Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung - Gemeinsame Bekanntmachung des Science and Technology Development Fund (STDF) der Arabischen Republik Ägypten und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) der Bundesrepublik Deutschland von Richtlinien zur Förderung gemeinsamer Forschungsprojekte im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften durch den Deutsch-Ägyptischen Forschungsfonds (German-Egyptian Research Fund; GERF).

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vom 12. Dezember 2011

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Anlässlich des gemeinsamen Workshops von BMBF und STDF zur "Rolle von Wissenschaft und Technologie im demokratischen Reformprozess in Ägypten" am 27. und 28. Mai 2011 in Kairo wurde beschlossen, im Rahmen des Deutsch-Ägyptischen Forschungsfonds (GERF) eine gemeinsame Ausschreibung für ägyptisch-deutsche Forschungsprojekte in den Sozial- und Geisteswissenschaften durchzuführen.
Das allgemeine Ziel der Bekanntmachung besteht darin, die deutsch-ägyptische Forschungszusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften zu fördern. Vor dem Hintergrund der historischen Veränderungen in Ägypten seit Februar 2011 sollen insbesondere praxisbezogene und handlungsorientierte deutsch-ägyptische Forschungsprojekte zur Demokratisierung und zur sozioökonomischen Entwicklung in Ägypten gefördert werden. So sollen die aus diesen Projekten hervorgehenden Erkenntnisse die Regierung, Behörden und Verwaltungsstellen sowie zivilgesellschaftliche Akteure dabei unterstützen, einen umfassenden Dialog zwischen Regierung und Gesellschaft aufzubauen. Außerdem sollen die Forschungsprojekte Ansätze zur Lösung dringender Probleme im Zusammenhang mit der Demokratisierung sowie den sozioökonomischen Veränderungen hervorbringen.
Die durchführenden Stellen sind für ägyptische Bewerber der Science and Technology Development Fund (STDF) im Auftrag des Ägyptischen Ministeriums für Hochschulbildung und Wissenschaftliche Forschung (MHESR) und für deutsche Bewerber das Internationale Büro (IB) im Auftrag des BMBF.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Grundlage dieser Bekanntmachung sind das Regierungsabkommen über „Bilaterale Zusammenarbeit in Wissenschaft, Forschung und Technologie“ (WTZ-Abkommen) von 1979 und die Vereinbarung zur Schaffung eines gemeinsamen Fonds im Bereich der angewandten Forschung von 2007.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in Übereinstimmung mit den jeweils in Deutschland und Ägypten geltenden nationalen Vorschriften für die Projektförderung (vgl. Punkt 5 dieser Bekanntmachung).

2 Gegenstand der Förderung

Ziel dieser gemeinsamen Bekanntmachung in den Sozial- und Geisteswissenschaften ist die Förderung deutsch-ägyptischer Forschungsprojekte, die praktische Unterstützung für die Demokratisierung und wirtschaftliche Entwicklung in Ägypten versprechen. Um die Praxisnähe zu gewährleisten, sollen daher öffentliche Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen sowie privatwirtschaftliche Akteure in die Kooperationsprojekte einbezogen werden. Anträge, die einen Schwerpunkt auf empirische und interdisziplinäre Forschung legen, sind besonders erwünscht. Außerdem sollten eingereichte Anträge konkret auf folgende Punkte eingehen:

  • Empfehlungen zum Aufbau einer nachhaltigen Forschungsinfrastruktur (z.B. TWINNING) sowie zu dauerhaften Partnerschaften, die über den Förderungszeitraum hinausgehen und einen Bezug zu GERF bzw. zu europäischen oder anderen/neuen nationalen oder gemeinsamen Förderprogrammen aufweisen, 
  • Empfehlungen zum Aufbau nationaler und internationaler Forschungsnetze, 
  • Perspektiven zukünftiger Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften.
    Auf die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern wird besonders Wert gelegt.

Die Forschungsprojekte sollten darauf abzielen, den Prozess der Demokratisierung und der sozioökonomischen Entwicklung praktisch zu unterstützen. Antragsteller sollten insbesondere die folgenden Forschungsthemen berücksichtigen. Diese Themen sind allerdings weder bindend, noch vollständig.

