Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinien zur Förderung gemeinsamer innovativer Projekte im Bereich der angewandten Forschung durch den "Deutsch-Ägyptischen Forschungsfonds" - Dritte Gemeinsame Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Bundesrepublik Deutschland und des Science and Technology Development Funds der Arabischen Republik Ägypten

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vom 17. Juli 2012

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Aus Anlass der Abschlussveranstaltung im Rahmen des "Deutsch-Ägyptischen Jahres der Wissenschaft und Technologie 2007" in Berlin vereinbarten das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das ägyptische Ministerium für Hochschulen und wissenschaftliche Forschung (MHESR) die Einrichtung eines deutsch-ägyptischen Forschungsfonds zur Förderung gemeinsamer anwendungsbezogener Forschungsprojekte.

Die Zuwendungen sollen es Wissenschaftlern - auch Nachwuchswissenschaftlern - ermöglichen, neue Bereiche der wissenschaftlichen Forschung zu bearbeiten, indem bilaterale Forschungskooperationen zwischen beiden Ländern auf Gebieten von beiderseitigem Interesse gefördert werden. Die dabei erzielten Forschungsergebnisse sollen in konkrete Anwendungen überführt werden. Weiteres Ziel des gemeinsamen Forschungsfonds ist die Unterstützung von wissenschaftlichen Netzwerken bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem 7. Forschungsrahmenprogramm der EU oder aus nationalen Förderprogrammen.

Die durchführenden Stellen sind für ägyptische Antragsteller der Science and Technology Development Funds (STDF) im Auftrag des ägyptischen Ministeriums für wissenschaftliche Forschung (MSR) und für deutsche Antragsteller das Internationale Büro (IB) im Auftrag des BMBF.

STDF und BMBF gaben die erste Bekanntmachung im Jahr 2008 (BAnz. S. 3069) und die zweite Bekanntmachung im Jahr 2010 (BAnz. S. 2075) im Rahmen des Deutsch-Ägyptischen Forschungsfonds (GERF) bekannt. Aufgrund der großen Zahl der von Wissenschaftsseite eingereichten Forschungsskizzen von hoher wissenschaftlicher Qualität wurde von beiden Seiten beschlossen, die Mittel der ersten Bekanntmachungsrunde nahezu zu verdreifachen.

Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Umwälzungen in Ägypten seit Februar 2011 und als Ergebnis des gemeinsamen Workshops zur "Rolle von Wissenschaft und Technologie im demokratischen Reformprozess in Ägypten" - 27./28. Mai 2011 in Kairo - veröffentlichten STDF und BMBF im Dezember 2011 eine gemeinsame Interimbekanntmachung für ägyptisch-deutsche Forschungsprojekte in den Sozial- und Geisteswissenschaften1. Mit dem Ziel die bilaterale Forschungskooperation auf diesem Gebiet voranzubringen, werden deutsch-ägyptische Forschungsprojekte gefördert, deren Ergebnisse voraussichtlich den Demokratisierungsprozess und die sozioökonomische Entwicklung in Ägypten praktisch unterstützen werden.

Nunmehr haben beide Seiten beschlossen, eine weitere gemeinsame Bekanntmachung im Rahmen des Deutsch-Ägyptischen Forschungsfonds zur Förderung innovativer, anwendungsbezogener Forschungsprojekte zu veröffentlichen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Grundlage dieser Bekanntmachung ist die Vereinbarung zur Schaffung eines gemeinsamen Fonds im Bereich der angewandten Forschung aus dem Jahr 2007. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in Übereinstimmung mit den jeweils in Deutschland und Ägypten geltenden nationalen Bestimmungen für die Projektförderung (siehe Nummer 6 dieser Bekanntmachung).

