GUS - Gemeinschaft unabhängiger Staaten

Die Förderinstrumente, die in den verschiedenen Ländern der GUS eingesetzt werden, sind aufgrund der Heterogenität der Partnerländer unterschiedlich. Spezifische Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind unter den jeweiligen Ländern verfügbar.


Grundsätzlich können auf Antrag Zuschüsse im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit in Bildung und Forschung zwischen Deutschland und den Ländern der GUS gewährt werden.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Fragen zu Unterstützungsleistungen des Internationalen Büros hätten.

Ihre AnsprechpartnerInnen finden Sie unter:

  • Russland

    Grundsätzlich können auf Antrag nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit in Bildung und Forschung zwischen Deutschland und Russland gewährt werden.
    [mehr] (URL: http://www.internationales-buero.de/de/2763.php)
  • Ukraine

    Grundsätzlich können auf Antrag Zuschüsse im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit in Bildung und Forschung zwischen Deutschland und der Ukraine gewährt werden.
    [mehr] (URL: http://www.internationales-buero.de/de/2765.php)
  • Weitere Länder der GUS

    Zur Unterstützung der bilateralen Zusammenarbeit in Forschung und Bildung werden in der Regel Mobilitäts- und Sachbeihilfen gewährt. Vom Internationalen Büro werden auf Antrag grundsätzlich die Reisekosten der deutschen Projektteilnehmer in die GUS-Länder sowie Aufenthaltskosten von Projektteilnehmer aus den GUS-Ländern in Deutschland bezuschusst.
    [mehr] (URL: http://www.internationales-buero.de/de/2891.php)