Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung
Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Marokko

Flagge Marokkos

Vom 11. Dezember 2015

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Der Zuwendungszweck ist die Internationalisierung von Bildung und Forschung durch strategische Projektförderung im Rahmen der deutsch-marokkanischen Zusammenarbeit. Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie des Aktionsplans des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Internationale Kooperation“ und soll dazu dienen, gemeinsame Forschungsprojekte von gegenseitigem Interesse zu fördern und damit zu einer Intensivierung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Marokko beizutragen.

Ziel ist die Förderung von Forschungsvorhaben, die Innovationen in den nachfolgenden Schwerpunktthemen durch internationale Kooperationsprojekte ermöglichen. Durch die Zusammenführung von Wissen, Erfahrungen, Forschungsinfrastrukturen und sonstigen Ressourcen von beiden Seiten soll ein Mehrwert für die beteiligten Partner generiert werden. Die internationale Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Marokko und Deutschland wird im Rahmen von gemeinsamen Forschungsprojekten unterstützt. Die geförderten Vorhaben sollen auch der Vorbereitung von weiterführenden Antragstellungen bei Förderorganisationen wie z. B. dem BMBF, der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder der Europäischen Union (EU) dienen. Die Bekanntmachung erfolgt auf marokkanischer Seite durch das marokkanische Forschungsministerium „Ministère de l’Enseignement Supérieur, de la Recherche Scientifique et de la Formation des Cadres” (MESRSFC) im „Programme Maroc-Allemand de Recherche Scientifique“ (PMARS). Sie ist Teil der marokkanischen Strategie 2015 – 2030 für Hochschulbildung und wissenschaftliche Forschung. Insbesondere trägt sie zum Ziel „Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in der wissenschaftlich-technologischen Forschung“ bei.

Bei den gemeinsamen Projekten wird Wert auf die wissenschaftliche Qualität der marokkanischen und der deutschen Partner gelegt. Der Förderung der engen Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich und der Einbindung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) kommt besondere Bedeutung zu. Dabei soll ein nachhaltiger Beitrag zu den Wertschöpfungsketten in den nachfolgenden Schwerpunkten erreicht werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Ziel der Förderbekanntmachung ist der Aufbau bzw. die Vertiefung der wissenschaftlichen bilateralen Kooperation zwischen deutschen und marokkanischen Einrichtungen, die gemeinsam mit dem marokkanischen Forschungsministerium im Programm PMARS umgesetzt wird.

Im Kern geht es um die Förderung der wissenschaftlichen Kooperation im Bereich Bildung und Forschung zwischen deutschen und marokkanischen Einrichtungen. Ferner wird die Vorbereitung gemeinsamer Projektanträge im Rahmen europäischer Forschungsrahmenprogramme unterstützt. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte, Projekte, die durch Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler (Post-docs) koordiniert werden und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.

Die Schwerpunkte der Bekanntmachung bilden die nachfolgend genannten Forschungsgebiete:

  1. Wasser und Umwelt,
  2. Lebensmittel- und Agrarwissenschaft,
  3. Erneuerbare Energien und Energieeffizienz,
  4. Biomedizinische Forschung (z. B. Infektionskrankheiten, Onkologie, Stoffwechselkrankheiten, Neurowissenschaften),
  5. Geistes- und Sozialwissenschaften für gesellschaftliche Herausforderungen.

Darüber hinaus sollen die Vorhaben einen Beitrag zu folgenden kooperationspolitischen Zielen leisten:

  • Wissenschaftlicher Austausch zwischen den Partnerländern und internationale Vernetzung in den vorgenannten thematischen Schwerpunktbereichen,
  • Vorbereitung von Folgeaktivitäten (z. B. Antragstellung in BMBF-Fachprogrammen, Horizon 2020 etc.),
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
  • Kapazitätsentwicklung der wissenschaftlichen Partner in Marokko und Deutschland.

Indikatoren der Zielerreichung sind:

  • Anzahl der Projekte, die durch eine Nachwuchswissenschaftlerin oder einen Nachwuchswissenschaftler koordiniert werden,
  • Beteiligung von KMU/Industrie,
  • Anzahl gemeinsamer Publikationen,
  • Vernetzung mit Akteuren aus Politik und Wirtschaft,
  • anwendungsbezogene Erfolge wie angemeldete Patente, Kooperationen mit der gewerblicher Wirtschaft, angemeldete Patente/Schutzreche/Erfindungen/Prototypen,
  • gemeinsame Anschlussprojekte (aufbauend auf der BMBF-geförderten Kooperation),
  • Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen den beteiligten Partnern.

