23.10.2008 - 01.01.2009
Im Rahmen des deutsch-indischen WTZ-Abkommens von 1974 über eine wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit zwischen der Republik Indien und der Bundesrepublik Deutschland ist es das Ziel des Programms, neue Kooperationen, z. B. die Anbahnung gemeinsamer Projekte im Rahmen nationaler Förderprogramme, anzuregen.
Im Rahmen des deutsch-indischen WTZ-Abkommens von 1974 über eine wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit zwischen der Republik Indien und der Bundesrepublik Deutschland ist es das Ziel des Programms, neue Kooperationen, z. B. die Anbahnung gemeinsamer Projekte im Rahmen nationaler Förderprogramme, anzuregen. Das Programm fördert die bilaterale Zusammenarbeit (Mobilitätsförderung) in den Bereichen Naturwissenschaft und Ingenieurwesen zwischen den Forschungseinrichtungen des CSIR in Indien und deutschen Forschungseinrichtungen durch gemeinsame Forschungsprojekte, bilaterale Workshops/Seminare sowie Gastaufenthalte von Wissenschaftlern, Forscherdelegationen und gemischten (Wissenschafts-/Wirtschafts-) Delegationen.
Zentrale durchführende Stellen: Das Internationale Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB/BMBF beim DLR) in Bonn sowie der Council of Scientific and Industrial Research des Ministerium für Forschung und Technologie der indischen Regierung in Neu Delhi sind die jeweiligen zentralen durchführenden Stellen auf deutscher und indischer Seite.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF -Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Prioritäre Bereiche, in denen Anträge eingereicht werden können, sind
Antragsberechtigt im Rahmen dieses Programms sind auf deutscher Seite Wissenschaftler / wissenschaftliche Mitarbeiter, die als reguläre Beschäftigte an öffentlichen oder privaten FuE-Einrichtungen tätig sind und auf indischer Seite Wissenschaftler, die als reguläre Beschäftigte an CSIR-Forschungseinrichtungen arbeiten.
Privatwirtschaft: Indische Industriepartner können am Programm teilnehmen, Anträge können allerdings nur von einem CSIR-Wissenschaftler gestellt werden. Das indische Unternehmen muss seine eigenen Kosten für die Umsetzung des Projekts selbst tragen. Die Beteiligung deutscher Unternehmen ist erwünscht, allerdings sind die Finanzmittel begrenzt.
2 Jahre, verlängerbar um ein Jahr.
Gemeinsame Forschungsprojekte sind bei beiden zentralen Stellen einzureichen. Projekte, die nur bei einer Seite eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.
Auf deutscher Seite verlangt das Internationale Büro des BMBF eine elektronische Antragstellung sowie einen Papierausdruck mit Unterschriften in englischer (oder deutscher) Sprache unter Nutzung der Internetseite
http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ.
Auf indischer Seite sind ein elektronischer Antrag sowie – in vierfacher Ausfertigung – das gemeinsam vereinbarte wissenschaftliche Kooperationsprojekt auf speziellen Formularen bei der International S&T Affairs Division des CSIR einzureichen.
Projektanträge sind an die unten angegebenen zentralen Ansprechpartner zu richten:
Indische Seite:
Frau Dr. Rama Swami Bansal
Scientist, DG’s Technical Cell (DGTC) & International S&T Affairs Division (ISTAD),
Council of Scientific & Industrial Research (CSIR)
2, Rafi Marg, New Delhi –110001
INDIEN
Tel.: +91 11 23320932,
Fax: +91 11 23739041
E-Mail: rsb@csir.res.in; ramabansal@gmail.com
Fördermittel für den deutschen Teil werden über das Internationale Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB-BMBF beim DLR) in Bonn und für den indischen Teil über das CSIR (nur für CSIR-Forschungseinrichtungen) bereitgestellt.
Fördermittel der jeweiligen zentralen Stellen der beiden Seiten für Gastaufenthalte (Mobilitätsförderung) werden nur im Rahmen des genehmigten Projektes und unter folgenden Bedingungen bereitgestellt:
Indische Wissenschaftler in Deutschland:
Kurzaufenthalt (bis 30 Tage): 82 Euro pro Tag (1 bis 22 Tage); max. 1840 Euro für 23 bis 30 Tage (bei freier Unterkunft beträgt das Tagegeld 26 Euro).
Längerer Aufenthalt (max. 3 Monate): 1840 Euro pro Monat; 61 Euro für einzelne Tage, die über volle Monate hinausgehen.
Die geförderte Kooperation soll die Partner in die Lage versetzen, anwendbare wissenschaftliche Ergebnisse zu erzielen, die einer Verwertung zugeführt werden und zur Gründung gemeinsamer Unternehmen beitragen können. Alle Publikationen und Patente aus diesen Projekten müssen in gemeinsamer Urheberschaft indischer und deutscher Wissenschaftler entstanden sein. Projekte mit kurzer Laufzeit können auch von neuen Partnern eingereicht werden, mit dem Ziel, größere Forschungsprojekte mit industrieller Beteiligung vorzubereiten, die zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden sollen.
Frist für die Einreichung der Anträge – 1. Januar 2009
Ergebnis der Projektauswahl – 1. März 2009
Beginn der Projekte – April 2009
Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Bonn, den 15.09.2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Christian Stienen