekt nach außen hin repräsentiert und für interne Managementprozesse verantwortlich ist. Dies beinhaltet beispielsweise die Abfassung von Berichten, Controlling, Öffentlichkeitsarbeit und das Management von geistigem Eigentum.

Der Projektkoordinator ist auch für die elektronische Einreichung des Projektantrags (erste Stufe) verantwortlich. Die Beteiligung von weiteren Projektpartnern, die für den Erfolg des jeweiligen Forschungsvorhabens maßgeblich sind, aber entweder gemäß nationaler Richtlinien der oben genannten Förderorganisationen nicht gefördert werden können oder ihren Sitz in weiteren Länder haben, ist möglich, sofern sie ihre eigene Finanzierung sicherstellen. Dies ist von den jeweiligen Einrichtungen schriftlich in Form eines "Letter of Commitment" zu belegen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Sollten vom BMBF in Ausnahmefällen KMU gefördert werden (siehe Nummer 3), gilt, dass Bemessungsgrundlage für Zuwendungen die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten sind, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung- grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE2-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann.

Antragsberechtigte deutsche Einrichtungen (Hochschulen, Forschungseinrichtungen und KMU) können in der Regel mit höchstens 100 000 Euro pro Verbundprojekt (nicht pro Partner in einem Projekt; incl. 20 % Projektpauschale für Hochschulen, wenn die Voraussetzungen, wie in Nummer 5 Buchstabe b beschrieben, vorliegen) für die Dauer von maximal 30 Monaten gefördert werden.

Die Förderung des BMBF sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:

  1. Für die Förderung von Reisekosten deutscher Projektwissenschaftlerinnen/Projektwissenschaftler gilt:
    Bezuschusst werden Reisekosten (Flug "Economy") und Tagegelder für deutsche Teilnehmerinnen/Teilnehmer mit 94 Euro/Tag. An- und Abreisetage werden je zur Hälfte angerechnet.
  2. Projektpauschale
    Hochschulen (staatliche und nicht staatliche) und Universitätskliniken (unabhängig von der Rechtsform) können für Forschungsvorhaben ergänzend zur Zuwendung eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der Zuwendung pauschal beantragen, wenn im Gesamtfinanzierungsplan Bundesmittel für Personal, Vergaben von Aufträgen, Mieten gewährt werden.
  3. Sachmittel
    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geräte, Geschäftsbedarf, Transportkosten, Literatur, Mieten, Aufträge etc.) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.
  4. Workshops
    Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
    Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Sachkosten z. B. des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste.
  5. Personalkosten/-ausgaben:
    Vorhabenbezogene Kosten/Ausgaben für studentisches, administratives und/oder wissenschaftliches Personal können bezuschusst werden.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung, wie:

  • Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation
  • Labor- und EDV-Ausstattung

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

7 Verfahren

Für die Durchführung der gemeinsamen Fördermaßnahme in der ersten Verfahrensstufe hat ERA.Net RUS Plus ein zentrales Sekretariat etabliert, das mit der Abwicklung des zentralen Antragstellungs- und Begutachtungsverfahrens betraut ist. Träger der Förderentscheidungen bleiben die nationalen Förderorganisationen.

Ansprechpartner auf EU-Seite im ERA.Net RUS Plus Joint Call Secretariat (JCS) sind:

Dr. Andreas Kahle/Manuela Jungmann
Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Telefon: 0228/3821-1829 bzw. -1646
E-Mail: Andreas.Kahle@dlr.de; E-Mail: Manuela.Jungmann@dlr.de

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme auf deutscher Seite hat das BMBF derzeit das Internationale Büro (IB) beauftragt:

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

http://www.internationales-buero.de

Fachliche Ansprechpartnerin beim IB (Bereiche: Meeres- und Polarforschung, Umwelttechnologien):

Maria Josten

Telefon: 0228/3821-1415
E-Mail: Maria.Josten@dlr.de

Fachliche Ansprechpartnerin beim IB (Bereiche: IKT, Geistes- und Sozialwissenschaften):

Manuela Jungmann

Telefon: 0228/3821-1646
E-Mail: Manuela.Jungmann@dlr.de

Fachlicher Ansprechpartner beim IB: (Bereiche: Optische Technologien, Nanotechnologie [inkl. Materialforschung])

Dr. Jörn Grünewald

Telefon: 0228/3821-1457
E-Mail: Joern.Gruenewald@dlr.de

Fachlicher Ansprechpartner beim IB: (Bereiche: Medizin, Biotechnologie, Produktionstechnologie)

Stefan Klumpp

Telefon: 0228/3821-1455
E-Mail: Stefan.Klumpp@dlr.de

Administrative Ansprechpartnerin beim IB:

Iryna Ibel

Telefon: 0228/3821-1803
E-Mail: Iryna.Ibel@dlr.de

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Zuwendung über AiF Projekt GmbH

Weitere Informationen bezüglich förmlicher Förderanträge bei der AiF Projekt GmbH erhalten Sie unter: www.zim-bmwi.de/kooperationsprojekte

Ansprechpartner:

Koordinator für internationale Kooperation
AiF Projekt GmbH, Projektträger des BMWi
Felix Richter

Telefon: 030/481 63-493
E-Mail: f.richter@aif-projekt-gmbh.de

7.2 Vorlage von Förderanträgen und Entscheidungsverfahren

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig und findet unter Einbeziehung externer Gutachter statt.