3 Zuwendungsempfänger

Auf deutscher Seite:

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland – insbesondere KMU* –, die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

Auf marokkanischer Seite:

Empfänger finanzieller Zuwendungen sind in erster Linie die öffentlichen Universitäten. Andere marokkanische Hochschuleinrichtungen und/oder Forschungseinrichtungen können aus PMARS profitieren, wenn sie dabei die Teilnahme ihrer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler finanziell unterstützen. Diese Institutionen sollten ein Unterstützungsschreiben vorlegen, dass sie zur Finanzierung ausgewählter Projekte beitragen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Projekte sollen jeweils einen deutschen und einen marokkanischen Projektleiter haben. Die Projektskizze muss von dem deutschen Kooperationspartner gemeinsam mit mindestens einem Kooperationspartner aus Marokko erstellt werden. Die Projektskizze muss elektronisch über PT-Outline durch einen der beiden Kooperationspartner hochgeladen werden. Die ausgedruckten und unterschriebenen Skizzen müssen zusätzlich in beiden Ländern durch beide Kooperationspartner eingereicht werden. Nur in einem Land eingereichte Skizzen können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnahme weiterer Partner an dem Forschungsvorhaben ist möglich, sofern dies von Vorteil für das Vorhaben ist. Prinzipiell können zwei und mehr Einrichtungen bzw. forschungsorientierte KMU in einem Land beteiligt sein. Die Übernahme der Projektverantwortung durch Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler wird ausdrücklich begrüßt.

Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollten das Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation zwischen Deutschland und Marokko haben.

Grundvoraussetzung ist die gesicherte Finanzierung der Projektarbeiten im In- und Ausland aus institutionellen Mitteln oder sonstigen Drittmitteln.

Auf deutscher Seite:

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF → Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an möglichen evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen für den/die deutschen Partner können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse und in der Regel mit maximal 100 000 Euro (inkl. gegebenenfalls 20 % Projektpauschale) sowie für die maximale Dauer von 36 Monaten gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:

  1. Reisen und Aufenthalte deutscher und ausländischer Wissenschaftler und Experten
    Die An- und Abreisekosten/-ausgaben inklusive notwendiger Visa (bei Flugtickets: Economy-Class; in der Regel bis zu 750 Euro) bis zum und vom Zielort im Partnerland werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.

    Für die Förderung von Aufenthalten ausländischer Projektwissenschaftler und Experten gilt:
    Der Aufenthalt in Deutschland wird mit einer feststehenden Pauschale in Höhe von 104 Euro pro Tag bzw. 2 300 Euro pro Monat bezuschusst. Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und vom ausländischen Partner selbst zu entrichten. Das Tagegeld in Marokko für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland wird in Höhe von 750 Dirhams für jährlich bis zu maximal 7 Tage von der marokkanischen Seite übernommen.
  2. Workshops

    Für die Durchführung von Workshops können folgende Ausgaben bzw. Kosten übernommen werden:
    Bezuschusst werden z. B. die Unterbringung der Gäste, der Transfer in Deutschland, die Bereitstellung von Workshopunterlagen, die Bewirtung (in der Regel bis zu 30 Euro pro Person und Tag) und die Anmietung von Räumlichkeiten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe a) gezahlt.
  3. Vorhabenbezogene Sachmittel und Geräte
    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (z. B. Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Geräte, Literatur) ist in begrenztem Umfang möglich.
     
  4. Personal zur Durchführung wissenschaftlicher Tätigkeiten bzw. Forschungsarbeiten
    Vorhabenbezogene Kosten/Ausgaben für studentisches, administratives und/oder wissenschaftliches Personal können bezuschusst werden.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)“ sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98)“.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids an die Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtzgemeinschaft oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden grundsätzlich die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben (NKBF98)“.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Auf deutscher Seite:

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
Europäische und Internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Internet: http://www.internationales-buero.de

Ansprechpartner sind:

Fachlicher Ansprechpartner:

Herr Dr. Oliver Dilly
Telefon: +49 2 28/38 21-14 70
Telefax: +49 2 28/38 21-14 90
E-Mail: oliver.dilly@dlr.de

Administrativer Ansprechpartner:

Herr Valéry Anton
Telefon: +49 2 28/38 21-18 48
Telefax: +49 2 28/38 21-14 90
E-Mail: valery.anton@dlr.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Auf marokkanischer Seite:

Die marokkanischen Partner müssen ihre Unterlagen parallel beim marokkanischen Forschungsministerium einreichen. Das marokkanische Forschungsministerium bittet um Berücksichtigung der Förderfähigkeit für marokkanische Antragsteller.