2 Gegenstand der Förderung

Ziel dieser dritten gemeinsamen Bekanntmachung ist die Förderung und Unterstützung gemeinsamer innovativer anwendungsbezogener Forschungsprojekte. Bewerber werden aufgefordert, Projektvorschläge insbesondere in den folgenden Gebieten einzureichen:

  • Ernährungssicherheit
  • Klimawandel
  • Wasser
  • Erneuerbare Energien
  • Stadtplanung
  • Verkehrs- und Transportwesen
  • Geistes- und Sozialwissenschaften

Der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Partnern im FuE-Bereich2, ihren wissenschaftlichen Fähigkeiten und der Beteiligung der Wirtschaft kommt eine besondere Bedeutung zu. Daher sollen die Projektkonsortien möglichst Hochschulen, FuE-Einrichtungen sowie die mit der wirtschaftlichen Umsetzung von Ergebnissen der angewandten Forschung befassten Unternehmen oder öffentlichen Stellen einbeziehen.

Auf die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern wird besonderer Wert gelegt.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden keine Maßnahmen zur Exportförderung unterstützt.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsch-ägyptische Forscherteams, die in staatlichen oder nicht-staatlichen ägyptischen und deutschen Forschungsorganisationen, an staatlichen oder nicht-staatlichen Hochschulen, in außeruniversitären ­Forschungseinrichtungen oder gewerblichen Unternehmen, insbesondere Kleinen und Mittleren Unternehmen3 (KMU) sowie in Nichtregierungsorganisationen (NGO) und Organisationen der Zivilgesellschaft tätig sind (siehe Nummer 6 dieser Bekanntmachung).

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen/Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Antragstellende sollen sich bei der Vorbereitung des geplanten Projektes mit dem Consolidated Plan of Action der African Union (CPA), den Förderprogrammen des BMBF und STDF, der EU-Afrika-Strategie und entsprechenden Maßnahmen in europäischen Förderprogrammen vertraut machen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und für KMU eine differenzierte Bonus­regelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Der Principal Investigator (PI) auf ägyptischer Seite muss einer Einrichtung mit ägyptischer Rechtspersönlichkeit angehören.

Die deutsch-ägyptischen Forscherteams müssen aus mindestens einem deutschen und einem ägyptischen Forscher bestehen.

Die Projektpartner auf beiden Seiten haben ihre Zusammenarbeit folgendermaßen zu regeln:

Einer der Partner je Seite fungiert als PI; weitere Partner je Seite werden im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem jeweiligen PI in das gemeinsame Forschungsprojekt eingebunden.

Vor Projektbeginn sind zwischen den Projektpartnern rechtsverbindliche Kooperationsvereinbarungen zu schließen sowie geeignete Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums gemäß den Gesetzen beider Länder und entsprechend den Bestimmungen der Förderorganisationen beider Seiten zu vereinbaren.

Die beteiligten Einrichtungen/Organisationen müssen den eingereichten Antrag förmlich bestätigen, indem sie das Erklärungsformular mit ihrem Firmenstempel versehen und unterschreiben.

Projektanträge, die inhaltliche Unterschiede zwischen beiden Seiten aufweisen, werden nicht berücksichtigt.

Weiterhin sind folgende Kriterien zu beachten:

  • Die Gesamtfördersumme beträgt maximal 200 000 Euro pro gemeinsames Vorhaben
  • Die Laufzeit eines Projektes beträgt maximal 24 Monate.

Es wird gebeten, im Vorfeld der Antragstellung Kontakt mit dem IB des BMBF sowie dem STDF oder der DAAD-Außenstelle in Kairo aufzunehmen.

Die Förderberatung des Bundes sowie die Nationalen Kontaktstellen für das europäische Forschungsrahmenprogramm stehen auch für andere Förderbekanntmachungen zur Verfügung.

Für deutsche Projektpartner können folgende Aufwendungen bezuschusst werden:

  1. Reisen von Wissenschaftlern/Experten zum jeweiligen Projektpartner in Ägypten einschließlich Transfer und Aufenthalt vor Ort:
    • Flugtickets: Economy-Class
    • Tagesgeldpauschale für Wissenschaftler/Experten in Höhe von 82 Euro für die Unterbringung und Verpflegung vor Ort;
  2. Personalkosten/-ausgaben;
  3. Workshops;
    Für die Durchführung von bilateralen projektbezogenen Workshops in Deutschland werden Ausgaben/Kosten z. B. der Vorbereitung des Workshops, der Anmietung von Räumlichkeiten, des Transfers in Deutschland und der Durchführung von Veranstaltungen in Verbindung mit dem Workshop bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang des Workshops und der Anzahl der Teilnehmer;
  4. Sonstige Ausgaben/Kosten (projektbezogene Sach- und Verbrauchsmittel) können in begrenztem Umfang mit Ausnahme der Grundausstattung von Forschungseinrichtungen gefördert werden;
  5. Projektpauschale (20 %) für Hochschulen und Universitätskliniken
    https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=583.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung, wie:

  • Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation
  • Labor- und EDV-Ausstattung
  • Aufwendungen für die Übersetzung von Dokumenten, Verdolmetschung, etc.

Die auf deutscher Seite beantragte Gesamtzuwendung darf pro 24-monatiges Projekt bis zu maximal 100 000 Euro (inklusive der Projektpauschale (20 %) für Hochschulen und Universitätskliniken) betragen.

Auf ägyptischer Seite kann Folgendes gefördert werden:

  • Kosten für Ausrüstung (bis 25 % der vom STDF bereitgestellten Gesamtfördersumme)
  • Personalkosten
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Reisekosten und Aufenthaltskosten in Deutschland
  • Indirekte Kosten.4

5 Verfahren

5.1 Einschaltung von STDF und IB und die Anforderung von Unterlagen

Das MHESR und das BMBF haben folgende Einrichtungen mit der Durchführung dieser Bekanntmachung sowie mit der Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragt: den STDF für ägyptische Antragsteller und das IB des BMBF für deutsche Antragsteller.

Science and Technology Development Fund (STDF)
101 Kasr El Aini Street, 2nd floor
Kairo/Ägypten

Internet: http://www.stdf.org.eg/

sowie

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Internet: http://www.internationales-buero.de

Deutsche und ägyptische Antragsteller sollten sich bei der Vorbereitung ihrer Anträge frühzeitig mit den Ansprechpartnern der oben genannten Einrichtungen sowie mit der Außenstelle Kairo des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) in Verbindung setzen.

Fachliche Ansprechpartnerinnen in Ägypten und Deutschland sind:

Beim Science and Technology Development Fund (STDF):
Ms Ghada Ghaleb/Operations Officer

E-Mail: ghada.ghaleb@stdf.org.eg
Telefon: +20 (2) 27 92 50 81
Telefax: +20 (2) 27 92 50 80

Beim Internationalen Büro (IB) des BMBF:
Susanne Ruppert-Elias

E-Mail: Susanne.Ruppert-Elias@dlr.de
Telefon: +49 (0) 2 28 38 21 ­14 87
Telefax: +49 (0) 2 28 38 21 ­14 90

Beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD):
Janina Ackermann
Programmkoordinatorin
11, Sh. Saleh Ayoub; Zamalek, Kairo, Ägypten

Telefon: +20 (2) 27 35 27 26 - Durchwahl 135
Telefax: +20 (2) 27 38 41 36
E-Mail: janina.ackermann@daadcairo.org
Internet: http://cairo.daad.de

Ansprechpartnerinnen in administrativen/finanziellen Angelegenheiten sind:

Science and Technology Development Fund (STDF):
Ghada Ghaleb

Telefon: +20 (2) 27 92 50 81
Telefax: +20 (2) 27 92 50 80
E-Mail: ghada.ghaleb@stdf.org.eg

Beim Internationalen Büro (IB) des BMBF:
Lydia Bartuli

Telefon: +49 (0) 2 28 38 21-18 28
Telefax: +49 (0) 2 28 38 21-14 44
E-Mail: Lydia.Bartuli@dlr.de

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Science and Technology Development Fund (STDF):
Naglaa Mohamed

