Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung

Richtlinien zur Förderung der Zusammenarbeit in Forschung für „Ökologische Herausforderungen und Lösungen für schutzbedürftige Gemeinschaften“ zwischen Europa und den südlichen und  östlichen Mittelmeeranrainern im Rahmen des Netzwerks (ERANET) ERANETMED

Weltkarte mit Markierung Europa

Vom 20. April 2016

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Nachbarschaftspolitik der EU mit der Region des südlichen und östlichen Mittelmeers gewinnt zunehmend an Bedeutung. Deshalb hat die Europäische Kommission mit dem 7. Forschungsrahmenprogramm die Förderung eines ERA-Netzes mit dieser Region beschlossen. Das ERANETMED hat zum Ziel, die forschungspolitische Zusammenarbeit im Mittelmeerraum zwischen den beteiligten Partnern aus den EU-Mitgliedstaaten, den Assoziierten Staaten und den mediterranen Partnerländern zu intensivieren und politische Dialogprozesse zu stärken. Es leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung und Begleitung des EUROMED-Prozesses.

Die vorliegende zweite gemeinsame ERANETMED-Förderbekanntmachung mit dem Titel „Environmental challenges and solutions for vulnerable communities“ (siehe http://www.eranetmed.eu/) soll Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Europa sowie den südlichen und östlichen Mittelmeeranrainern ermöglichen, langfristig gemeinsam an einem Forschungsthema zu arbeiten.

Von deutscher Seite sollen in diesem Rahmen gemeinsame Forschungsvorhaben unterstützt werden, die auch einen Beitrag zu den nationalen Schwerpunktbereichen „Erneuerbare Energien/Energiewende“ und/ oder „sozial-ökologische Forschung“ leisten.

Folgende Förderorganisationen fördern die multilateralen Verbundvorhaben im Rahmen der ERANETMED-Förderbekanntmachung:

Algerien Ministère de l’Enseignement Supérieur et de la Recherche Scientifique – Direction Générale de la Recherche Scientifique et du Développement Technologique (DG-RSDT)
Ägypten Science and Technology Development Fund (STDF)
Ägypten Academy of Scientific Research and Technology (ASRT)
Deutschland Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Frankreich Agence Nationale de la Recherche (ANR)
Frankreich Conseil National de la Recherche Scientifique (CNRS-F)
Griechenland General Secretariat of Research and Technology (GRST)
Italien Ministero dell’ Istruzione, dell’ Università e della Ricerca (MUIR)
Jordanien Higher Council for Science and Technology (HCST)
Libanon Conseil National de la Recherche Scientifique (CNRS-L)
Malta Malta Council for Science and Technology (MCST)
Marokko Ministère de l’Enseignement Supérieur, de la Recherche Scientifique et de la Formation des Cadres (MESRSFC)
 Spanien Ministerio de Economía y Competitividad (MINECO)
Tunesien Tunisian Ministry of Higher Education and Scientific Research (MESRST)
Türkei The Scientific & Technological Research Council (TÜBITAK)
Zypern Research Promotion Foundation (RPF)
Internationale Einrichtung Centre International de Hautes Etudes Agronomiques Méditerranéennes, Bari, International Organization (CIHEAM)

Die Rahmenbedingungen dieser multilateralen Förderbekanntmachung wurden zwischen den teilnehmenden Förderorganisationen vereinbart. Alle Förderorganisationen haben den in der Durchführungsvereinbarung aufgeführten Zielen und Umsetzungsmaßnahmen der Förderbekanntmachung zugestimmt. Für die Umsetzung der nationalen Förderung gelten die jeweiligen nationalen Regelungen. Für das BMBF handelt es sich im vorliegenden Fall um eine Maßnahme der strategischen Projektförderung.

Ziel der gemeinsamen Bekanntmachung ist es, eine langfristige Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten und/oder Assoziierten Ländern sowie den südlichen und östlichen Mittelmeeranrainern in den oben genannten Themenbereichen zu fördern. Dabei wird ein hoher Standard bei der Forschungszusammenarbeit zwischen Teams aus EU-Mitgliedstaaten und/oder Assoziierten Ländern sowie den südlichen und östlichen Mittelmeeranrainern vorausgesetzt.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Diese Zuwendung ist eine „De-minimis“-Beihilfe. Die Gewährung der Zuwendung erfolgt entsprechend den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf „De-minimis“-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung. „De-minimis“-Beihilfen dürfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200 000 Euro (bzw. 100 000 Euro im gewerblichen Straßengüterverkehr) nicht überschreiten.

Die dem Bescheid als Anlage beigefügte „De-minimis“-Bescheinigung ist

  • zehn Jahre aufzubewahren,
  • auf Anforderung der Europäischen Kommission, einer Bundes- oder Landesbehörde oder der bewilligenden Stelle innerhalb von einer Woche oder einer in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorzulegen. Wird die Bescheinigung nicht innerhalb der Frist vorgelegt, behalte ich mir vor, den Zuwendungsbescheid zu widerrufen und die Zuwendung zurückzufordern,
  • bei einem künftigen Antrag auf Gewährung einer „De-minimis“-Beihilfe als Nachweis für bereits gewährte „De-minimis“-Beihilfen vorzulegen.

Falls eine Gewährung nach der „De-minimis“-Beihilfe nicht möglich ist, erfolgt die Gewährung einer Zuwendung nach der „Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung“ (AGVO).

Die Förderung nach diesen Richtlinien erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Themen und wissenschaftlicher Rahmen

In Anbetracht der Notwendigkeit eines ganzheitlichen, interdisziplinären und umfassenden Ansatzes für die Erhaltung und den Schutz der lokalen Ressourcen in gefährdeten Gemeinden schreibt die ERANETMED-Förderbekanntmachung vier Themenblöcke aus (siehe http://www.eranetmed.eu/):

  1. RQ1 Land & Wasser/Ernährung und Umwelt
  2. RQ2 Energie und Umwelt
  3. RQ3 Klima-/demografischer Wandel und Umwelt
  4. RQ4 Gesellschaften/Ökosysteme und Umwelt

Deutsche Antragsteller können sich ausschließlich für die Themenblöcke RQ2 „Energie und Umwelt“ und/oder RQ4 „Gesellschaften/Ökosysteme und Umwelt“ bewerben.

RQ2 Energie und Umwelt

Es sollen umweltverträgliche, erneuerbare und nachhaltige Energie- und Produktionssysteme auf kommunaler Ebene zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen, der Nahrungsmittelproduktion und des Schutzes der Ökosysteme, insbesondere der Abfallentsorgung, -verwertung und -aufbereitung, entwickelt werden. Geförderte ­Projekte sollen einen fundierten Einblick vermitteln und Modellierungen und Simulationen nachhaltiger und sozial innovativer Energienutzungsoptionen entwickeln, um Umweltbelastungen zu reduzieren, Ökosysteme zu schützen sowie Nutzen und Kosten von Wasser- und Nahrungsmittelproduktion zu optimieren.

Das BMBF ist besonders an der Förderung von Projekten interessiert, die folgende Forschungsthemen zum Gegenstand haben:

  • Energiespeicher: thermische Speicher für CSP, Speicherkonzepte zur Netzunterstützung im Rahmen eines länderübergreifenden Verbundnetzes,
  • Energienetze: effiziente Energieverteilung, grenzüberschreitende Verknüpfung von Erzeugungs- und Verbrauchs­zentren, synergetische Nutzung der spezifischen, regionalen Voraussetzungen,
  • Energieoptimiertes Bauen: Gebäudekonzepte zur Reduzierung des Energiebedarfs, Konzepte zur effizienten Bereitstellung von Wärme und Kälte,
  • Systembetrachtung: Abschätzung der Potenziale regenerativer Energieerzeugung unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten, Ermittlung von Problemstellungen und Bedarfen der Akteure vor Ort unter Berücksichtigung des Konfliktpotenzials konkurrierender Flächennutzungskonzepte, Erarbeitung maßgeschneiderter Lösungsoptionen mit deutschen/europäischen Partnern.

