
15.04.2010 - 30.06.2010
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinien zur Förderung der wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Indien "Gemeinsame deutsch-indische Ausschreibung im Bereich Gesundheitsforschung"
Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind deutsche und indische Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleine sowie mittelständische Unternehmen (KMU)*.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projektes erforderlichen Mittel (Personalkosten etc.) zur Verfügung stehen.
Jedem Projekt steht auf deutscher sowie indischer Seite ein Leiter vor. Der jeweilige Projektleiter muss seinen Antrag auf dem darauf vorgesehen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stellen des eigenen Landes (in Indien beim ICMR, in Deutschland beim IB) einreichen. Dies muss gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen. Anträge, die nur in einem Land eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
a) Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern
Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig.
Die Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.
Deutsche Projektwissenschaftler, die ins Ausland reisen, erhalten:
Ausländische Projektwissenschaftler, die nach Deutschland reisen, erhalten:
Privater Sektor: Für indische Wissenschaftler aus dem privaten Sektor werden nur die Aufenthaltskosten in Deutschland übernommen. Deutsche Wissenschaftler, die in einem KMU beschäftigt sind, können Reisekosten beantragen; Aufenthaltskosten in Indien müssen von den Unternehmen selber getragen werden.
b) Sachmittel
Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.
c) Workshops
Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Kosten z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist ab-hängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. a) gezahlt.
5) Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:
Die Projekte können in der Regel bis zu einer Laufzeit von zwei Jahren unterstützt werden. Eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich.
6 Verfahren
6.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:
Internationales Büro des BMBF (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/
Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Dr. Martin Goller
E-Mail: martin.goller@dlr.de
Telefon: + 49 (0)228 3821- 407
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Claudia Gruner
E-Mail: claudia.gruner@dlr.de
Telefon: + 49 (0)228 3821- 406
6.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Bis spätestens 30. Juni 2010
Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische webbasierte Antragssystems „ewa“ des IB zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ4.
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene und mit Institutsstempel versehene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post bis zum 30. Juni 2010 an -folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:
Deutsches Zentrum für Luft –und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Dr. Martin Goller
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Diesem Antrag fügen Sie bitte die folgenden Anlagen in einfacher Ausfertigung bei:
Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Martina Lauterbach
Deutsches Zentrum für Luft –und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: + 49 (0)228 3821-1734
Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des Monats Dezember über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung.
7 Verfahren im PartnerlandDie indischen Partner müssen ihren Antrag beim Indian Council of Medical Research (ICMR) einrei-chen.
Dr. Mukesh Kumar
Deputy Director General / Scientist ‘E’
International Health Division (IHD)
Indian Council of Medical Research
Ansari Nagar, New Delhi -110 029, India
Telefax: 0091-11-26589492
E-Mail: mukeshk@icmr.org.in
(Other Officials - Dr. Harpreet Sandhu, SRO / Scientist ‘C’, IHD )
Für weitere Einzelheiten siehe: http://www.icmr.nic.in/
8 InkrafttretenDiese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 15. April 2010
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Christian Stienen