Das Programm wird gemeinsam vom Ministerium für Höhere Bildung, Wissenschaftliche Forschung und Weiterbildung für Führungskräfte (Direktion für wissenschaftliche Forschung und Innovation) und des Nationalen Zentrums für ­wissenschaftliche und technische Forschung (CNRST) überwacht.

Postanschrift :

Ministère de l’Enseignement Supérieur, de la Recherche Scientifique et de la Formation des Cadres;
Direction de la Recherche Scientifique et de l’Innovation
BP 4500, Rue Idriss Al Akbar, Hassan, Rabat, Marokko

Ansprechpartner:

bei der Direktion für wissenschaftliche Forschung und Innovation:

Mme Hind EL Gadari
Verantwortliche für die Evaluation und Betreuung des Forschungsprogramms

Telefon: +2 12/5 37 21 76 47/44/49
Telefax: +2 12/5 37 21 76 70/50
E-mail: elgadarivet.h@gmail.com
und
am Nationalen Zentrum für wissenschaftliche und technische Forschung (CNRST):
Pr Salwa Bennani (Verantwortlicher für die Kooperation)
CNRST. Angle Avenue Allal El Fassi et Avenue des F.A.R.
Rabat. Maroc
Telefon: +2 12/5 37 56 98 20 und + 2 12/6 00 01 94 33
Telefax: +2 12/5 37 56 98 21
E-mail: bennani@cnrst.ma

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist (auf deutscher Seite) zweistufig.

Zur Erstellung von gemeinsamen Projektskizzen ist das elektronische Skizzentool PT-Outline und bei förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystem „easy-online“ zu nutzen.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 15. Februar 2016 zunächst die vollständig ausgefüllte PT-Outline-Maske (Teil A) und englischsprachige Projektskizzen (Teil B) in elektronischer Form über das Skizzentool PT-Outline (https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/users/login/PMARS2015) hochzuladen.

Der PT-Outline-Ausdruck (Teil A) muss im Original autorisiert unterschrieben von dem deutschen Partner beim DLR Projektträger und vom marokkanischen Partner beim zuständigen Forschungsministerium innerhalb von 14 Wochentagen nach Ablauf des obigen Datums eingereicht werden. Nur einseitig gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Projektskizzen, die nach dem oben angegeben Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Umfang der Skizze sollte zehn Seiten nicht überschreiten. Die Gliederung der Skizze ist in PT-Outline hinterlegt.

Die Skizze sollte Folgendes beinhalten:

  • Informationen zum Projektkoordinator und den -partnern,
  • Darstellung des wissenschaftlichen Vorhabenziels,
  • Angaben zum Stand der Wissenschaft und Technik beim Förderinteressenten (wie Vorarbeiten, vorhandene Erkenntnisse, bisherige Erfahrungen),
  • Einschätzung der Verwertungs- und Anwendungsmöglichkeiten,
  • Beteiligung Dritter,
  • geschätzte Ausgaben/Kosten (voraussichtlicher Zuwendungsbedarf).

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen,
  • Übereinstimmung mit den Förderzielen der Bekanntmachung und den in Nummer 2 genannten thematischen Schwerpunkten,
  • fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens,
  • Bezug zur Programmatik des BMBF im entsprechenden Thema,
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner,
  • wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse.

Im Hinblick auf die internationale Begutachtung und die international ausgerichtete Struktur des Förderschwerpunktes ist die Projektskizze in englischer Sprache vorzulegen.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, vollständige förmliche Förderanträge vorzulegen.

Die förmlichen Förderanträge müssen enthalten:

I. eine detaillierte (Teil-)Vorhabenbeschreibung
II. eine ausführliche Arbeits- und Zeitplanung

  1. Realisierbarkeit des Arbeitsplans
  2. Plausibilität des Zeitplans

III. detaillierte Angaben zur Finanzierung des Vorhabens

  1. Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
  2. Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die volle Laufzeit

Die Arbeits- und Finanzierungspläne werden insbesondere nach den in Nummer 7.2.2 (II) genannten Kriterien bewertet.

Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen bzw. Empfehlungen der Gutachter zur Durchführung des Vorhabens sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.

Bei mehreren deutschen Partnern (Verbundprojekt) sind die förmlichen Förderanträge der einzelnen Partner in Abstimmung mit dem vorgesehenen Koordinator vorzulegen.

Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems „easy-online“ zu erstellen.

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Das BMBF behält sich vor, sich bei der endgültigen Förderentscheidung gegebenenfalls durch Experten beraten zu lassen.

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt nach dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 11. Dezember 2015

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Peter Webers
 



* Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23) Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm