17.01.2010 - 28.02.2010

Förderbekanntmachung im Rahmen der Deutsch-Neuseeländischen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Beruhend auf dem Abkommen vom 02.12.1977 über wissenschaftlich - technologische Zusammenarbeit (WTZ) zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Neuseeland hat sich die Kooperation sehr erfolgreich entwickelt.

Hintergrund und Ziele

Die Fördermaßnahmen sollen dazu dienen, die Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Neuseeland durch die Unterstützung des Wissen-schaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten weiter zu inten-sivieren. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.

In folgenden Schwerpunktbereichen werden Kooperationen zwischen deutschen und neuseeländischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen etc. unterstützt:

  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Umweltwissenschaften mit besonderem Schwerpunkt auf dem Klimawandel
  • Meeres- und Polarforschung
  • Gesundheitsforschung
  • Zusätzliche Gebiete von herausragender Bedeutung für beide Länder*

Für diese Themenfelder sollen durch Mobilitätsförderung sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kontakte geknüpft bzw. neue Kooperationen initiiert werden. Ziel ist die Anbahnung intensiver und langfristiger Kooperationen.

Die Laufzeit der Förderung beträgt bis zu 2 Jahre. In begründeten Ausnahmefällen kann die Laufzeit verlängert werden.

Kontakt:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 521
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Internet: http://www.ble.de/
E-Mail:  bilateralerwissenschaftleraustausch@ble.de

Was wird unterstützt?

Die Förderung erfolgt durch beide Länder. Es gilt das Prinzip, dass die entsendende Seite alle Kosten übernimmt. Beantragt werden können in Deutschland Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners sowie Tagegeld für die Dauer des Aufenthaltes.

Deutsche Projektwissenschaftler, die nach Neuseeland reisen, erhalten

  • Flugtickets: Economy- Class vom Abreiseort bis zum Ort des Partners,
    finanziert durch IB
  • Tagegelder: 82 € / Tag und Pauschalen ab 21 Tagen

Die Projektreisen der deutschen Seite müssen im deutschen Antragsformular aufgeführt, begründet und auf dafür vorgesehenen Formularen angemeldet werden. Die Reisen der neuseeländischen Partner sollten im Antragstext  erläutert werden (sie werden jedoch in Neuseeland finanziert).

Wer wird unterstützt?

Antragsberechtigt sind Hoch- oder Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und KMU.

Voraussetzungen für die Unterstützung

Die beantragten Forschungsprojekte müssen von zwei oder mehr Forschergruppen aus Deutschland und Neuseeland unterstützt werden. Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel (Personalkosten etc.) zur Verfügung stehen. Jeder Projektleiter muss den Antrag auf dem dafür vorgesehenen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stelle des eigenen Landes (RSNZ und IB) einreichen. Dies sollte gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen, da nur beidseitig gestellte Anträge berücksichtigt werden.

Verfahren

1. Zuständige Stellen

Das BMBF hat das Internationale Büro des BMBF mit der Umsetzung der Förderung des Ausbaus der bilateralen Kooperation mit Neuseeland in Wissenschaft und Technologie beauftragt:

Kontakt:
Internationales Büro des BMBF (IB/BMBF)
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Heinrich - Konenstr. 1
53227 Bonn
http://www.internationales-buero.de/

Administrative Fragen:
Gabriele Al-Khinli
Tel. : +49-228-3821-452
Email: gabriele.al-khinli@dlr.de

Fachliche Fragen:
Dr. Hans-Jörg Stähle
Tel.: +49-228-3821-403
Email: hans.staehle@dlr.de

Die koordinierende Stelle in Neuseeland ist:

The Royal Society of New Zealand
4 Halswell Street,
Thorndon
Wellington
Tel: 04-472-7421
Fax: (04) 473 1841
Email: eddie.davies@rsnz.org

Für fachliche Fragen können neuseeländische Antragsteller vor der Antragstellung mit dem Koordinator für die WTZ mit Deutschland, Dr. Frank Bruhn (germany.coordinator@morst.govt.nz) Kontakt aufnehmen.

2. Antragsunterlagen und - fristen

Die Antragstellung in Deutschland erfolgt über ein Online-Antragsformular.

Die Anträge sind bis zum 28. Februar 2010, 17 Uhr  beim Internationalen Büro einzureichen.

Zur Antragstellung in Neuseeland muss das Antragsformular "APPLICATION FORM downloadable from www.rsnz.org/funding/isat" genutzt werden.

Die neuseeländische Bekanntmachung finden Sie unter www.rsnz.org/funding/isat

Verspätet eingehende Förderanträge werden nicht berücksichtigt.

Auswahl und Entscheidungsverfahren

Die eingegangen Anträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Übereinstimmung mit den in Punkt I. vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunktbereichen
  • Fachliche Qualität und Originalität der Idee
  • Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Wissenschaftlicher Nutzen der Kooperation und ggf. ökonomische Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse

Die Auswahlkriterien für die in Neuseeland gestellten Anträge können hiervon leicht abweichen.

Die Projekte werden in beiden Ländern bewertet. Es werden Projekte mit Priorität in die Förderung aufgenommen, die von beiden Ländern als förderwürdig angesehen werden. Auswahl der Projekte und Umfang der Förderung erfolgt unter Einbeziehung der von beiden Ländern für die Schwerpunktbereiche benannten Gutachter.

Die Antragsteller werden voraussichtlich bis Ende Mai 2010  über das Ergebnis der wettbewerblichen Auswahl schriftlich informiert. Es ist geplant, mit der  Förderung der angenommenen Projekte ab dem 01. Juli 2010 zu beginnen.

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Dr. Stienen


*In den Fachthemen der Biotechnologie; Genetische Ressourcen der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft; Klimaveränderungen ( Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft, Möglichkeiten zur Anpassung); Nachwachsende Rohstoffe; Produkt-/Lebensmittelsicherheit ist zeitgleich eine deutsch-neuseelän-dische Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Ernährung, Land-wirtschaft und Verbraucherschutz erfolgt.

Ansprechpartner

  • Dr. Hans-Jörg Stähle

    • Fachlicher Ansprechpartner: Australien, Neuseeland, Japan, AUS-Access4EU
    • Heinrich-Konen-Str. 1
    • 53227 Bonn
    • Telefonnummer: +49 228 3821-403
    • Faxnummer: +49 228 3821-444
    • E-Mail-Adresse: hans.staehle@dlr.de
  • Gabriele Al-Khinli

    • Administrative Ansprechpartnerin: Australien, Neuseeland, Japan, Internationale Aufbaustudien im Wasserfach (IPSWAT)
    • Heinrich-Konen-Str. 1
    • 53227 Bonn
    • Telefonnummer: +49 228 3821-452
    • Faxnummer: +49 228 3821-444
    • E-Mail-Adresse: gabriele.al-khinli@dlr.de