
26.08.2011 - 31.10.2011
Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung - Richtlinien zur Förderung von Deutsch-Indischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft (2+2 Projekte) in den Themenbereichen Materialwissenschaften/Nanotechnologie, Energie sowie Informations- und Kommunikationstechnologie im Rahmen des Deutsch-Indischen Wissenschafts- und Technologiezentrums („Indo-German Science and Technology Centre“ – IGSTC)
Vom 15. August 2011
1.1 Zuwendungszweck
In Anwendung der gemeinsamen Erklärungen der Regierungschefs beider Länder vom 23. April 2006 haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) der Bundesrepublik Deutschland und das Ministry of Science and Technology (MST) der Republik Indien die Bedeutung der weiteren Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Technologie sowie in der industriellen Forschung und Entwicklung unterstrichen und am 30. Oktober 2007 vereinbart, ein „Deutsch-Indisches Wissenschafts- und Technologiezentrum“ („Indo-German Science and Technology Centre“ – IGSTC) einzurichten.
Im Rahmen des IGSTC stellen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Department of Science and Technology (DST) des Ministry of Science and Technology (MST) auf der Basis einer zweiten Förderbekanntmachung Finanzmittel für gemeinsame Forschungsprojekte in ausgewählten Themenfeldern bereit.
Hiermit soll die Zusammenarbeit von deutschen und indischen Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft in Form von „2+2 Projekten“ ausgebaut werden. Unter „2+2 Projekte“ werden FuE-Projekte mit Beteiligung mindestens einer deutschen und einer indischen Forschungseinrichtung und mindestens einem deutschen und einem indischen Industriepartner verstanden.
Anlässlich des 60jährigen Bestehens der diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien findet das Jahr "Deutschland und Indien 2011bis 2012" statt. Das Jahr steht unter dem Motto "Germany and India Infinite Opportunities" und soll der Vertiefung und Ausweitung der Deutsch-indischen Beziehungen dienen. Deutschland, das "Land der Ideen", wird sich unter dem thematischen Fokus "StadtRäume-CitySpaces" als innovativer, kreativer Partner Indiens für die Lösung von Zukunftsfragen präsentieren.
1.2 Rechtsgrundlage
Für deutsche Antragsteller:
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch privatrechtliche Zuwendungsverträge gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Vor dem Hintergrund der oben genannten Darstellung sollen im Rahmen dieser IGSTC- Bekanntmachung gemeinsame Forschungsprojekte im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung in den folgenden Themenfeldern gefördert werden:
Die gemeinsamen Forschungsprojekte sollen einen Beitrag zu den Zielen des IGSTC leisten.
Die Ziele des IGSTC sind
Im Rahmen dieser Bekanntmachung können gemeinsame FuE-Projekte gefördert werden, aus denen Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse hervorgehen, die zu neuen Technologien, Produkten und/ oder Dienstleistungen führen.
In den gemeinsamen Forschungsprojekten muss in Zusammenarbeit mit dem Partnerland Indien ein Mehrwert gegenüber der bisherigen Zusammenarbeit erzielt werden. Dabei muss der Nutzen sowohl für Deutschland als auch für Indien klar erkennbar sein.
Antragsberechtigt sind Forschungsorganisationen, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gelten die unter Punkt 5 aufgeführten Einschränkungen.
Für deutsche Antragsteller gilt:
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist ein zu erwartender wissenschaftlicher Fortschritt und eine hohe Realisierungs- und Erfolgchance im Sinne der Ziele der Bekanntmachung.
Die Antragsteller müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit mitbringen.
Der Antrag soll gemeinsam mit dem ausländischen Partner beim IGSTC sowie eine Kopie beim Internationalen Büro des BMBF eingereicht werden.
Die Partner eines „Verbundprojektes“ haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor Förderbeginn des gemeinsamen Forschungsprojektes ist diese zwischen allen Projektpartnern abzuschließen. Entsprechende Informationen können unter „Basic Guidelines“ über die Webseite des IB unter www.igstc.org und www.internationales-buero.de/de/853.php abgerufen werden. Auf Wunsch muss die Kooperationsvereinbarung, zusammen mit den jeweiligen einschlägigen Informationen, den Organisationen (IGSTC und IB/ BMBF) zugänglich gemacht werden.
Darüber hinaus sind Einzelheiten der Kooperation von den Partnern des gemeinsamen Projekts in einem schriftlichen Verwertungsplan niederzulegen. In diesem sind auch die Rechte und Pflichten hinsichtlich Nutzung und Verwertung der Erkenntnisse und Ergebnisse zwischen den Partnern zu regeln. Entsprechende Informationen können über die Webseite des IGSTC sowie IB unter www.igstc.org und www.internationales-buero.de/de/853.php abgerufen werden.
