11.08.2010 - 31.10.2010
des Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Indien Gemeinsame deutsch-indische Ausschreibung in den Bereichen Naturwissenschaft und Ingenieurwesen
1.1 Zuwendungszweck
Ziel des Programms ist es neue Kooperationen, z. B. die Anbahnung gemeinsamer Projekte im Rahmen nationaler Förderprogramme, anzuregen. Das Programm fördert die bilaterale Zusammenarbeit (Mobilitätsförderung) in den Bereichen Naturwissenschaft und Ingenieurwesen zwischen den Forschungseinrichtungen des Council of Scientific and Industrial Research (CSIR) in Indien und deutschen Forschungseinrichtungen durch gemeinsame Forschungsprojekte, bilaterale Workshops/Seminare sowie Gastaufenthalte von Wissenschaftlern, Forscherdelegationen und gemischten (Wissenschafts-/Wirtschafts-) Delegationen.
Es wird erwartet, dass die geförderten Kooperationen die Partner in die Lage versetzt wissenschaftlich Lösungsansätze zu entwickeln, die im Idealfall kommerzialisiert und Grundlage eines Joint Ventures bilden können.
Die gemeinsame deutsch-indische Ausschreibung im Bereich der Naturwissenschaften erfolgt im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung und basiert auf dem deutsch-indischen Abkommen über Wissenschaft und Technologie von 1974.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zu-wendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleine sowie mittel-ständische Unternehmen (KMU)*.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Auf indischer Seite sind nur diejenigen Wissenschaftler antragsberechtigt, die in einer vom CSIR geförderten Institution arbeiten. Indische Unternehmen können an dem Programm als Partner teilnehmen, müssen ihre Kosten jedoch selber tragen.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projektes erforderlichen Mittel (Personalkosten etc.) zur Verfügung stehen.
Jedem Projekt steht auf deutscher sowie indischer Seite ein Leiter vor. Der jeweilige Projektleiter muss seinen Antrag auf dem darauf vorgesehen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stellen des eigenen Landes (in Indien beim CSIR, in Deutschland beim IB) einreichen. Dies muss gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen. Anträge, die nur in einem Land eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Alle Publikationen und Patente, die im Rahmen der Kooperation entstehen, müssen von sowohl von den indischen als auch den deutschen Antragstellern autorisiert werden.
a) Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern
Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig. Die Aufenthalte sollen drei Monate in der Regel nicht übersteigen.
Die Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.
Deutsche Projektwissenschaftler, die ins Ausland reisen, erhalten:
Ausländische Projektwissenschaftler, die nach Deutschland reisen, erhalten:
Privater Sektor: Für indische Wissenschaftler aus dem privaten Sektor werden nur die Aufenthaltskosten in Deutschland übernommen. Deutsche Wissenschaftler, die in einem KMU beschäftigt sind können Reisekosten beantragen; Aufenthaltskosten in Indien müssen von den Unternehmen selber getragen werden.
b) Sachmittel
Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.
c) Workshops
Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Kosten z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (siehe Buchstabe a) gezahlt.
d) Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:
Die Projekte können in der Regel bis zu einer Laufzeit von zwei Jahren unterstützt werden. Eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich.
6.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:
Internationales Büro des BMBF (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/
Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Dr. Martin Goller
E-Mail: martin.goller@dlr.de
Telefon: + 49 (0)2 28 38 21-4 07
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Claudia Gruner
E-Mail: claudia.gruner@dlr.de
Telefon: + 49 (0)2 28 38 21-4 06
6.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Bis spätestens 31. Oktober 2010
Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische webbasierte Antragssystems „ewa“ des IB zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZU. Eine dem Leitfaden zur Antragsstellung folgender inhaltlicher Antrag ist über das Portal als pdf-Datei hochzuladen.
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner un-terschriebene und mit Institutsstempel versehene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post
bis zum 31. Oktober 2010
an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:
Deutsches Zentrum für Luft –und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Dr. Martin Goller
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Martina Lauterbach
Deutsches Zentrum für Luft –und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: + 49 (0)2 28 38 21-7 34
Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung von externen Gutachtern/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Die indischen Partner müssen ihren Antrag in vierfacher Ausfertigung beim CSIR einreichen.
Dr (Mrs) Rama Swami Bansal
Scientist, DG’s Technical Cell (DGTC) & International S&T Affairs Directorate (ISTAD),
Council of Scientific & Industrial Research (CSIR)
2, Rafi Marg,
New Delhi – 110001
India
Tel. 0091 11 23 73 62 12
Fax 0091 11 23 73 90 41
E-mail: rsb@csir.res.in
Für weitere Einzelheiten siehe: http://www.csir.res.in/ bzw. http://rdpp.csir.res.in/
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 29. Juli 2010
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Andreas K i r c h n e r
* Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Un-ternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahres-umsatz von höchstens € 50 Mio. erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens € 43 Mio. beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Per-sonen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens € 10 Mio. beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens € 2 Mio. beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)
Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf
[DOC - 103,0 kB]
(URL: http://www.internationales-buero.de/_media/2010_CSIR-BMBF_Project_Format.doc)