Das Internationale Büro bietet deutschen Hochschulen, außeruniversitären Einrichtungen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen bezogen auf ausgewählte Partnerländer und forschungspolitisch prioritäre Themen aus Wissenschaft und Forschung Zuschüsse zu Sondierungsmaßnahmen und zur Vorbereitung von Projekten einschließlich Machbarkeits- und Pilotuntersuchungen.
Antragsteller sind deutsche Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen sowie kleine und mittelständische Unternehmen.
Was wird finanziert?
Unterstützt wird der Austausch von Wissenschaftlern zwischen einer deutschen und einer ausländischen Partnerinstitution. Die Zuschüsse beziehen sich in der Regel auf Aufenthaltskosten ausländischer Experten in Deutschland sowie die Reisekosten deutscher Experten in das Partnerland. In vielen Fällen stellen ausländische Ministerien im Rahmen der Regierungsvereinbarungen eine entsprechende Förderung bereit.
In besonderen Fällen können weitere Ausgaben übernommen werden (z.B. Kosten von fachlichen Workshops, kleinere Investitionen und Verbrauchsmaterialien für Machbarkeits-/Pilotuntersuchungen sowie Personalausgaben).
In der Regel beträgt die Förderungsdauer von Anbahnungsmaßnahmen maximal zwei Jahre.
Einreichung von Projektvorschlägen
Der Antrag des deutschen Projektpartners ist beim Internationalen Büro einzureichen. Der ausländische Partner reicht ggf. den Antrag bei der jeweiligen zuständigen Stelle im Ausland ein.
Informationen zu Fördermöglichkeiten und ggf. aktuelle Bekanntmachungen finden Sie bei den einzelnen Regionen bzw. Ländern, Antragsunterlagen erhalten Sie unter Service sowie unter den länderspezifischen Seiten.
Bitte beachten Sie die spezifischen Hinweise und ggf. Ausschreibungen zu den einzelnen Ländern.