Im ersten Schritt werden von den antragstellenden Konsortien Projektskizzen gemeinschaftlich eingereicht. Nach der Evaluierung und Auswahlentscheidung der Förderorganisationen werden erfolgreiche Antragsteller eines Projektkonsortiums zur Vorlage einer ausführlichen Vorhabenbeschreibung durch das zentrale Sekretariat im Namen der Förderorganisationen eingeladen.

In der ersten Verfahrensstufe sind die Projektskizzen - in englischer Sprache - bis spätestens

28. Mai 2014

über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/RUS_INNO2014) einzureichen.

Eine Einreichung in Papier- oder elektronischer Form jenseits des Skizzentools PT-Outline ist ausgeschlossen.

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Thorsten Krämer
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Telefon: 0228/3821-1984

Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die für die Projektskizze benötigten Informationen können dem "Guide for Applicants" entnommen werden (erhältlich auf der Website http://www.eranet-rus.eu/).

Die Struktur für Projektskizze und ausführliche Vorhabenbeschreibung sehen aus wie folgt:

Projektskizze (Stufe 1)

  • Projekttitel, Akronym, Kontaktdaten, Partnerinformationen
  • Voraussichtliche Projektkosten
  • Beantragte Fördersumme für jeden Partner (indikativ)
  • Vorhabenbeschreibung
  • Wirkung und Ergebnisse (Impact)
  • Publikationsliste

Ausführliche Vorhabenbeschreibung (Stufe 2)

  • Projekttitel, Akronym, Kontaktdaten, Partnerinformationen
  • Projektkosten
  • Beantragte Fördersumme für jeden Partner (aufgeschlüsselt nach Kostenarten)
  • Detaillierte Vorhabenbeschreibung (inkl. Arbeitsplan und Projektmanagement)
  • Wirkung und Ergebnisse (Impact)
  • Publikationsliste

Die Projektskizze sowie die ausführliche Vorhabenbeschreibung sind jeweils Grundlage für die fachliche Evaluierung des Projekts. Die vorgelegten Unterlagen sollten deshalb zu allen Punkten (siehe auch jeweilige Gliederung in PT-Outline) bewertbare Aussagen enthalten.

Das Joint Call Secretariat wird, zusammen mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen, alle Projektskizzen zunächst auf die Einhaltung der formalen Vorgaben hin prüfen. Projektskizzen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. Die Details zur Überprüfung der formalen Vorgaben sind in den "Terms of References" festgehalten, die auf der ERA.Net RUS Plus Website unter http://www.eranet-rus.eu/ zu finden sind.

Der Evaluierungsprozess wird in beiden Stufen unter Hinzuziehung eines internationalen Gutachterkreises erfolgen, der eine Rangliste der Skizzen bzw. der ausführlichen Vorhabenbeschreibung erstellt.

Die Projektskizzen bzw. die ausführlichen Vorhabenbeschreibungen werden anhand folgender Kriterien bewertet (Stufe 1, Stufe 2):

Stufe 1

  1. Wissenschaftliche und/oder technologische Qualität
  2. Wirkung und Ergebnisse (Impact)
  3. Qualität der Präsentation des Antrags

Stufe 2

  1. Wissenschaftliche und/oder technologische Qualität
  2. Wirkung und Ergebnisse (Impact)
  3. Qualität des Projektkonsortiums
  4. Qualität des Projektmanagements
  5. Qualität der Präsentation des Antrags

Auf der Grundlage des Votums des internationalen Gutachterkreises werden die für eine Förderung geeigneten Projektvorschläge gemeinsam von den Förderorganisationen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den antragstellenden Konsortien schriftlich vom Joint Call Secretariat im Auftrag der Förderorganisationen mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Auf deutscher Seite werden bei abschließend positiv bewerteten Projektvorschlägen die einreichenden Institutionen aufgefordert, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem vorgesehenen Projektkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy-online" (Link wird bei positiver Begutachtung mitgeteilt) zu erstellen.

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Dem förmlichen Antrag ist zwingend eine Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache gemäß den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis" bzw. "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis" beizufügen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 25. März 2014

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
M. Schlicht


1Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt.
In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h. sie sind entweder völlig unabhängig oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23).
Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm

2FuE = Forschung und Entwicklung