E-Mail: Naglaa.Mohamed@stdf.org.eg

Beim Internationalen Büro (IB) des BMBF:
Maik Brattan

E-Mail: Maik.Brattan@dlr.de
Telefon: +49 (0) 2 28 38 21-16 51
Telefax: +49 (0) 2 28 38 21-14 44

5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Aus der Vorlage eines Antrags können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden. Gefördert werden Projekte mit hohem Realisierungs- und Erfolgspotenzial im Sinne der Zielsetzung dieser Bekanntmachung.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

5.2.1 Erste Stufe: Vorlage einer gemeinsamen Projektbeschreibung

In der ersten Verfahrensstufe ist die gemeinsame Projektbeschreibung von einem der beiden bevollmächtigten Projektleiter auf deutscher oder ägyptischer Seite bis spätestens 14. September 2012 über das elektronische Skizzentool PT-Outline:

https://www.pt-it.de/ptoutline/application/EGYGERF2012
einzureichen.

Eine rechtsverbindlich unterschriebene Version der Projektbeschreibung ist dem IB unverzüglich zuzusenden.

Die Projektbeschreibung in englischer Sprache (pdf-Format) sollte 10 bis maximal 15 DIN-A4-Seiten (Arial 11, anderthalbzeilig, 2 cm Rand; ohne Publikationsliste und andere Anhänge) umfassen. Der Antragsteller ist gehalten, die Ziele sowie die zur Durchführung des Projekts notwendigen Maßnahmen möglichst klar zu beschreiben und dabei in der angegebenen Reihenfolge Angaben zu folgenden Punkten zu machen:

  • Deckblatt: gestempelt und auf ägyptischer und deutscher Seite sowohl vom PI als auch von den Einrichtungen rechtsverbindlich unterschrieben (gescannte Unterschriften von ägyptischer und deutscher Seite sind ausreichend) - mit Projekttitel auf Arabisch, Deutsch und Englisch;
  • Abstract auf Arabisch, Deutsch und Englisch;
  • Hintergrundinformationen;
  • Projektbeschreibung und methodisches Vorgehen
    • Beschreibung des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technologie
    • Wissenschaftliche Zielsetzung
    • Art und Umfang der geplanten Zusammenarbeit sowie methodisches Vorgehen
    • Durchzuführende Arbeiten
    • Angestrebte Ergebnisse;
  • Projektpartner
    • Qualifikation und Erfahrung der Projektpartner
    • Mehrwert der Zusammenarbeit zwischen den Partnern
    • Gegebenenfalls: vorangegangene Zusammenarbeit;
  • Strukturierter Finanzierungsplan
    • Detaillierter Haushaltsplan (in Euro) mit Aufschlüsselung der voraussichtlichen Kosten/Ausgaben, die begründet und für die geplanten Arbeiten relevant sein müssen (ägyptische Antragsteller werden gebeten, das STDF Budget Formular zu verwenden; abrufbar unter http://www.stdf.org.eg/
    • Genaue Angaben zu eingesetzten Eigenmitteln der Antragsteller sowie zum Gesamt- und Fördervolumen des vorgeschlagenen Projekts;
  • Arbeitsplan
    • Zeitplan und Meilensteine (ägyptische Antragsteller werden gebeten, eine GANTT-Tabelle beizufügen; abrufbar unter http://www.stdf.org.eg/
    • Aufteilung der Arbeit auf die Partner;
  • Verbreitung und Nachhaltigkeit der Ergebnisse
    • Verwertbarkeit und Nutzen der angestrebten Projektergebnisse
    • Andere Formen der Verwertungsplanung;
  • Voraussetzungen, Risiken und Eventualplanung;
  • Anhänge (inklusive Referenzliste, jüngste einschlägige Publikationen einschließlich der wichtigsten Publikationen/Patente der Projektpartner im Bereich des Antrags und Biographien);
  • Ägyptische Antragsteller werden gebeten, eine Logical Framework Matrix (LFM) beizufügen; abrufbar unter http://www.stdf.org.eg/.