Gesellschaftliche Herausforderung 1: Modernisierung und Demokratisierung der wissenschaftlichen Forschung

Forschung zur Beziehung von Wissenschaft, Politik und Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf wirtschaftliche Veränderungen, Technologietransfer und Innovationsprozesse, unter anderem: 

  • Verbesserung der Kommunikation zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Öffentlichkeit 
  • Förderung eines reflektierenden Diskurses in der Wissenschaft zu den Voraussetzungen und Modalitäten der Wissensgenerierung und -verbreitung sowie zur Leitung von Forschungseinrichtungen und Hochschulen 
  • Stärkung der Beratungskompetenz von Sozialwissenschaftlern bei staatlicher Politikgestaltung, Risikobewertung und Wissenschaftspolitik 
  • Ermittlung und Bewertung international erfolgreicher Wissenschaftsmanagementmodelle, damit diese in der nationalen Forschungspolitik nutzbringend eingesetzt werden können 
  • Bewertung der Auswirkungen von Veränderungsprozessen auf die Wissenschaftspolitik und Entwicklung von Ansätzen für notwendige wissenschaftspolitische Maßnahmen 
  • Verbesserung des Transfers von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft zur Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen sowie zur Weiterentwicklung von Produkten 
  • Strategien und Konzepte zum Aufbau nationaler und transnationaler Wissenschaftsnetze (mit der Beteiligung von Forschern in der Privatwirtschaft) 
  • Die arabische Diaspora als potentieller Motor für den Aufbau von Technologietransfernetzen 
  • Innovationskonzepte der nordischen Länder als potentielle Modelle für Ägypten

Freiheit der Forschung in den Sozial- und Geisteswissenschaften, unter anderem:

Darstellung der Bedeutung geisteswissenschaftlicher Forschung für den wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Dialog 

  • Förderung der Entwicklung neuer Methoden in den Geisteswissenschaften und verstärkte Zusammenarbeit mit den Natur- und Ingenieurwissenschaften 
  • Maßnahmen zur Internationalisierung geisteswissenschaftlicher Forschung 
  • Stärkung der Rolle und Funktion der Geisteswissenschaften als Mittler 
  • Erforschung des historischen Erbes des Autoritarismus in Ägypten: Lehren für die Demokratie

Gesellschaftliche Herausforderung 2: Wirtschaftliche und ökologische Modernisierung, regionale Integration, sozio-ökonomische Veränderungen vor dem Hintergrund des zunehmenden globalen Wettbewerbs

Integratives, gerechtes und nachhaltiges Wachstum, unter anderem: 

  • Identifizierung regionaler und gesellschaftlicher Ungleichheiten (z. B. zwischen Generationen, Geschlechtern und Einkommensgruppen) 
  • Entwicklung nachhaltiger Sozialversicherungssysteme 
  • Forschung zu nationalen Armutsgrenzen 
  • Förderung und Stärkung von Beschäftigungsstrukturen 
  • Umweltfreundlichere Gestaltung der Wirtschaft (Strategien zum Aufbau eines nachhaltigen Ökosystems) 
  • Aufbau funktionaler und nachhaltiger städtischer Wirtschaftssysteme

Förderung der Beschäftigung von Jugendlichen und von Unternehmensgründungen, unter anderem: 

  • Erforschung der Einflussfaktoren für einen Beschäftigungszuwachs im formalen Sektor der ägyptischen Privatwirtschaft 
  • Forschung zum Potential lokaler und/oder regionaler Entwicklungsansätze für Unternehmensgründungen 
  • Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen und Frauen als Unternehmer 
  • Qualifizierungs- und aktive Beschäftigungsstrategien 
  • Potentiale für Zusammenarbeit zwischen Gründern und Bildungseinrichtungen (z. B. auf lokaler Ebene) 
  • Strategien zur Bekämpfung von Analphabetismus und zur Anpassungsqualifizierung

Berichterstattung zur sozio-ökonomischen Entwicklung: Leben und Arbeiten in einem sich verändernden politischen und wirtschaftlichen Umfeld, unter anderem:

  • Situation und Perspektiven von Jugendlichen und Frauen in Bildung, Ausbildung und der Arbeitswelt 
  • Frauen in Klein- und Kleinstunternehmen und sich daraus ergebende soziale Konsequenzen 
  • Junge Menschen im Spannungsfeld zwischen modernen urbanen und traditionellen Lebensmodellen 
  • Migration von jungen Menschen

Potential zur Verstärkung der Zusammenarbeit und Integration in der arabischen Welt und im Mittelmeerraum, unter anderem: 

  •  Erforschung des Potentials für intra- und trans-regionale Zusammenarbeit und Integration im Hinblick auf 
  • ein System für Wissensaustausch, -generierung und -verbreitung in der gesamten Region 
  • eine Beschäftigungs- und Armutsbekämpfungsstrategie für die gesamte Region 
  • die wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Konsequenzen der Migration innerhalb der arabischen Welt sowie zwischen der arabischen Welt und anderen Regionen

Gesellschaftliche Herausforderung 3: Stärkung der Demokratie und der Zivilgesellschaft

Stärkung und Ausweitung der Demokratie, unter anderem: 

  • Unterstützung von Sektorreformen (z. B. im Justizsektor, Sicherheitssektor, Mediensektor) 
  • Stärkung demokratischer Institutionen (z. B. der Gesetzgebungs- und Aufsichtsbefugnisse des Parlaments); höhere Transparenz bei Entscheidungsprozessen 
  • Konzepte zur Rolle des ägyptischen Staates für die gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Entwicklung 
  • Aufbau einer bürgernahen Kommunalverwaltung für die Entwicklung 
  • Förderung des Demokratieverständnisses in der Bevölkerung 
  • Governance-Konzepte für Kohäsion und Vielfalt im städtischen Umfeld

Verbesserung der Qualität von öffentlichen Dienstleistungen, unter anderem:

  • Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung 
  • Förderung von E-Governance, um die Bereitstellung von Dienstleistungen, die Teilhabe an sowie den Zugang zu Informationen zu verbessern 
  • Verbesserter Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Dienstleistungen und Infrastrukturen 
  • Forschung zu Regulierungsreformen in der Versorgungswirtschaft 
  • Fortbildungsprogramme zur besseren Qualifizierung von Beamten

Stärkung der Zivilgesellschaft und der sozialen Integration, unter anderem:

  • Stärkung der politischen Rolle der Zivilgesellschaft 
  • Identifizierung der Ursachen und Auswirkungen von Entsolidarisierung, gesellschaftlicher Entmündigung und Gewalt 
  • Erforschung von Ansätzen zur Bürgerkriegsbewältigung (z. B. im Sinne des “social justice” Konzeptes) 
  • Stärkung und Ausbau von Kapazitäten für die politische Teilhabe 
  • Forschung zum Zusammenspiel von Demokratisierung, nationaler Identität und Wertewandel in der Gesellschaft (vor allem unter jungen Menschen) 
  • Abbildung der gesellschaftlichen Kräfte im Demokratisierungsprozess 
  • Identifizierung von Staatsangehörigkeitsproblemen mit Blick auf Integration und politische Teilhabe

3 Zuwendungsempfänger / Zuwendungsvoraussetzungen / Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

3.1 Fördermechanismus

Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, die entsprechend den begründeten voraussichtlichen Forschungsausgaben und Finanzierungsplänen gezahlt werden.
Gefördert werden 

  • Forschungsprojekte, 
  •  Maßnahmen zur Entwicklung gemeinsamer Forschungskonzepte (einschließlich Organisationsmodell, Forschungsplanung, Einwerbung von Drittmitteln) 
  • Hierzu gehören Anbahnungsreisen, Expertentreffen, thematische Workshops und kürzere Durchführbarkeitsstudien (Laufzeit bis zu 8 Monate) [siehe Punkt 3.2].

Auf ägyptischer Seite können folgende Kosten gefördert werden: 

  • Kosten für Ausrüstung (bis 25 % der vom STDF bereitgestellten Gesamtfördersumme) 
  • Personalkosten 
  • Öffentlichkeitsarbeit 
  • Reisekosten und Aufenthaltskosten in Deutschland 
  • Indirekte Kosten¹

Die auf deutscher Seite beantragte Gesamtzuwendung darf für ein 18-monatiges Projekt bis zu 40.000 Euro bzw. 20.000 Euro für ein 8-monatiges Projekt betragen.
Staatliche Hochschulen erhalten zusätzliche Projektmittel in Höhe von 20 % der gesamten Projektausgaben (ausschließlich Reisekosten).
Für deutsche Projektpartner können folgende projektbezogene Maßnahmen gefördert werden:

  • Reisen von Wissenschaftlern/Experten zum jeweiligen Projektpartner in Ägypten sowie Transfer und Aufenthalt vor Ort:
    • Flugtickets: Economy-Class 
    • Tagesgeldpauschale für Wissenschaftler/Experten in Höhe von 82 Euro für die Unterbringung und Verpflegung vor Ort
  • Personalkosten 
  •  Für die Durchführung von bilateralen projektbezogenen Workshops in Deutschland werden Kosten z. B. der Vorbereitung des Workshops, der Anmietung von Räumlichkeiten, des Transfers in Deutschland und der Durchführung von Veranstaltungen in Verbindung mit dem Workshop bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang des Workshops und der Anzahl der Teilnehmenden. 
  •  Sonstige Kosten (projektbezogene Sach- und Verbrauchsmittel) können in begrenztem Umfang mit Ausnahme der Grundausstattung von Forschungseinrichtungen (Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation; Labor- und EDV-Ausstattung) gefördert werden.

Grundsätzlich nicht bezuschusst werden:

  • Aufwendungen für Übersetzungen von Arbeitsunterlagen, Dolmetscherleistungen etc.

3.2 Zuwendungsvoraussetzungen 

  • Für Forschungsprojekte gilt: 
  • Das Gesamtvolumen beträgt maximal 80.000 EUR pro gemeinsames Vorhaben. 
  • Die Laufzeit eines Projektes beträgt maximal 18 Monate. 
  • Für Maßnahmen zur Entwicklung gemeinsamer Forschungskonzepte gilt: 
  • Die Gesamtfördersumme beträgt maximal 40.000 EUR pro gemeinsames Vorhaben. 
  • Die Laufzeit eines Projektes beträgt maximal 8 Monate. 
  • Der Principal Investigator (PI) auf ägyptischer Seite muss einer Einrichtung mit ägyptischer Rechtspersönlichkeit angehören.

3.3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Forscherteams, die aus mindestens einem ägyptischen und einem deutschen Forscher bestehen.
Die Teams müssen an staatlichen oder nichtstaatlichen deutschen oder ägyptischen Forschungsorganisationen, staatlichen oder nichtstaatlichen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder gewerblichen Unternehmen, insbesondere an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)² [siehe Punkt 5.1 dieser Bekanntmachung] tätig sein. Diese Einrichtungen sind gehalten, den eingereichten Antrag förmlich zu bestätigen, indem sie das Erklärungsformular mit ihrem Firmenstempel versehen und unterschreiben.
Die Projektpartner auf beiden Seiten haben ihre Zusammenarbeit folgendermaßen zu regeln: Einer der Partner fungiert als Principal Investigator (PI); die anderen Partner werden im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem PI in das gemeinsame Forschungsprojekt eingebunden.
Die finalisierte gemeinsame Projektskizze in englischer Sprache ist zunächst von einem der beiden bevollmächtigten Projektleiter (auf deutscher oder ägyptischer Seite) elektronisch über eine gemeinsame webbasierte Vorregistrierung [siehe Punkt 4.2 dieser Bekanntmachung] einzureichen.
Projektanträge, die inhaltliche Unterschiede beider Seiten aufweisen, werden nicht berücksichtigt.
Vor Projektbeginn sind zwischen den Projektpartnern rechtsverbindliche Kooperationsvereinbarungen zu schließen sowie geeignete Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums gemäß den Gesetzen beider Länder und entsprechend den Bestimmungen der Förderorganisationen beider Seiten zu vereinbaren.

4 Verfahren

4.1 Anforderung von Unterlagen

MHESR und BMBF haben das Internationale Büro des BMBF (IB) für deutsche Antragsteller und den Science and Technology Development Fund (STDF) für ägyptische Antragsteller mit der Durchführung dieser Bekanntmachung sowie mit der Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragt.
Deutsche und ägyptische Antragsteller sollten sich bei der Vorbereitung ihrer Anträge frühzeitig mit den Ansprechpartnern der o. g. Einrichtungen sowie mit der Außenstelle Kairo des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) in Verbindung setzen (vgl Punkt 6 dieser Bekanntmachung).

4.2 Vorlage von Förderanträgen

  • Vollständige, unterschriebene und mit Stempel versehene Förderanträge sind bis spätestens 16. Februar 2012 auf deutscher und ägyptischer Seite einzureichen. 
  • Das Deckblatt des eingereichten Antrags muss sowohl vom ägyptischen als auch vom deutschen Principal Investigator (PI) unterzeichnet werden. 
  • Auf deutscher Seite wird eine Fax-Kopie der Unterschrift und Stempel des ägyptischen Partners akzeptiert. 
  • Auf ägyptischer Seite müssen alle erforderlichen Dokumente eingescannt und dem eingereichten Antrag angehängt werden.

Das Verfahren für die Beantragung von Fördermitteln ist wie folgt:
Für einen Projektantrag muss den Antragstellern zunächst eine GERF-Nummer zugewiesen werden. Diese Nummer wird automatisch generiert, wenn einer der beiden PIs (auf ägyptischer oder deutscher Seite) den fertigen gemeinsamen Antrag (in englischer Sprache) auf die folgende gemeinsame Website hochlädt:
http://www.gerf.de/gerf/proposals/add

Im nächsten Schritt erhalten die Antragsteller auf ägyptischer und deutscher Seite vom jeweiligen webbasierten Antragssystem per E-Mail detaillierte Informationen über das weitere Verfahren zur elektronischen Erstellung von getrennten förmlichen Förderanträgen auf beiden Seiten, wozu auch administrative und finanzielle Informationen gehören.
Das Antragsverfahren gilt erst dann als abgeschlossen, wenn alle obengenannten Schritte unternommen wurden. Anträge, die nach einem anderen Verfahren eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Auf ägyptischer Seite müssen sich Antragsteller auf der STDF-Website registrieren und alle Antragsunterlagen hochladen. Vor Verlassen der Website sollten Antragsteller die hochgeladenen Dokumente über den Link "Application Status" noch einmal prüfen. Falls bei einem oder mehreren Dokumenten kein grünes Häkchen erscheint, müssen die entsprechenden Dokumente noch einmal hochgeladen werden. Nachdem alle Dokumente erfolgreich hochgeladen worden sind, generiert das System eine E-Mail, die den Abschluss des Antragsverfahrens bestätigt.

Auf deutscher Seite sind die förmlichen Förderanträge mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy des BMBF“ zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block  
abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zusätzlich ist ein vom deutschen und ägyptischen Partner unterschriebener und gestempelter Ausdruck des endgültigen im elektronischen Antragssystem fertig gestellten Antrags per Post bis spätestens 16.02.2012 zu senden an:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Lydia Bartuli
und
Susanne Ruppert-Elias
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn, Deutschland

Weitere notwendige Antragsunterlagen [Partnerschaftsvereinbarung, rechtsverbindliche Erklärung der Institutionen] müssen eingescannt und als Teil des Projektantrags eingereicht sowie parallel durch Expresseinschreiben bis spätestens 23.02.2012 (es gilt das Datum des Poststempels) an das IB des BMBF gesendet werden. Die nach der Vorregistrierung vergebene Projekt-Identifikationsnummer (Projekt-ID) ist auf allen Dokumenten und Anhängen anzugeben.
Hinweis: Es darf nur das elektronisch vorgegebene Antragsformular genutzt werden. Anträge, bei denen das nicht der Fall ist, werden nicht berücksichtigt.

4.3 Förderantrag

Die Projektbeschreibung (pdf-Format) in englischer Sprache sollte 10 bis maximal 15 DIN-A4-Seiten umfassen (Arial 11, anderthalbzeilig, 2 cm Rand; ohne Publikationsliste und andere Anhänge).

Die Projektbeschreibung erfolgt formlos. Der Antragsteller ist gehalten, die Projektziele sowie die zur Durchführung des Projekts notwendigen Maßnahmen möglichst klar zu beschreiben und dabei in der unten angegebenen Reihenfolge Angaben zu folgenden Punkten zu machen:

  • Deckblatt mit Projekttitel auf Arabisch, Deutsch und Englisch 
  • Abstract auf Arabisch, Deutsch und Englisch 
  • Hintergrundinformationen 
  • Projektbeschreibung und methodisches Vorgehen 
    • Beschreibung des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technologie im Hinblick auf das gewählte Forschungsthema 
    • wissenschaftliche Zielsetzung 
    • Art und Umfang der geplanten Zusammenarbeit sowie methodisches Vorgehen 
    • durchzuführende Arbeiten 
    • angestrebte Ergebnisse 
  • Projektpartner 
    • Qualifikation und Erfahrung der Projektpartner 
    • Mehrwert der Zusammenarbeit zwischen den Partnern 
    • gegebenenfalls: vorangegangene Zusammenarbeit 
  • Strukturierter Finanzierungsplan 
    • Detaillierter Haushaltsplan (in Euro) mit Aufschlüsselung der voraussichtlichen Ausgaben, die begründet und auf die geplanten Arbeiten bezogen sein sollten (ägyptische Antragsteller werden gebeten, das STDF Budget Format zu verwenden; abrufbar unter http://www.stdf.org.eg/. Die Fördersumme in ägyptischen Pfund für die ägyptischen Projektpartner wird auf Grundlage des Umrechnungskurses am Tag der Vertragsunterzeichnung berechnet.) 
    • Genaue Angaben zu eingesetzten Eigenmitteln der Antragsteller sowie zu Gesamt- und Fördervolumen des geplanten Projekts 
  • Arbeitsplan 
    • Zeitplan und Meilensteine (ägyptische Antragsteller werden gebeten, eine GANTT-Tabelle beizufügen; abrufbar unter http://www.stdf.org.eg/
    • Aufteilung der Aufgaben auf die Partner 
  • Verbreitung und Nachhaltigkeit der Ergebnisse 
  • Voraussetzungen, Risiken und Alternativplanung
  • Anhänge (inklusive Referenzliste, jüngste einschlägige Publikationen/Patente einschl. der wichtigsten Publikationen/Patente der Projektpartner sowie Lebensläufe) 
  •  ägyptische Antragsteller werden gebeten, eine Logical Framework Matrix (LFM) beizufügen; abrufbar unter http://www.stdf.org.eg/

4.4 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Aus der Vorlage eines Antrags können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden.
Die Anträge werden jeweils sowohl von der deutschen als auch von der ägyptischen Seite bewertet.
Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Förderanträge können nicht berücksichtigt werden.
Gefördert werden Projekte mit hohem Realisierungs- und Erfolgspotenzial im Sinne der Zielsetzung dieser Bekanntmachung.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig:

Stufe I:
Administrative Prüfung: Es wird geprüft, ob der eingereichte Antrag den Förderkriterien entspricht. Anträge, die nicht alle formalen Bedingungen erfüllen, gelten als nicht förderfähig und werden bei der fachlichen Bewertung (Stufe II) nicht berücksichtigt.

Stufe II:
Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt: 

  • Qualität und Originalität des angestrebten Forschungsansatzes 
  • Qualifikation und Vorerfahrungen des Projektteams 
  • Qualität der angestrebten Zusammenarbeit und erkennbarer Mehrwert für die Partnereinrichtungen 
  • Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern 
  • Praxisbezug, Interdisziplinarität und empirischer Forschungsansatz 
  • Erfolgsaussichten und Nachhaltigkeit des Projekts 
  • Voraussichtliche Auswirkungen des Projekts auf den Demokratisierungsprozess und auf die sozioökonomische Entwicklung in Ägypten 
  • Qualität des Haushaltsplans und Begründung 
  • Kostenwirksamkeit in Bezug auf die angestrebten Ergebnisse 
  • Bedeutung des Forschungsthemas für die in Punkt 2 identifizierten gesellschaftlichen Herausforderungen

Die endgültige Auswahl aus den positiv bewerteten Anträgen wird von einem deutsch-ägyptischen Lenkungsausschuss vorgenommen. Nur von beiden Seiten genehmigte Anträge können gefördert werden.

4.5 Verträge und Berichte

Im Auftrag des BMBF schließt das IB des BMBF mit den ausgewählten deutschen Antragstellern sowie der STDF mit den ausgewählten ägyptischen Antragstellern Zuwendungsverträge entsprechend den einschlägigen geltenden Gesetzen und Rechtsvorschriften [siehe Punkt 5.1 und 5.2 dieser Bekanntmachung].

Diese Verträge sollen bis Juli 2012 unterzeichnet sein. Es ist vorgesehen, dass die Projekte spätestens 3 Monate nach Vertragsschluss beginnen.

Folgende Berichte sind vom ägyptischen PI dem STDF und vom deutschen PI dem IB vorzulegen. Die Berichte müssen von beiden PIs des Forschungsteams unterzeichnet werden.

  • Dreimonatsbericht: drei Monate nach offiziellem Projektbeginn vorzulegen 
  • Jahresbericht: jährlich im Februar vorzulegen 
  • Abschlussbericht: spätestens drei Monate nach Projektende vorzulegen

5 Nationale Bestimmungen für die Projektförderung in Deutschland und Ägypten

  • Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten auf deutscher Seite die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind, und auf ägyptischer Seite die Verwaltungsvorschriften des STDF. 
  • Ägyptischen Antragstellern werden die Mittel in ägyptischen Pfund und deutschen Antragstellern in Euro ausgezahlt. 
  • Jede Seite trägt ihre eigenen Reise- und Aufenthaltskosten.

5.1 Sonderbestimmungen für Antragsteller in Deutschland 

  • Vorhaben können im Rahmen privatrechtlicher Zuwendungsverträge nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung durch Zuwendungen gefördert werden. 
  • Forscherteams aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind gemäß der EU-Definition für KMU antragsberechtigt. 
  • Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Projekts – bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. 
  • Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. 
  • Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. 
  • Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann neben der Grundfinanzierung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

5.2 Sonderbestimmungen für Antragsteller in Ägypten 

  • Fördermittel für ägyptische Antragsteller werden nach Maßgabe dieser Bekanntmachung und aller einschlägigen ägyptischen Gesetze und Finanzvorschriften bereitgestellt. Es gelten die STDF-Standardrichtlinien für Zuwendungen.

6 Weitere Informationen

Dr. Reem El-Khodary

Cooperation and Communications Dept., Manager
& Humanities Project Officer
Science and Technology Development Fund (STDF)
101 Kasr El Aini Street, 12th floor
KAIRO, ÄGYPTEN
Tel.: +20 (2) 27 92 45 19
Fax: +20 (2) 27 92 50 80
E-Mail: reem.elkhodary@stdf.org.eg

Susanne Ruppert-Elias

Fachliche Ansprechpartnerin
Internationales Büro (IB) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 BONN, DEUTSCHLAND
Tel.: +49 (0)228 3821 1487
Fax: +49 (0) 228 3821 1490
E-Mail: Susanne.Ruppert-Elias@dlr.de

Christina Stahlbock

Programmkoordinatorin
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
11 Saleh Ayoub Street, Zamalek
KAIRO, ÄGYPTEN
Tel.: +20 (2) 27 35 27 26 oder
(2) 27 38 41 27 Durchwahl 108
E-Mail: Christina.Stahlbock@daadcairo.org

Administrative Ansprechpartnerin beim Science and Technology Development Fund (STDF):

Ghada Ghaleb

Operations Officer
Tel.: +20(2) 27 92 50 81
Fax: +20(2) 27 92 50 80

Administrative Ansprechpartnerin im Internationalen Büro (IB) des BMBF:

Lydia Bartuli
Tel.: +49 (0)228 3821-1828
Fax: +49 (0)228 3821-1490
E-Mail: Lydia.Bartuli@dlr.de

Ansprechpartner für technische Fragen zur Internet-basierten Antragstellung beim Science and Technology Development Fund (STDF):

Naglaa Mohamed

Science and Technology Development Fund (STDF)
101 El Kasr El Eini Str., KAIRO, ÄGYPTEN
E-Mail: Naglaa.Mohamed@stdf.org.eg

Ansprechpartner für technische Fragen zur Internet-basierten Antragstellung im IB:

Maik Brattan
Tel.: +49 (0)228 3821-1651
Fax: +49(0)228 3821-1490
E-Mail: Maik.Brattan@dlr.de

7 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft³.

Bonn, Kairo,12. Dezember, 2011


Bundesministerium für Bildung und Forschung    Geschäftsführender Direktor,
Bundesrepublik Deutschland    Science and Technology Development Fund
   Arabische Republik Ägypten


Im Auftrag

Peter Webers


¹Indirekte Kosten = 20 % (andere direkte Kosten– Ausrüstungskosten)
²EU-Definition von KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. EUR beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. EUR beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen. Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden.
Quelle:
http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf
³In Deutschland: mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.