Für deutsche Antragsteller gilt:
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Für einen Zeitraum von in der Regel bis zu 3 Jahren können nicht rückzahlbare Zuschüsse bzw. für indische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein zinsgünstiges Darlehen, bis maximal ca. 400.000 EUR je Vorhaben pro Seite (Deutschland/ Indien) für den Personal- und Sachaufwand, einschließlich Mittel für Reisen und Gastaufenthalte sowie ggf. projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind, gewährt werden.
Für deutsche Antragsteller gilt:
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Projekts – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Projektfinanzierung der Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU)* eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Für indische Antragsteller gilt:
Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Die restlichen 50 % der voraussichtlichen Kosten können je nach Anwendungsnähe des Projektes durch ein zinsgünstiges Darlehen (zu den üblichen Konditionen) gedeckt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die gesamte Förderung der Projekte findet unter dem Dach des IGSTC statt. Fördermittel für die deutschen Seite (Verbundpartner) werden über das Internationale Büro des BMBF beim DLR, Fördermittel für die indische Seite über das IGSTC bereitgestellt.
Details sind dem Dokument „Basic Guidlines IGSTC“ unter www.igstc.org und www.internationales-buero.de/de/853.php zu entnehmen.
Für deutsche Antragsteller gilt:
Bestandteil einer Zuwendung auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil einer Zuwendung auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Durchführung dieser Fördermaßnahme ist das
Indo-German Sience and Technology Centre (IGSTC)
Plot No. 102, Institutional Area, Sector – 44
Gurgaon - 122003 (India)
beauftragt.
Antragstellern auf indischer Seite wird empfohlen, bei Bedarf zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit dem für diese Bekanntmachung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen:
Herr A. Chakraborty, Direktor IGSTC
Telefon: +91-9811065933 oder +91-11-(0)124- 4929401
E-Mail: director.igstc@gmail.com
Auf deutscher Seite hat das BMBF mit der Durchführung der Fördermaßnahme das
Internationale Büro des BMBF (IB)
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
D-53227 Bonn
Internet: www.internationales-buero.de
beauftragt.
Es wird empfohlen, zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit der für diese Bekanntmachung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiterin Kontakt aufzunehmen:
Frau Verena Müller
Telefon: +49 (0)2 28 38 21-14 62, Fax: +49 (0)2 28 38 21-14 44
E-Mail: verena.mueller@dlr.de
Administrativer Ansprechpartner:
Herr Jan Palkoska
Telefon: +49 (0)2 28–38 21-14 20, Fax: +49 (0)2 28 38 21-14 44
E-Mail: jan.palkoska@dlr.de
7.2. Vorlage von Förderanträgen:
Interessenten reichen gemeinsam den Antrag sowohl in einer elektronischen Version (als MS Word Format oder PDF Format, keine eingescannten Seiten) als auch in Schriftform (ein von allen Partnern unterschriebenes Exemplar) an
Indo-German S&T Centre (IGSTC)
Director Mr. A Chakraborty
Plot No. 102, Institutional Area, Sector – 44
Gurgaon - 122003 Haryana (India)
Eine Kopie des Antrags muss beim IB des BMBF eingereicht werden.
Die Projektskizzen sind in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Anträge können bis 31. Oktober 2011 (Posteingangsstempel) eingereicht werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Aus der Vorlage eines Antrages können keine Rechtsansprüche auf Unterstützung abgeleitet werden.
Zur Erstellung der Anträge wird die Nutzung des Antragsformulars „Application Form“ dringend empfohlen. Dies kann über die Webseite des IGSTC sowie IB unter www.igstc.org und www.internationales-buero.de/de/853.php abgerufen werden.
7.3 Auswahl- und Entscheidscheidungsverfahren
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung deutscher und indischer externer Gutachter/innen u.a. anhand der folgenden Kriterien beurteilt:
Details sind dem Dokument „Basic Guidelines“ unter www.igstc.org und www.internationales-buero.de/de/853.php zu entnehmen.
Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
Für deutsche Antragsteller gilt: Antragsteller mit positiv bewerteten Anträgen werden aufgefordert innerhalb von sechs Wochen nach Aufforderung einen förmlichen Antrag vorzulegen. Zur Erstellung des förmlichen Förderantrags ist das elektronische Antragssystems „easy (AZA oder AZK“ http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html).zu nutzen.
Für indische Antragsteller gilt: Die ausgewählten indischen Antragsteller erhalten vom Indo-German S&T Centre (IGSTC) eine Mitteilung über die Förderung.
Für deutsche Antragssteller gilt: Mit den ausgewählten deutschen Antragstellern wird das Internationale Büro des BMBF beim DLR einen Zuwendungsvertrag abschließen.
Der Beginn der Vorhabenslaufzeit ist voraussichtlich 01. Januar 2012.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite des IGSTC in Kraft.
Bonn, den 15. August 2011
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Christian S t i e n e n
* Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. EUR beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. EUR beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)
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(URL: http://www.internationales-buero.de/_media/MusterVerwertungsplanGesamt_IGSTC.doc)