
01.04.2010 - 31.05.2010
im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinien zur Förderung der Deutsch - Koreanischen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
1.1 Zuwendungszweck
Beruhend auf dem Abkommen vom 16. September 1986 über die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit (WTZ) zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Korea hat sich die bilaterale Kooperation sehr erfolgreich entwickelt.
Als Maßnahme zur Förderung der bilateralen Kooperation beider Länder sollen unter dem Titel „German - Korean Research & Development Mobility Support Program" (G-K-Mobility) sowohl neue Gemeinschaftsprojekte initiiert als auch bestehende Kooperationen ausgebaut werden. Ziel der Mobilitätsmaßnahmen für die deutschen Antragsteller sollte eine sich zukünftig selbsttragende Zusammenarbeit oder die Vorbereitung von Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung im Rahmen der aktuellen Förderprogramme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sein. Dabei kommt auf deutscher Seite den spezifischen Innovationsfeldern der „Hightech-Strategie für Deutschland" eine besondere Bedeutung zu. In bestimmten Fällen kann das Ziel der Mobilitätsmaßnahmen auch die mögliche Einbeziehung eines koreanischen Partners in Anträge zum 7. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union (EU) oder ggf. eines anderen Drittmittelgebers sein. Auf koreanischer Seite ergeben sich die Schwerpunktthemen insbesondere aus der „577 Initiative".
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen (im Rahmen privatrechtlicher Zuwendungsverträge) gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Entsprechend den beiden Zielen der Anbahnung neuer bzw. des Ausbaus bestehender Kooperationen stehen je nach Ausmaß der bisherigen Forschungszusammenarbeit unterschiedliche Fördermaßnahmen zur Verfügung:
2a. Anbahnungsreisen:
Sollen Kontakte neu geschlossen bzw. potentielle Partner in Korea für eine Kooperation im Rahmen der oben genannten Ziele gesucht werden, können Reisemittel zur Verfügung gestellt werden (pro Antrag maximal ein Hin- und Rückflug „Economy" und eine Tagespauschale in Höhe von 107 € für Aufenthalte von bis zu fünf Arbeitstagen in Korea).
2b: Anbahnungsprojekte:
Bestehen bereits Kontakte, können mit den Mitteln des BMBF folgende Maßnahmen zur Anbahnung bzw. Vorbereitung von gemeinsamen Projekten oder zur Vertiefung einer bestehenden Kooperation zu den oben genannten Themen gefördert werden:
2c: In wenigen begründeten Ausnahmefällen können zur Vorbereitung von konkurrenzfähigen Förderanträgen im Rahmen der thematischen Förderprogramme des BMBF sowie der EU auch Personalkosten mit maximal 20 000 € sowie Verbrauchsmittelkosten im geringen Umfang gefördert werden.
Die unter den Nummern 2b und 2c genannten Maßnahmen können in einem Antrag kombiniert werden.
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Zeichnen sich im Rahmen bestehender Kooperationen kommerzielle Anwendungsmöglichkeiten ab, können auch kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)¹ mit Sitz in Deutschland gefördert werden.
Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge in Bezug auf die Ziele dieser Bekanntmachung sowie die durch Vorarbeiten belegte Expertise der Antragsteller. Die gezielte Einbeziehung von Nachwuchswissenschaftlern/innen sollte bei der Antragstellung berücksichtigt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projektes erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
Für Anträge auf die unter den Nummern 2b und 2c genannten Förderinstrumente sind von den südkoreanischen Partnern jeweils komplementäre Anträge bei der National Research Foundation, Center for International Affairs (NRF) zu stellen. Seitens NRF wurde hierfür eine vergleichbare Ausschreibung mit identischer Einreichungsfrist veröffentlicht. Wird beispielsweise ein Aufenthalt in Korea beantragt, sollte der koreanische Partner einen vergleichbaren Aufenthalt in Deutschland bei NRF beantragen. Wird die Durchführung eines Workshops in Deutschland beantragt, sollte der/die koreanische/n Partner einen Antrag auf Förderung der Reisekosten bei NRF einreichen etc. Ausnahmen von dieser Regelung sind in begründeten Einzelfällen möglich. Ansprechpartner in Korea ist:
Mr. Choi Won Keun
International Cooperation Team
Center for International Affairs
National Research Foundation of Korea (NRF)
25, Heolleungno, Seocho-gu
Seoul 137-748
E-Mail: onekeun@nrf.go.kr
Telefon: +82-2-3460-5722
Telefax: +82-2-3460-5309
Internet: http://www.nrf.go.kr/
Voraussichtlicher Förderbeginn ist der 1. September 2010. Die Projektlaufzeit beträgt zwei Jahre. Alle beantragten Maßnahmen müssen noch in diesem Jahr beginnen und zum 31. August 2012 enden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
5.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:
Internationales Büro des BMBF im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/
Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Dr. Sabine Puch
E-Mail: sabine.puch@dlr.de
Telefon: 0228-3821 423
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Birgit Ehrenberg
E-Mail: birgit.ehrenberg@dlr.de
Telefon: 0228-3821 471
5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Förderanträge müssen bis spätestens 31. Mai 2010 vorliegen. Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist die Nutzung des Elektronischen Webbasierten Antragssystems (EWA) unter http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ4 zu verwenden.
Zusätzlich zur elektronischen Antragsstellung ist eine unterschriebene Version des endgültigen Antrags bis zum 31. Mai 2010 einzureichen. Dieser ist per Post bis zum 31. Mai 2010 an folgende Adresse zu senden:
Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Dr. Sabine Puch
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Förderanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Frist auf koreanischer Seite ist identisch.
Bei Fragen zur Elektronischen Webbasierten Antragsstellung wenden Sie sich bitte an:
Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Martina Lauterbach
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: 0228 3821 734
5.3 Auswahl und Entscheidungsverfahren
Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:
Die Antragsteller werden über das Ergebnis der wettbewerblichen Auswahl schriftlich informiert. Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro im DLR einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Informationen zu den Förderthemen des BMBF finden sich im Internet unter http://www.bmbf.de/de/99.php und spezifische Informationen zu Förderbekanntmachungen unter www.bmbf.de/foerderungen/677.php. Angaben zu den Innovationsfeldern der "Hightech-Strategie für Deutschland" sind unter http://www.bmbf.de/de/6616.php aufgelistet.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 18. März 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Andreas Kirchner
(¹Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. EUR beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. EUR beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)
Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf