28.04.2010 - 15.07.2010
Im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung
Richtlinien zur Förderung eines deutsch-russischen Förderwettbewerbs im Bereich angewandter industrienaher Forschung sowie der Kooperation innovativer KMU - Gemeinsamer deutsch-russischer Förderwettbewerb des Internationalen Büros (IB) des BMBF und des Russischen Fonds für die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen (FASIE) -
1.1 Zuwendungszweck
Vor dem Hintergrund der zwischen Deutschland und Russland bestehenden "Strategischen Partnerschaft auf dem Gebiet der Bildung, Forschung und Innovation" (www.deutsch-russische-partnerschaft.de) ist die Förderung deutsch-russischer Kooperationen im Bereich angewandter, industrienaher und innovativer Forschung und Entwicklung von besonderer Bedeutung.
In diesem Zusammenhang haben das Internationale Büro (IB) im Auftrag des BMBF und der russische Fonds für die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen (FASIE) im Dezember 2007 eine Vereinbarung geschlossen, um künftig gemeinsam deutsch-russische Kooperationsprojekte zu fördern. Nach zwei erfolgreichen gemeinsamen Bekanntmachungen 2008 und 2009 wollen beide Projektträger ihre Kooperation nun verstetigen und veröffentlichen hiermit erneut einen gemeinsamen Förderwettbewerb.
Die Bekanntmachung richtet sich vor allem an forschungsaktive deutsche und russische innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU¹). Auf deutscher Seite können auch deutsche Forschungseinrichtungen, die anwendungsbezogene Forschung betreiben, einen Antrag stellen.
Ziele der Fördermaßnahmen sind deutsch-russische Kooperationsprojekte, die thematisch den aus deutscher und russischer Sicht prioritären Zukunftstechnologien zuzurechnen sind.
1.2 Rechtsgrundlage
Für deutsche Antragsteller:
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF- Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Für russische Antragsteller:
Die Projekte können vom Russischen Fonds für die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen (FASIE) nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen der Russischen Föderation zur Projektförderung sowie gemäß seiner eigenen Förderrichtlinien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert werden.
Gefördert werden deutsch-russische Forschungskooperationen aus folgenden thematischen Bereichen:
Nur in Ausnahmefällen und in Abhängigkeit der Prioritätensetzung durch das IB des BMBF und FASIE können bei verfügbaren Mitteln sowie herausragendem Innovationspotential eines Projektantrages auch andere Themen gefördert werden.
Auf deutscher Seite:
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie KMU mit Sitz in Deutschland.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur, ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung, eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Auf russischer Seite:
- innovative kleine Unternehmen
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Zur Antragstellung berechtigt sind Konsortien aus mindestens zwei Partnern, davon einer auf russischer Seite und einer auf deutscher Seite. Dem russischen Projektpartner werden die Zuschüsse vom Fonds zur Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen (FASIE) gewährt. Dem deutschen Projektpartner werden die Zuschüsse vom IB des BMBF gewährt.
Projekte können in der Regel mit höchstens 100.000 Euro von jeder Seite unterstützt werden. Die Projekte werden von der deutschen und der russischen Seite mit einer Förderlaufzeit von 24 Monaten gefördert.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF- Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE(Forschung und Entwicklung)-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU- Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Zuschüsse von der deutschen Seite:
a) Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern
Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig. Die Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.
Deutsche Projektwissenschaftler, die ins Ausland reisen, erhalten
Ausländische Projektwissenschaftler, die nach Deutschland reisen, erhalten
b) Sachmittel
Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich. Hierzu gehören Sachmittel, die nicht zur Grundausstattung der beantragenden Einrichtung zu rechnen sind (d.h. keine Ausstattung mit PCs, keine üblichen Verbrauchsmittel)
c) Workshops
Es können Kosten für die Durchführung von bilateralen Workshops in den Partnerländern übernommen werden. Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Kosten z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe a) gezahlt.
d) Personalkosten
Kosten für studentisches, administratives und/oder wissenschaftliches Personal im Rahmen des beantragten Projekts können bezuschusst werden.
e) Maßnahmen zur gemeinsamen Vermarktung von KMU-Kompetenz
Für die bessere Vermarktung von deutschen Aktivitäten in Russland werden Kosten für Präsentation des deutschen KMUs im Rahmen der projektbezogenen Zusammenarbeit (z.B. Beteiligung an Fachmessen und Kongressen in Russland, Roadshows, Aufbau einer Internetpräsenz) bezuschusst.
f) Ausgaben/Kosten für die Anmeldung und Erteilung von Schutzrechten
Notwendige Ausgaben für die Anmeldung und Erteilung eines Schutzrechtes (Patentanwalt und Patentamt) zur Erfüllung des Zuwendungszwecks, soweit die Ausgaben im Bewilligungszeitraum anfallen und nicht anderweitig öffentlich finanziert wurden bzw. werden.
