21.04.2010 - 28.06.2010
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung eines Ideenwettbewerbs zum Auf- und Ausbau innovativer FuE-Netzwerke mit Partnern in Ostseeanrainerstaaten. Bis zum 28. Juni 2010 können hier Anträge eingereicht werden, die Konzepte zum Aufbau interdisziplinärer, innovativer FuE-Netzwerke zum Gegenstand haben. Ziel ist es, durch die internationale Zusammenarbeit Innovationspotenziale zu erschließen und internationale Wettbewerbsvorteile deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Ostseeraum zu stärken.
1.1 Zuwendungszweck
In der internationalen Zusammenarbeit Innovationspotentiale zu erschließen, ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Die Chancen für deutsche Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen, im internationalen Wettbewerb erfolgreich zu sein, steigen, wenn sie sich international vernetzen.
Der Ostseeraum bietet ein großes Potential für die Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung (FuE). In wichtigen Zukunftsthemen sind Akteure aus dieser Region weltweit führend. Es bestehen bereits vielfältige grenzüberschreitende Initiativen von verschiedenen Ländern rund um die Ostsee, die für eine Beteiligung deutscher Forscher sehr attraktiv sind. Das vorliegende Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll diese daher unterstützen, sich mit exzellenten Forschern in Ostseeanrainerstaaten zu vernetzen, um gemeinsam Kooperationsstrategien zu entwickeln und erfolgreich an FuE-Projekten zu arbeiten. Die Internationalisierung bereits bestehender nationaler Kompetenznetze soll auf diese Weise weiter vorangetrieben werden.
Um Technologietransfer und Innovation besonders zu fördern, wird eine internationale Verzahnung entlang der gesamten Wertschöpfungskette angestrebt. Eine Beteiligung von Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), an den FuE-Netzwerken ist daher ausdrücklich gewünscht.
Bei der Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Prozesse wird es immer wichtiger, die Bedürfnisse der zukünftigen Nutzer einzubeziehen. Hier bieten insbesondere die nordischen Staaten im Hinblick auf „User Driven Innovation“ oder „Open Innovation“ interessante Konzepte, von denen deutsche Unternehmen profitieren können.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber ent-scheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand der Förderung ist der Auf- und Ausbau von FuE-Netzwerken bzw. deren Internationalisierung mit Partnern aus Ostseeanrainerstaaten zu den Bedarfsfeldern der Hightech-Strategie der Bundesregierung (Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Sicherheit, Mobilität, Kommunikation) sowie zu Schlüsseltechnologien, die auf diese Bedarfsfelder ausgerichtet sind (vgl. Informationen auf der Internetseite des BMBF www.bmbf.de).
Innovative Konzepte zum Auf- bzw. Ausbau interdisziplinär zusammengesetzter Netzwerke werden begrüßt.
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU1, sowie Geschäftsstellen bereits bestehender FuE-Netzwerke.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand erhalten.
Überwiegend öffentlich geförderte Einrichtungen zur lokalen oder regionalen Entwicklung können als Partner beteiligt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist eine hohe Realisierungs- und Erfolgschance der Anträge im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung.
An dem Auf- bzw. Ausbau des FuE-Netzwerkes müssen mindestens drei Einrichtungen beteiligt sein:
Partner aus Russland können zusätzlich einbezogen werden. Der Antragsteller muss seinem Antrag mindestens eine Absichtserklärung („letter of intent“) zur Zusammenarbeit von einer ausländischen Einrichtung der unter 2. oder 3. genannten Länder beifügen.
Partner aus weiteren Ländern, die nicht oben genannt sind, können am FuE-Netzwerk beteiligt werden, sofern sie sich selbst finanzieren. Der Mehrwert dieser Beteiligung für das Netzwerk muss im Antrag begründet werden.
Es ist vorgesehen, die geförderten Maßnahmen zu evaluieren. Die Teilnahme der Antragsteller an jeweils einem Workshop zum Kick-off und zur Evaluierung nach Förder-phase 1 bzw. 2 wird vorausgesetzt.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach An-wendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Ländern und für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Folgende Maßnahmen können während der Förderphasen 1 und 2 finanziert werden:
Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:
Weiterhin auch nicht die übliche Grundausstattung, wie:
5.1 Einschaltung des Internationalen Büros des BMBF und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro (IB) beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachlicher Ansprechpartner (nordische Länder) beim Internationalen Büro:
Dr. Hans-Peter Niller
E-Mail: hans-peter.niller@dlr.de
Telefon: +49 228 3 82 14 68
Fachlicher Ansprechpartner (baltische Länder und Polen) beim Internationalen Büro:
Dr. Michael Lange
E-Mail: michael.lange@dlr.de
Telefon: +49 2 28 3 82 14 85
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Agnieszka Wuppermann
E-Mail: agnieszka.wuppermann@dlr.de
Telefon: +49 228 3 82 15 07
5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge
Förderanträge müssen bis spätestens 28. Juni 2010 vorliegen.
Zur Erstellung förmlicher Förderanträge ist das elektronische webbasierte Antragssystems „ewa“ des IB zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de?project_cat=WTZU.
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und einem ausländischen Partner unterschriebene und gestempelte Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post bis zum 28. Juni 2010 an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Agnieszka Wuppermann
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Bei technischen Fragen zur Internetbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Martina Lauterbach
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: +49 228 3 82 17 34
Die Vorlagefrist ist keine Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Antrag für die Förderphase 1 muss als Anlage (maximal zehn Seiten) zum elektronischen Antrag folgende Gliederungspunkte aufweisen:
Für die Förderphase 2 muss ein gesonderter Anschlussantrag gestellt werden.
5.3. Auswahl- u. Entscheidungsverfahren
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutach-ter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Zusätzliche Kriterien für die Förderphase 2 sind:
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des Monats September 2010 über das Ergebnis der Auswahl für die Förderphase 1 schriftlich informiert.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der BHO.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 21. April 2010
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Erika Rost