In der Regel wird die Unterstützung in Form von Mobilitätsbeihilfen gewährt. Dabei werden von Seiten des IB grundsätzlich Reisekosten von deutschen Projektteilnehmern ins Ausland und Aufenthaltskosten ausländischer Projektteilnehmer in Deutschland bezuschusst. In besonderen Fällen können auch Sachbeihilfen gewährt werden.
Diese Förderung steht zur Verfügung unabhängig von separaten, zeitlich beschränkten Förderbekanntmachungen für Projektkooperationen, die im Zusammenhang mit den aktuellen Schwerpunkten der beiden bilateralen Kooperationsausschüsse stehen.
Bei Projektanträgen werden aus Gründen der Prioritätensetzung in der Regel solche Anträge bevorzugt, die auf beiden Seiten jeweils mindestens eine Forschungseinrichtung und einen gewerblichen Partner einbeziehen (2+2 Projekte).
Art der Unterstützung
In der Regel wird die Unterstützung in Form von Mobilitätsbeihilfen gewährt. Dabei werden von Seiten des IB grundsätzlich Reisekosten von deutschen Projektteilnehmern ins Ausland (keine Aufenthaltskosten im Ausland) und Aufenthaltskosten ausländischer Projektteilnehmer in Deutschland (keine Reisekosten nach Deutschland) bezuschusst. In besonderen Fällen können in begrenztem Umfang auch Sachbeihilfen gewährt werden.
Für Förderbekanntmachungen und Ausschreibungen zu speziellen Fachthemen können abweichende Bedingungen gelten.
Beantragung
Anträge können nur von deutschen Rechtspersonen/dem deutschen Projektleiter gestellt und grundsätzlich jederzeit eingereicht werden.
Vor der Beantragung wird empfohlen Kontakt mit dem zuständigen Länderreferenten im IB aufzunehmen.
Der förmliche Antrag zu 2) + 3) ist gemeinsam mit dem ausländischen Partner parallel im IB und bei der zuständigen Stelle des Partnerlandes einzureichen.
Formulare und Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier.
Der elektronische Antrag zu 1) für eine Anbahnungsreise ist hier zu beziehen.