Grundsätzlich können auf Antrag Zuschüsse im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit in Bildung und Forschung zwischen Deutschland und der Republik Indonesien gewährt werden.
In der Regel wird die Unterstützung in Form von Mobilitätsbeihilfen gewährt. Dabei werden von Seiten des IB grundsätzlich Reisekosten von deutschen Projektteilnehmern ins Ausland und Aufenthaltskosten ausländischer Projektteilnehmer in Deutschland bezuschusst. In besonderen Fällen können auch Sachbeihilfen gewährt werden. [mehr] (URL: http://www.internationales-buero.de/de/1219.php)