31.07.2009 - 16.10.2009

Bekanntmachung des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung

Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Chile.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck
Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung zur Förderung von Anbahnungsprojekten im Rahmen der deutsch-chilenischen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie.

1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen (im Rahmen privatrechtlicher Zuwendungsverträge) gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


2. Gegenstand der Förderung

Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Chile, durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.

Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung

  • Biotechnologie (insb. auch Ernährungsforschung)
  • Grundlagenorientierte Forschung zu Erneuerbaren Energien
  • Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen
  • Umweltwissenschaften
  • Meeres- und Polarforschung

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und KMU .
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die beantragten Forschungsprojekte müssen von zwei oder mehr Forschergruppen aus Deutschland und Chile unterstützt werden. Da es sich bei der Förderung um eine Ergän-zungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel (Personalkosten etc.) zur Verfügung stehen.
Jedem Projekt steht auf deutscher Seite sowie chilenischer Seite ein Leiter vor, dies gilt auch wenn mehr als zwei Forschergruppen bzw. forschungsorientierte KMUs in einem Land beteiligt sind. Der jeweilige Projektleiter muss seinen Antrag auf dem dafür vorgesehenen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stelle des eigenen Landes (in Chile bei CONICYT und in Deutschland beim IB) einreichen. Dies muss gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen, da nur einseitig gestellte Anträge nicht berücksichtigt werden können.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung / Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern

Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig. Die Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.

a) Reisen nach Chile
Deutsche Projektwissenschaftler, die nach Chile reisen, erhalten

  • Flugtickets: Economy-Class vom Abreiseort bis zum Ort des Partners
  • Tagegeld in Chile: 50US$ (Minimum 15 Tage und Maximum 30 Tage)
  • Unterkunft in Chile (in der Verantwortung der Partnereinrichtung)

b) Aufenthalte in Deutschland
Der Aufenthalt besonders qualifizierter chilenischer Nachwuchswissenschaftler und Experten in Deutschland wird für eine Dauer von maximal 3 Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104,-- Euro/Tag bzw. 2300,-- Euro/Monat bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 77,-- Euro/Tag gezahlt. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind aus diesen Zuwendungsbeträgen selbst zu entrichten.

c) Sachmittel und sonstige Kosten
Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begrenztem Umfang und in begründeten Ausnahmefällen möglich.

d) Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:

  • Personalkosten 
  • die übliche Grundausstattung, wie: Aufwendungen für z.B. Büromaterial oder Kommunikation, Labor- und EDV-Ausstattung

Die Projekte können bis zu einer Laufzeit von 2 Jahren unterstützt werden.

6. Verfahren

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de

Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Inge Lamberz de Bayas
E-Mail: inge.lamberzdebayas@dlr.de
Telefon: 0228-3821-436

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Grazyna Sniegocka
E-Mail: grazyna.sniegocka@dlr.de
Telefon: 0228-3821-435

Die koordinierende Stelle in Chile ist:

Comisión Nacional de Investigación Científica y Tecnológica, CONICYT
Departamento de Relaciones Internacionales
Bernarda Morín 551 2º piso
Providencia
Santiago - Chile

Ansprechpartnerin:

Sofía Morales Macowan
Tel.: ++ 56 2-365 4623
Fax : ++ 56 2-2741897
Email: smorales@conicyt.cl

Weitere Informationen befinden sich unter:
http://www.conicyt.cl/concursos oder http://www.conicyt.cl/oirs

6.1 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Die Annahme von Projektvorschlägen erfolgt bis spätestens zum 16. Oktober 2009,  18:00 Uhr unter der oben angegebenen Adresse.

Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist die Nutzung des elektronischen webbasierten Antragssystems "ewa" zu verwenden die unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ4.

Zusätzliche zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene und gestempelte Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post bis zum 16.10.2009 an folgende Adresse zu senden:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Internationales Büro des BMBF
Grazyna Sniegocka
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail : grazyna.sniegocka@dlr.de

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an :

Martina Lauterbach
E-Mail : martina.lauterbach@dlr.de
Telefon : 0228-3821-734

Die Vorlagefrist ist keine Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutach-ter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Kompetenz und Exzellenz des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Bezug zu den Fachprogrammen des BMBF bzw. des EU-Forschungsrahmenprogramms
  • Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftern
  • Wissenschaftlicher Nutzen der Kooperation und ggf. ökonomische Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse.

Die Projekte werden in beiden Ländern bewertet. Es werden nur Projekte in die Förderung aufgenommen, die von beiden Ländern als förderwürdig angesehen werden. Auswahl der Projekte und Umfang der Förderung erfolgt unter Einbeziehung der von beiden Ländern für die Schwerpunktbereiche benannten Gutachter. Mit der Förderentscheidung ist im Dezember 2009 zu rechnen.

Es ist geplant, mit den zur Förderung angenommenen Projekten ab Anfang 2010 zu begin-nen.

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des November 2009 über das Ergebnis der wettbewerblichen Auswahl schriftlich informiert.

Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO. 

7. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 22.06.2009

Bundesministerium für
Bildung und Forschung

Im Auftrag

Dr. Irina Ehrhardt

 

 

 

Ansprechpartner

  • Inge Lamberz de Bayas

    • Fachliche Ansprechpartnerin: Chile, Mexico, EULANEST (ERA-Net Lateinamerika) und UEMEXCyT II (Bilat Mexico)
    • Heinrich-Konen-Str. 1
    • 53227 Bonn
    • Telefonnummer: +49 228 3821-436
    • Faxnummer: +49 228 3821-400
    • E-Mail-Adresse: Inge.lamberzdebayas@dlr.de
  • Grazyna Sniegocka

    • Administrative Ansprechpartnerin: Argentinien, Chile, Mexiko
    • Heinrich-Konen-Str. 1
    • 53227 Bonn
    • Telefonnummer: +49 228 3821-435
    • Faxnummer: +49 228 3821-400
    • E-Mail-Adresse: grazyna.sniegocka@dlr.de