RQ4 Gesellschaften/Ökosysteme und Umwelt

Die Projekte sollen die Beziehungen und komplexen Wechselwirkungen zwischen gesellschaftlicher Dynamik, Öko­systemvariablen sowie der Verarbeitung von Ressourcen (d. h. Wasser oder Nahrung) und dazugehörigen Versorgungssystemen untersuchen. Die Projekte sollen primär einen Beitrag zum Verständnis und der Modellierung relevanter multifaktorieller Beziehungen leisten und Verläufe und Auswirkungen des Zusammenspiels aus sozialer Dynamik und Ökosystemprozessen auf den Einsatz von Ressourcen darstellen. Hieraus sollen innovative und gesellschaftlich motivierte Lösungsansätze für einen nachhaltigen Umgang mit der Verarbeitung von und Versorgung mit Ressourcen entwickelt werden. Gesellschaftliche Randgruppen sollen durch Trainings und kollektives Management von Ökosystemen befähigt werden, vollumfänglich an diesen Prozessen teilzuhaben.

Das BMBF ist besonders an der Förderung von Projekten interessiert, die folgende Forschungsthemen zum Gegenstand haben:

  • Transformation sozial-ökologischer Versorgungssysteme,
  • nachhaltiges Wirtschaften: Verbraucher und Unternehmen als Schlüsselakteure für eine nachhaltige Transformation,
  • Resilienz sozial-ökologischer Systeme gegenüber Krisen,
  • Partizipation und Governance für nachhaltiges Ressourcenmanagement,
  • nachhaltige Transformation urbaner Räume.

Diese Förderbekanntmachung unterstützt euromediterrane Verbundvorhaben zu den oben genannten Themenbereichen, um damit die langfristige, multinationale Zusammenarbeit in diesen Forschungsfeldern zu initiieren oder eine bereits bestehende Zusammenarbeit zu stärken.

Die Vorhaben sollen neben den wissenschaftlichen Ergebnissen einen Beitrag zu folgenden kooperationspolitischen Zielen leisten:

  • wissenschaftlicher Austausch zwischen den Partnerländern und internationale Vernetzung in den vorgenannten ­thematischen Schwerpunktbereichen,
  • Vorbereitung von Folgeaktivitäten (z. B. Antragstellung in BMBF-Fachprogrammen, Horizont 2020 u. Ä.),
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
  • Kapazitätsentwicklung der wissenschaftlichen Partner,
  • wissenschaftlicher Beitrag für die Lösung lokaler/regionaler Probleme.

Indikatoren für ein erfolgreiches Projekt sind vor diesem Hintergrund:

  • Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern am Projekt,
  • Anzahl gemeinsamer Publikationen,
  • anwendungsbezogene Erfolge wie Kooperationen mit der gewerblichen Wirtschaft, angemeldete Patente/Schutzreche/Erfindungen/Prototypen,
  • Einbeziehung von Kommunen, politischen Entscheidern, Vertretern der Zivilgesellschaft o. Ä.,
  • gemeinsame Anschlussprojekte (aufbauend auf der BMBF-geförderten Kooperation),
  • Abschluss von weiteren Kooperationsvereinbarungen zwischen den beteiligten Partnern.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)1 – die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Nur multilaterale Vorhaben sind förderfähig. Jeder Förderantrag muss mindestens drei Partner aus drei unterschied­lichen Ländern aufweisen, davon mindestens ein Partner aus einem Land der Europäischen Union oder den Assoziierten Staaten (hier: Türkei) und mindestens einen Partner aus einem Mittelmeerdrittland der in Nummer 1.1 genannten Länder.

Sämtliche Projektpartner müssen entsprechend den Bestimmungen ihrer jeweiligen Förderorganisationen, welche Mitglieder der Executive Committee of Funding Parties (ECFP) sind, förderwürdig sein.

Sobald die Mindestanzahl (drei) an Partnern, die für die Bildung eines förderwürdigen Projektkonsortiums erforderlich ist, erreicht ist, können weitere Projektpartner – auch solche, die nicht förderwürdig sind oder aus nicht finanzierenden Staaten stammen – einem Konsortium beitreten, indem sie einen Antrag im Rahmen dieser gemeinsamen Ausschreibung einreichen. Diese Partner werden nicht gefördert, sondern müssen ihre Kosten selbst tragen.

Gefördert werden gemeinsame Forschungs- und Innovationsprojekte (collaborative research and innovation projects), wobei jedes Projekt eine Forschungskomponente aufweisen muss. Mobilität kann bis zu einer bestimmten Grenze gefördert werden (siehe Nummer 5).

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php? auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an möglichen evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse und in der Regel mit maximal 150 000 Euro sowie für die Dauer von mindestens 24 bis maximal 36 Monaten gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Für Forschungsvorhaben an Hochschulen (staatliche und nicht staatliche) und Universitätskliniken (unabhängig von der Rechtsform) wird eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der direkten Projektausgaben gewährt. Es ist zu beachten, dass in der oben genannten, in der Regel gewährten Förderhöchstsumme die Projektpauschale bereits enthalten ist.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die Regelungen der „De-minimis“-Beihilfe bzw. die AGVO berücksichtigen (siehe Nummer 1.2). Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer ­höheren Förderquote führen können.

Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten vor:

  1. Personal zur Durchführung wissenschaftlicher Tätigkeiten bzw. Forschungsarbeiten
    Vorhabenbezogene Ausgaben/Kosten für studentisches und/oder wissenschaftliches Personal werden bezuschusst.
  2. vorhabenbezogene Sachmittel und Geräte
    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (z. B. Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Geräte, Literatur) ist in begrenztem Umfang möglich.
  3. Reisen und Aufenthalte von deutschen und ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Expertinnen und Experten
    Für die Förderung von Reisen deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Expertinnen und Experten gilt:
    Bezuschusst werden Reisekosten (Flug „Economy“) und Tagegelder für deutsche Teilnehmerinnen/Teilnehmer mit 82 bis 107 Euro (je nach Zielland) bzw. 2 116 bis 2 392 Euro pro Monat (je nach Zielland). Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 70 Euro/Tag gezahlt. Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls zu anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten. An- und Abreisetage werden je zur Hälfte angerechnet.
    Für die Förderung von Aufenthalten ausländischer Projektwissenschaftlerinnen und Projektwissenschaftler und Expertinnen und Experten gilt:
    Die An- und Abreisekosten/-ausgaben (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Ort des Projektpartners in Deutschland werden vom entsendenden Land übernommen. Der Aufenthalt in Deutschland wird mit einer feststehenden Pauschale in Höhe von 104 Euro pro Tag bzw. 2 300 Euro pro Monat bezuschusst. Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und vom ausländischen Partner selbst zu entrichten.
  4. Workshops
    Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können in Deutschland sowie im Partnerland wie folgt unterstützt werden:
    Für die Durchführung von Workshops in Deutschland können diverse Ausgaben bzw. Kosten übernommen werden. Bezuschusst werden z. B. die Unterbringung der Gäste, der Transfer, die Bereitstellung von Workshopunterlagen, die angemessene Bewirtung und die Anmietung von Räumlichkeiten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe c) gezahlt.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.

Im Rahmen des Antrags können Konsortialpartner aus Nicht-EU-Staaten Zuschüsse für Reisen (mobility grants) für junge Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler beantragen. Die Förderung erfolgt nicht über das BMBF, sondern durch CIHEAM. Diese sind im elektronischen Antragstool explizit auszuweisen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE2-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)“ und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98)“.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR-PT)
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Internet: http://www.internationales-buero.de

Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner sind:

Fachliche/r Ansprechpartner/in beim Internationalen Büro:

Cornelia Parisius/Stephan Epe
Telefon: +49 2 28/38 21-19 12
Telefax: +49 2 28/38 21-14 44
E-Mail: eranetmed@dlr.de

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:

Petra Schumann
Telefon: +49 2 28/38 21-19 12
Telefax: +49 2 28/38 21-14 44
E-Mail: eranetmed@dlr.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Skizzentool PT-Outline und bei förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystem „easy-online“ zu nutzen.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in englischer Sprache vom Verbundkoordinator im Namen aller Verbundpartner

bis spätestens 31. Mai 2016

über das elektronische Skizzentool PT-Outline https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/eranetmed2 vorzulegen.

Eine Einreichung in Papier- oder elektronischer Form außerhalb des elektronischen Tools PT-Outline ist ausgeschlossen.

Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die für die Projektskizze im Detail benötigten Informationen können dem „Call Text“ und den „Guidelines for Applicants“ entnommen werden (erhältlich auf der Website: http://www.eranetmed.eu/).