Das Deckblatt der eingereichten Anträge ist sowohl vom ägyptischen als auch vom deutschen PI zu unterschreiben. Gescannte Unterschriften der ägyptischen und deutschen Partner sind auf dieser Stufe ausreichend.

Achtung!
In der ersten Verfahrensstufe ist die für die Projektbeschreibung oben beschriebene Gliederung zwingend erforderlich.

Anträge, die diesen Maßgaben nicht entsprechen, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen sein.

Auf deutscher Seite müssen ein gestempelter und rechtsverbindlich unterschriebener Papierausdruck der oben genannten, auf elektronischem Wege eingereichten Projektbeschreibung sowie alle weiteren notwendigen Antragsunterlagen [Kooperationsvereinbarung; rechtsverbindliche Erklärung der Einrichtungen - weitere Informationen siehe Nummer 4 dieser Bekanntmachung] als Teil des Projektantrags parallel per Post bis spätestens 21. September 2012 (es gilt das Datum des Poststempels) an das IB des BMBF gesendet werden.

Auf allen weiteren Dokumenten und Anhängen ist dabei die nach elektronischer Einreichung über PT-Outline vergebene Projekt-Identifikationsnummer (Projekt-ID) anzugeben.

Auf ägyptischer Seite müssen sich Antragsteller zunächst auf der STDF-Website registrieren und alle Antragsunterlagen elektronisch hochladen. Vor Verlassen der Website sollten Antragsteller die hochgeladenen Dokumente über den Link "Application Status" noch einmal prüfen. Falls bei einem oder mehreren Dokumenten kein grünes Häkchen erscheint, müssen die entsprechenden Dokumente noch einmal hochgeladen werden.

Nachdem alle Dokumente erfolgreich hochgeladen worden sind und die Antragstellung abgeschlossen ist, generiert das System eine E-Mail, die den Abschluss des Antragsverfahrens bestätigt.

5.2.2 Zweite Phase: Vorlage förmlicher Förderanträge

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Forscherteams mit positiv bewerteten Projektanträgen entsprechend informiert. Auf deutscher Seite werden sie aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Auf deutscher Seite sind die förmlichen Förderanträge der einzelnen Verbundmitglieder in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator möglichst mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy des BMBF" (AZA oder AZK) unter https://foerderportal.bund.de/easy/ zu erstellen.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse:

https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Die deutschen PI sind gehalten, vor der Fertigstellung und (elektronischen) Einreichung des förmlichen Förderantrags Kontakt mit dem IB des BMBF aufzunehmen.

Auf ägyptischer Seite müssen alle erforderlichen Dokumente eingescannt und der eingereichten Projektbeschreibung im Anhang beigefügt werden (siehe Nummer 5.2.1 dieser Bekanntmachung).

Zusätzlich ist ein Papierausdruck des endgültigen (im elektronischen Antragssystem "easy" erstellten und finalisierten) Antrags versehen mit Stempel und Unterschrift der unterschriftsberechtigten Person des deutschen Partners per Post (unter Beachtung der noch bekannt zu gebenden Vorlagefrist) an folgende Adresse zu senden:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Susanne Ruppert-Elias und Lydia Bartuli
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Deutschland

Die vorgenannten Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfristen. Verspätet eingehende Projektanträge und Unterlagen werden aber in der Regel nicht berücksichtigt.

Hinweis:

Es darf nur das elektronisch vorgegebene Antragsformular genutzt werden. Anträge, bei denen das nicht der Fall ist, werden nicht berücksichtigt.

5.3 Auswahl und Entscheidungsverfahren

Die eingereichten Projektbeschreibungen werden hinsichtlich der Förderkriterien geprüft. Projektbeschreibungen, die nicht alle formalen Bedingungen erfüllen, gelten als nicht förderfähig und werden bei der fachlichen Bewertung sowohl jeweils von der deutschen als auch von der ägyptischen Seite durch externe Gutachter nicht berücksichtigt.

Die Projektskizzen werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Qualität und Originalität des angestrebten Forschungsansatzes
  • Qualifikation und Vorerfahrungen des Projektteams
  • Qualität der angestrebten Zusammenarbeit und erkennbarer Mehrwert für die Partnereinrichtungen
  • Erfolgsaussichten und Nachhaltigkeit des Projekts
  • Voraussichtliche Auswirkungen des Projekts auf Gesellschaft und Wirtschaft und Verwertbarkeit und Nutzen der angestrebten Projektergebnisse
  • Qualität des Haushaltsplans und Begründung
  • Kostenwirksamkeit in Bezug auf die angestrebten Ergebnisse
  • Bezug des Forschungsthemas zu den Zielsetzungen und Schwerpunkten dieser Bekanntmachung.

Die endgültige Auswahl der positiv bewerteten Projektanträge wird von einem deutsch-ägyptischen Lenkungsausschuss vorgenommen. Nur von beiden Seiten genehmigte Anträge können gefördert werden.

5.4 Verträge und Berichte

Das IB des BMBF und der STDF schließen mit den ausgewählten Antragstellern Zuwendungsverträge entsprechend den einschlägigen geltenden Gesetzen und Rechtsvorschriften (siehe Nummer 6 dieser Bekanntmachung).

Die Verträge werden voraussichtlich nicht vor August 2013 abgeschlossen. Die Projekte sollen innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss beginnen.

Die Teilnahme der PI beider Seiten jeweils an einer Eröffnungsveranstaltung (Kick-Off Workshop) beziehungsweise an einem Evaluationstreffen ist laut Vertrag vorgesehen. Die voraussichtlichen Reise- und Aufenthaltskosten sind im Projektbudget einzuplanen.

Drei Monate nach offiziellem Projektbeginn ist der erste gemeinsame Bericht vom ägyptischen PI dem STDF und vom deutschen PI dem IB vorzulegen. Eingereichte Berichte müssen von beiden PI des Forscherteams unterzeichnet sein.

Außerdem ist die Qualität der Zusammenarbeit zwischen den beiden Forscherteams für den entsprechenden Berichtszeitraum kurz darzustellen. Weitere Berichte (siehe Nummer 6 dieser Bekanntmachung) sind auf dem oben beschriebenen Wege vorzulegen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.1 Bestandteile des Zuwendungsvertrags

Bestandteil eines Zuwendungsvertrags auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zu­wendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungsverträgen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).

Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von Nummer 7 und 8 der BNBest-BMBF98 bzw. Nummer 12 und 13 der NKBF98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse im Zuwendungsvertrag zu vereinbaren.

6.2 Nationale Bestimmungen für die Projektförderung in Deutschland und Ägypten

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten auf deutscher Seite die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der BHO, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind, und auf ägyptischer Seite die Verwaltungsvorschriften des STDF.

Ägyptischen Antragstellern werden die Mittel in ägyptischen Pfund und deutschen Antragstellern in Euro ausgezahlt.

Jede Seite trägt ihre eigenen Reise- und Aufenthaltskosten.

Fördermittel für ägyptische Antragsteller werden nach Maßgabe dieser Bekanntmachung und aller einschlägigen ägyptischen Gesetze und Finanzvorschriften bereitgestellt. Es gelten die STDF-Standardrichtlinien für Zuwendungen.

7 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.5

Bonn, Kairo, den 17. Juli 2012
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Bundesrepublik Deutschland

Im Auftrag
Isabel Vogler

Geschäftsführender Direktor,
Science and Technology Development Fund
Arabische Republik Ägypten


1http://www.internationales-buero.de/de/4546.php
2FuE = Forschung und Entwicklung
3Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschn! itt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23). Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide.pdf und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_de.htm
4Indirekte Kosten = 20 % (andere direkte Kosten - Ausrüstungskosten)
5In Deutschland: mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.