
01.07.2009 - 30.06.2010
Richtlinie zur Förderung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit mit Ländern Zentralasiens, des Südkaukasus, sowie mit Moldau und Weißrussland
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Mit Partnern aus Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan bestehen mannigfaltige Wissenschaftskooperationen auf individueller und institutioneller Ebene.
Insbesondere die zentralasiatischen Länder (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) rücken zunehmend in den Fokus europäischer und internationaler Politik. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 eine EU-Zentralasienstrategie auf den Weg gebracht. Diese legt erstmals politische Leitlinien für ein verstärktes europäisches Engagement in Zentralasien fest. Vor allem der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit den zentralasiatischen Ländern kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Einzelne Nationen wie Kasachstan haben eine hohe wirtschaftliche Wachstumsdynamik und werden verstärkt in den Ausbau der nationalen Forschung investieren. Ziel des BMBF ist es, diese Chancen für den Ausbau der Wissenschaftskooperation mit der Region zu nutzen. Aber auch der Ausbau der Wissenschaftskooperation mit jenen GUS-Staaten, die zu den Zielländern der Östlichen Partnerschaft gehören (insbesondere Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau) ist von zentralem Interesse des BMBF.
Ziele der Fördermaßnahme sind die Exploration und Anbahnung von Kooperationen im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industriebeteiligung (vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen) unterstützt. Hiermit soll auch eine Grundlage für weiterführende Projektanträge in aktuellen Förderprogrammen des BMBF ebenso wie in den thematischen Prioritäten des 7. Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Union sowie in anderen forschungsrelevanten EU-Programmen gelegt werden.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Schwerpunkte der Förderung sind
Es werden insbesondere Anträge in folgenden thematischen Schwerpunkten unterstützt:
Umwelt und Nachhaltigkeit
Geotechnologien
Gesundheitsforschung und Biowissenschaften
Chemische Technologien
Darüber hinaus können auch Anträge zu anderen thematischen Schwerpunkten der a) BMBF-Fachprogramme und b) der EU-Forschungsprogramme unterstützt werden.
Förderfähig sind Ausgaben für Anbahnungsreisen, den projektbezogenen wissenschaftlichen Austausch, Expertentreffen und thematische Projektplanungsworkshops. In begründeten Einzelfällen können auch Ausgaben für weitere Sachkosten (z.B. Veranstaltungskosten, besondere Kleingeräte für Machbarkeitsstudien, die nicht der Grundausstattung der Labors zuzurechnen sind) sowie Zuschüsse zu Personalkosten gefördert werden.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt im Verbund mit Einrichtungen aus Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und Weißrussland sind deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, forschungsaktive Kliniken sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland. Anträge mit Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen werden bei gleicher Qualität bevorzugt.
4. Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse für folgende Aufwendungen gewährt werden.
Reisekosten deutscher Expertinnen/Experten in die Partnerländer (im Wesentlichen Bereitstellung von Flugtickets)
sowie in besonders begründeten Fällen zu
Projekte können in der Regel mit bis zu 25 000 Euro unterstützt werden.
5. Antragsverfahren
5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/
Fachliche Ansprechpartnerin: Dr. Anja Köhler
Telefon: +49-228-3821 458
Telefax: +49-228-3821 444
E-Mail: anja.koehler@dlr.de
Administrativer Ansprechpartner: Holger Brehm
Telefon: +49-228-3821 472
Telefax: +49-228-3821 444
E-Mail: holger.brehm@dlr.de
5.2 Antragstellung
Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elekt-ronische webbasierte Antragssystems „ewa“ des IB zu verwenden, das unter folgender In-ternetadresse aufgerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ .
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Part-ner unterschriebene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisier-ten) Antrags per Post an das Internationale Büro an folgende Adresse zu senden.
Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Dr. Anja Köhler
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Bei technischen Fragen zur internetbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Martina Lauterbach
Deutsches Zentrum für Luft –und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-734
Die Anträge sollen die Ziele und die erforderlichen Maßnahmen zur Projektvorbereitung möglichst konkret beschreiben und die folgende Strukturierung aufweisen:
6. Entscheidungsverfahren
6.1 Auswahlkriterien
Die Anträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privat-rechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsver-trages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.
6.2 Antragsfristen
Anträge werden laufend entgegengenommen und bearbeitet.
7. Fachliche Information und Beratung
Ansprechpartner im IB:
Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
http://www.internationales-buero.de/
Fachliche Ansprechpartnerin: Dr. Anja Köhler
Telefon: +49-228-3821 458
Telefax: +49-228-3821 444
E-Mail: anja.koehler@dlr.de
Administrativer Ansprechpartner: Holger Brehm
Telefon: +49-228-3821 472
Telefax: +49-228-3821 444
E-Mail: holger.brehm@dlr.de
Für Beratungen zu den Förderprogrammen des BMBF geben auch die Projektträger Aus-kunft. Information, Adressen und Ansprechpartner:
Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes
Projektträger Jülich (PtJ)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de
Internet: http://www.foerderinfo.bund.de/
Gebührenfreie Hotlines:
Forschungsförderung: 0800-2623 008
Lotsendienst für Unternehmen: 0800-2623 009
Über die EU-Förderprogramme informieren und beraten die nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Das deutsche Portal zum 7 FRP unter http://www.forschungsrahmenprogramm.de/ bietet Erstinformationen, Adressen und An-sprechpartner der nationalen Kontaktstellen. Vor Antragstellung beim Internationalen Büro empfiehlt sich in jedem Fall eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen nationalen Kontakt-stelle.
8. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 16. Juli 2009
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Michael S c h l i c h t