Grundsätzlich können auf Antrag Zuschüsse im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit in Bildung und Forschung zwischen Deutschland und den USA gewährt werden.
Auf Antrag können Zuschüsse im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit in Bildung und Forschung zwischen Deutschland und den USA gewährt werden zur
1) Unterstützung der Kontaktanbahnung für internationale Projekte in strategischen Forschungsfeldern insbesondere mit Bezug zu den Fachprogrammen des BMBF und dem europäischen Forschungsrahmenprogramm, 2) Entwicklung prioritärer internationaler Forschungsprojekte (Vorbereitungsphase, Pilotvorhaben), 3) Flankierung internationaler Projekte in prioritären Bereichen.
Der deutsche Partner kann jederzeit einen Antrag für eine anbahnende Maßnahme stellen.