Außerdem können notwendige Kosten von KMU im Sinne der jeweils gültigen Definition der Europäischen Kommission für die Anmeldung und Erteilung eines Schutzrechtes (Patentanwalt und Patentamt) zur Erfüllung des Zuwendungszwecks als zuwendungsfähig anerkannt werden, soweit die Kosten im Bewilligungszeitraum anfallen und nicht anderweitig öffentlich finanziert wurden bzw. werden.
g) Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden
Weiterhin auch nicht die übliche Grundausstattung, wie:
Zuschüsse von der russischen Seite:
5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme von der deutschen Seite hat das BMBF das IB beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro: (Bereiche: Meeres- und Polarforschung, IKT, Geowissenschaften, Bildung)
Maria Josten
E-Mail: maria.josten@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-415
Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro: (Bereiche: Biotechnologie, Optische Technologien, Nanotechnologie (inkl. Materialforschung), Gesundheitsforschung, Produktionstechnologien, physikalisch-chemische Technologien)
Dr. Anja Köhler
E-Mail: anja.koehler@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-458
´
Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro: (Bereiche: Physikalische Grundlagenforschung (z.B. Beschleunigerbasierte Photonenquellen), Umwelttechnologien/Nachhaltigkeitsforschung, Erneuerbare Energien, Geistes- und Sozialwissenschaften)
Dr. Marion Mienert
E-Mail: marion.mienert@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-469
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Andrea Kröll
E-Mail: andrea.kroell@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-413
Ansprechpartnerin bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung:
Martina Lauterbach
Deutsches Zentrum für Luft –und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-734
Ansprechpartnerin für russische Antragsteller im Russischen Fonds für die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen (FASIE) ist:
Olga Georgijewna Levchenko
E-Mail: o.levchenko@list.ru
Telefon: +7-495-6278207
Internet: http://www.fasie.ru
5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Bis spätestens 15.07.2010
Deutsche und russische Antragsteller, die ein Konsortium bilden wollen, sollen bis zum 15.07.2010 einen das gemeinsame Projekt beschreibenden Antrag termingerecht und vollständig parallel beim IB des BMBF (deutsche Antragsteller) bzw. bei FASIE (russische Antragsteller) einreichen. Anträge, die nur auf einer Seite eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.
Das Förderverfahren von der deutschen Seite ist einstufig. Dieser Antrag gliedert sich in zwei Teile:
Teil A:
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische webbasierte Antragssystems „ewa“ des IB zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann:
http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZOM.
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene Version (als Original und mit Stempel des Instituts) des endgültigen, in der elektronischen Antragstellung finalisierten Antrags per Post bis zum 15.07.2010 an folgende Adresse zu senden:
Deutsches Zentrum für Luft– und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Andrea Kröll
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Teil B:
Die Datei mit der Gliederung für Teil B finden deutsche Antragsteller hier und senden die ausgefüllte Datei per E-Mail an die unter Nummer 5 genannten deutschen fachlichen Ansprechpartner beim IB des BMBF (Kontaktdaten siehe auch unter Nummer 5.1).
Auf deutscher Seite ist dieser Antrag, bestehend aus Teil A und Teil B, für das IB des BMBF die Grundlage für die abschließende Bewertung und Bewilligungsentscheidung.
Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden gemeinsam vom IB des BMBF und von FASIE unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Ein abschließendes fachliches Ranking wird durch eine deutsch-russische Auswahlkommission erstellt. Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.
Die Förderung der positiv bewerteten und bewilligten Projekte kann voraussichtlich zum 01.01.2011 beginnen.
Die russischen Partner müssen parallel einen Antrag bei dem Russischen Fonds für die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen (FASIE) einreichen.
Die russischen Antragsteller erstellen Teil A und Teil B anhand der Antragsformulare, die im Informationsblatt unter http://www.fasie.ru zu finden sind. Beide Formulare (Teil A, Teil B) sind ausgefüllt per E-Mail an Frau Olga Georgijewna Levchenko (o.levchenko@list.ru) bei FASIE zu schicken.
Auf russischer Seite gilt dieser Antrag, bestehend aus Teil A und Teil B, als Vorantrag ("Expression of Interest"). Wegen der in Russland geltenden Bestimmungen zur Projektförderung wird der Russische Fonds für die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen (FASIE) nach der gemeinsamen Evaluation der eingegangenen Themenvorschläge mit dem IB des BMBF die russischen Partner zur Einreichung eines formellen Antrages auffordern.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 28.04.2010
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag
Michael Schlicht