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden (sie ist auch über das vorgegebene Web-Formular vorgegeben):

A.I Allgemeine Informationen zum Projektvorschlag
A.II Angaben zum Projektkoordinator
A.III Angaben zu den Projektpartnern
Part B. Eine individuelle, auf die Förderbekanntmachung abgestimmte Projektbeschreibung mit folgender Gliederung:
B.I Allgemeine Informationen zum Projekt (Hintergrund, Fragestellung, Stand der Wissenschaft und Technik, Zielsetzungen, geplante Maßnahmen zur Umsetzung;
(falls zutreffend: Beschreibung der Innovations- und/oder Mobilitätsaspekte)
B.II Projektbeschreibung (Methodologie)
B.III Projektmanagement
B.IV Nutzen und Verwertbarkeit der Ergebnisse
B.V Ethik, Gender, junge Wissenschaftler/innen
B.VI Informationen zum Team und dessen Zusammenarbeit
B.VII gegebenenfalls Anlagen

Die Projektbeschreibung (Part B) kann als Dokument (pdf-Dokument) in PT-Outline hochgeladen werden. Das Projektbudget muss hochgeladen werden. Für das Projekbudget ist in PT-Outline eine Vorlage zum Herunterladen bereitgestellt. Diese ist zu verwenden.

Die Projektbeschreibung ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Begutachtung der Projektskizze. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Die vorgegebene Höchstanzahl an Zeichen ist einzuhalten.

Der Begutachtungsprozess wird unter Hinzuziehung eines international besetzten Gutachtergremiums erfolgen, das eine Rangliste der Projektskizzen erstellt.

Basierend auf den Empfehlungen des Gutachtergremiums werden die Förderorganisationen die für eine Förderung geeigneten Kooperationsvorhaben auswählen und das Förderverfahren für die Verbundpartner aus ihren jeweiligen Ländern einleiten. Die Förderung der erfolgreichen Verbünde erfolgt getrennt nach Teilprojekten durch die jeweilige Förderorganisation, bei der die Mittel beantragt werden. Es wird daher dringend empfohlen, vor Antragstellung mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen Kontakt aufzunehmen.

Die eingegangenen Projektskizzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den in dieser Bekanntmachung in Kapitel 1 und 2 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Qualifikation der Antragstellerin/des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
  • Förderung von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
  • Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse
  • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
  • Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die gesamte Laufzeit

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht werden.

Es wird erwartet, dass die Verbundpartner vor Vorhabenbeginn ein Rahmenabkommen („Umbrella Agreement“) mit dem ERANETMED Call-Sekretariat abschließen, um Verantwortlichkeiten im Vorhaben, die zugesicherte Teilnahme der Partner, geistige Eigentumsrechte, Berichtspflichten etc. festzuhalten.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, vollständige förmliche Förderanträge vorzulegen.

Die förmlichen Förderanträge müssen enthalten:

  1. eine detaillierte (Teil-)Vorhabenbeschreibung,
  2. eine ausführliche Arbeits- und Zeitplanung
    1. Realisierbarkeit des Arbeitsplans
    2. Plausibilität des Zeitplans
  3. detaillierte Angaben zur Finanzierung des Vorhabens
    1. Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
    2. Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die gesamte Laufzeit

Die Arbeits- und Finanzierungspläne werden insbesondere nach den in Nummer 7.2.2 Abschnitt II und III genannten Kriterien bewertet.

Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen bzw. Empfehlungen der Gutachter zur Durchführung des Vorhabens sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.

Bei mehreren deutschen Partnern (Verbundprojekt) sind die förmlichen Förderanträge der einzelnen Partner in Abstimmung mit dem vorgesehenen Koordinator vorzulegen.

Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems „easy-online“ zu erstellen. Dem förmlichen Förderantrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen. Diese sollte den Umfang von zwölf Seiten nicht überschreiten.

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Das BMBF behält sich vor, sich bei der endgültigen Förderentscheidung gegebenenfalls durch Experten beraten zu lassen.

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.2.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der ­Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 20. April 2016

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Julie Klein


1 Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen. Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden. Diese Definition der KMU beruht auf Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 65/2014.
2 FuE = Forschung und Entwicklung