24.09.2008 - 31.10.2008

Gemeinsame Deutsch-Indische Bekanntmachung im Bereich Biotechnologie 2008

Das Kooperationsprogramm erleichtert die bilaterale Biotechnologiekooperation zwischen Wissenschaftlern in Indien und Deutschland durch gemeinsame Forschungsprojekte, bilaterale Workshops/Seminare sowie Gastaufenthalte von Wissenschaftlern, Forscherdelegationen und gemischten (Wissenschafts-/Wirtschafts-)Delegationen. Ziel des Programms ist es, neue Kooperationen, z. B. die Anbahnung gemeinsamer Projekte im Rahmen nationaler Förderprogramme, anzuregen.
Im Rahmen des deutsch-indischen WTZ-Abkommens von 1974 und der am 15. Februar 2001 unterzeichneten Fachvereinbarung Biotechnologie für den Zeitraum 2001-2006 wurde zwischen dem Department of Biotechnology der indischen Regierung und der Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) der Bundesrepublik Deutschland ein Kooperationsprogramm vereinbart, das die Biotechnologiekooperation zwischen Indien und Deutschland regelt.

Ziel des Programms ist es, neue Kooperationen, z. B. die Anbahnung gemeinsamer Projekte im Rahmen nationaler Förderprogramme, anzuregen. Das Programm erleichtert die bilaterale Biotechnologiekooperation zwischen Wissenschaftlern in Indien und Deutschland durch gemeinsame Forschungsprojekte, bilaterale Workshops/Seminare sowie Gastaufenthalte von Wissenschaftlern, Forscherdelegationen und gemischten (Wissenschafts-/Wirtschafts-)Delegationen.

Zentrale durchführende Stellen

Das Internationale Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB/BMBF beim DLR) in Bonn und das Department of Biotechnology im Ministerium für Forschung und Technologie der indischen Regierung in Neu Delhi sind die jeweiligen zentralen durchführenden Stellen auf deutscher und indischer Seite.

Kooperationsbereiche

 Die Anträge in den festgelegten Schwerpunktbereichen befassen sich mit:

  • Strukturbiologie
  • Bioprozesstechnik
  • Anwendungen der mikrobiellen Biotechnologie
  • Zellkulturtechnik
  • Infektionskrankheiten
  • Neurobiologie und Neurowissenschaften

Bewertungs- und Auswahlkriterien

  • Bedeutung für deutsche und indische nationale Programme und für multinationale Programme (z. B. EU-Programme)
  • Anbahnung neuer Projekte in angewandten Bereichen von beiderseitigem Nutzen und Begründung für Zusammenarbeit
  • Qualität und Originalität des Forschungsansatzes
  • Qualifikation des Antragstellers und Verfügbarkeit der Infrastruktur
  • Nachwuchswissenschaftler sollten an Anträgen beteiligt sein
  • Voraussichtliche Ergebnisse

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt im Rahmen dieses Programms sind Wissenschaftler/wissenschaftliche Mitarbeiter, die als reguläre Bedienstete an Universitäten und Fachhochschulen, ausseruniversitären und anderen nationalen FuE-Einrichtungen/-Instituten oder privaten FuE-Instituten arbeiten.

Privater Sektor: Partner aus dem gesamten privaten Sektor sind willkommen, allerdings sind die Finanzmittel begrenzt.

Projektlaufzeit

2 Jahre, verlängerbar um ein Jahr.

Verfahren

Gemeinsame Forschungsprojekte sind bei beiden zentralen Stellen bis 31. Oktober 2008 einzureichen. Projekte, die nur bei einer Seite eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.

Auf deutscher Seite bittet das Internationale Büro des BMBF um elektronische Antragstellung (sowie einen Papierausdruck mit Unterschriften) in englischer oder deutscher Sprache unter Nutzung der Internetseite http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=3. Auf indischer Seite soll das gemeinsam vereinbarte wissenschaftliche Kooperationsprojekt auf speziellen Formularen in 20facher Ausfertigung bei dem entsprechenden Programmsekretariat eingehen.

Formularanforderungen und Projektanträge sind an die unten angegebenen zentralen Ansprechpartner zu richten. Alle eingegangenen Anträge werden von beiden Seiten unabhängig voneinander begutachtet und bearbeitet.

Indische Seite:
Dr. Shailja V. Gupta
Joint Director
Department of Biotechnology
Ministry of Science and Technology
Block - 2 ,CGO Complex, Lodi Road
New Delhi - 110 003, INDIA
Tel.: 2436 3748
Fax: 2436 2884
E-Mail: shailja@dbt.nic.in
Website: www.dbtindia.nic.in

Deutsche Seite:
PD Dr. sc. Lothar Mennicken
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Internationales Büro (IB) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
c/o Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
D-53227 Bonn
Tel. +49 (0)228 3821-407
Fax +49 (0)228 3821-444
E-Mail: lothar.mennicken@dlr.de
http://www.internationales-buero.de
http://www.kooperation-international.de

Die Forschungsprojekte werden nach entsprechender Freigabe durch die Regierungen und gemäß den Gesetzen und Rechtsvorschriften der gastgebenden und fördernden Länder durchgeführt.

Näheres dazu finden Sie auf folgenden Internetseiten: www.internationales-buero.de und  www.dbtindia.nic.in

Art der Förderung

Fördermittel für den indischen Teil werden über das DBT und für den deutschen Teil über das Internationale Büro des deutschen Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB/BMBF beim DLR) in Bonn bereitgestellt.
Die Fördermittel werden von den jeweiligen zentralen Stellen der beiden Seiten für den Gastaufenthalt (Mobilitätsförderung) im Rahmen des genehmigten Projektteils nur unter folgenden Bedingungen bereitgestellt:

  1. Die entsendende Seite (DBT oder IB-BMBF) trägt die Kosten für die Reise bis zum Arbeitsplatz der Gastmitarbeiter im Gastland sowie die Kosten der Auslandskrankenversicherung. Die IB-Förderung für deutsche Experten, die nach Indien reisen, beinhaltet lediglich die Kosten für internationale Flüge (Economy Class) und die An- und Abreise zum/vom deutschen Ausgangsflughafen sowie Visagebühren. Weitere Reisekosten wie z. B. etwaige Versicherungen und Abfluggebühren werden vom entsendenden Institut oder Unternehmen getragen.
  2. Die aufnehmende Seite übernimmt die Lebenshaltungskosten (Ausnahme: privater Sektor bei DBT) im Zusammenhang mit dem vereinbarten Aufenthalt. Generell sollte der Aufenthalt nicht länger als 3 Monate sein.

    Indische Wissenschaftler in Deutschland:
    Kurzaufenthalt (bis zu 30 Tage): 82 Euro pro Tag (1 bis 22 Tage); max. 1840 Euro für 23 bis 30 Tage; (bei freier Unterkunft beträgt das Tagegeld 26 Euro).
    Längerer Aufenthalt (max. 3 Monate): 1840 Euro pro Monat; 61 Euro für einzelne Tage, die über volle Monate hinausgehen.

    Deutsche Wissenschaftler in Indien:
    Kurzaufenthalt (bis zu 30 Tage): Rs. 1000 pro Tag zuzügl. Unterkunft.
    Längerer Aufenthalt (max. 3 Monate): Rs. 30000 pro Monat plus 700 pro Tag bei Aufenthalt, der länger ist als 30 Tage zuzügl. Unterkunft.
  3. Für indische PIs aus staatlichen Einrichtungen stellt das DBT eine angemessene Förderung für Ausrüstung, Personal, Verbrauchsmaterial etc. zur Verfügung. Vom IB wird nur Mobilitätsförderung bereitgestellt (keine Mittel für Personal, Investitionen oder Verbrauchsmaterial).

Voraussichtliche Projektergebnisse

Die geförderte Kooperation soll die Partner in die Lage versetzen, anwendbare wissenschaftliche Ergebnisse zu erzielen, die einer Verwertung zugeführt und zur Gründung gemeinsamer Unternehmen beitragen können. Alle Publikationen und Patente aus diesen Projekten müssen in gemeinsamer Urheberschaft indischer und deutscher Wissenschaftler entstanden sein.

Zeitplan

Frist für die Einreichung der Anträge - 31. Oktober 2008
Ergebnis der Projektauswahl - 31. Dezember 2008
Beginn der Projekte - 1. Februar 2009.

Ansprechpartner

  • Claudia Gruner

    • Administrative Ansprechpartnerin: Indien, INCO-NET SEA-EU-NET (Südostasien)
    • Heinrich-Konen-Str. 1
    • 53227 Bonn
    • Telefonnummer: +49 228 3821-406
    • Faxnummer: +49 228 3821-444
    • E-Mail-Adresse: claudia.gruner@dlr.de