21.05.2007 - 29.06.2007
Nanotechnologie gilt als Zukunftstechnologie schlechthin. Statt "immer höher, immer weiter" lautet ihr Motto "immer kleiner, immer schneller". Die Nanotechnologie erschließt uns die Welt der allerkleinsten Dinge. Die künftigen Fortschritte der Nanotechnologie entscheiden mit über die weitere Entwicklung zukunftsträchtiger Branchen. Mit dieser Maßnahme sollen durch Förderung gezielter Marketingaktivitäten gemeinsam mit Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, FuE-Netzen und forschungsintensiven Unternehmen die Stärken des FuE- Standortes Deutschland im Themenfeld Nanotechnologien international vermarktet werden.
Diese Bekanntmachung richtet sich an thematische Netzwerke aus dem Bereich der Nanotechnologien, die für gezielte Marketingmaßnahmen zur Erschließung von strategischen Forschungspartnern, zur Akquise von FuE-Aufträgen, zur Rekrutierung von qualifiziertem Personal oder zur Vorbereitung der Markterschließung eine Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung beantragen.
Ziel der Maßnahme ist es, dass Netzwerke von Partnern aus deutschen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen gemeinsam ihre Forschungsaktivitäten international vermarkten.
Die geförderten Aktivitäten im Rahmen dieser Ausschreibung werden in eine Dachkampagne eingebunden. (Die Einzelaktivitäten werden von einer Dachkampagne flankiert, mit der für den FuE-Standort Deutschland in seiner Gesamtheit geworben wird. Hierunter fallen u.a. die Beteiligung an BMBF-Messegemeinschaftsständen auf ausgewählten Leitmessen der Nanotechnologien, die Begleitung diverser Einzelaktivitäten, die Erstellung von Broschüren zum FuE-Standort Deutschland sowie ein Internetportal.)
1.2 Rechtsgrundlagen
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Vor dem Hintergrund der o.g. Darstellung sollen zielgruppen-, themenspezifische und innovative Marketingmaßnahmen gefördert werden, die in einer Gesamtkonzeption eines thematischen Netzwerks aus dem Bereich der Nanotechnologien eingegliedert sind. Der Zusammenarbeit der verschiedenen Partner im FuE-Bereich, den jeweiligen besonderen wissenschaftlichen Fähigkeiten und der Wirtschaftskooperation kommt besondere Bedeutung zu. Es sollen internationale Marketingmaßnahmen von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, vornehmlich in den vom BMBF definierten Leitinnovationen zur Nanotechnologie (Nano-Initiative - Aktionsplan 2010, Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bonn, Berlin, 2006), gefördert werden. Wünschenswert ist dabei, dass die thematischen Netzwerke möglichst die gesamte Wertschöpfungskette, von der Grundlagenforschung bis hin zur wirtschaftlichen Umsetzung, abdecken.
Im Rahmen der Initiierung von Kooperationen und zur Steigerung der Erfolge deutscher Einrichtungen werden folgende zielgruppenspezifische Aktivitäten gefördert:
Zur Akquisition von Direktinvestitionen für den Forschungsstandort Deutschland können beispielsweise
gefördert werden.
Die Durchführung der Marketingaktivitäten soll im Zeitraum von 09/2007 bis 03/2009 erfolgen. Die Vorhabenergebnisse sind vorraussichtlich Mitte 2009 im Rahmen eines Evaluierungs-Workshops vorzustellen.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt ist ein Mitglied des thematischen Netzwerks, soweit es rechtsfähig ist, das als Vertreter dieses Netzwerkes agiert. Dies können Forschungsorganisationen, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere auch KMU sowie Verbände und Stiftungen jeweils mit Sitz in Deutschland, sein.
Forschungsorganisationen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft -insbesondere KMU- am Netzwerk ist vorzusehen.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge bezüglich einer hohen Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung.
Sind mehrere Akteure eines Netzes an der Marketingmaßnahme beteiligt, so haben diese ihre Zusammenarbeit folgendermaßen zu regeln: Einer der Akteure fungiert als bevollmächtigter Antragsteller; die anderen Akteure werden im Rahmen des gemeinsam zu stellenden Antrags über entsprechende Vereinbarungen (Kooperationserklärungen) mit dem bevollmächtigten Antragsteller eingebunden. Nach Möglichkeit sollte es sich bei dem bevollmächtigten Antragsteller um ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft handeln.
Es ist vorgesehen, die Maßnahme zu evaluieren. Im Rahmen dessen wird die Teilnahme der Antragssteller an einem Evaluierungsworkshop vorausgesetzt.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Für einen Zeitraum von 18 Monaten können im Rahmen der Förderbekanntmachung nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 100.000 EUR je Vorhaben für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden. Das Internationale Büro im DLR wird dazu vom BMBF ermächtigt, mit den bevollmächtigten Antragstellern förderwürdiger Vorhaben einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abzuschließen.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Insti¬tutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Projektfinanzierung der Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten). Es wird erwartet, dass die Antragsteller Eigenmittel von mindestens 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bereitstellen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Abweichung von dieser Regelförderquote möglich.
Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungs¬fähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF- Grundsätzen wird eine Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF- Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.
6. Verfahren
6.1 Abwicklung, fachliche Information und Beratung des Antragstellers
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF das
Internationale Büro des BMBF im
Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen- Straße 1
D-53227 Bonn
beauftragt.
Es wird empfohlen, zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit der für diese Bekanntmachung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiterin Kontakt aufzunehmen:
Verena Müller
Tel.:0228 3821-462, Fax: 0228 3821-444
E-Mail: verena.mueller@dlr.de
6.2 Vorlage von Förderanträgen
Interessenten reichen dem Internationalen Büro im DLR bis 29.06.2007 (Poststempel) in Schriftform einen Antrag (2-fach) in deutscher Sprache im Umfang von max. 10 Seiten DIN A4 ("Arial", 11 Pkt, 1,5-zeilig) ein. Darüber hinaus ist eine elektronische Version des Antrags auf einem geeigneten Speichermedium beizufügen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Förderanträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Anträge sollen folgende Gliederungspunkte aufweisen:
1. Allgemeine Angaben zum Antragsteller und ggf. zu beteiligten Partnern (inklusive unterschriebener Kooperationsvereinbarungen)
2. Formulierung der zu erreichenden Ziele in dem Zielgebiet/ in den Zielregionen
3. Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen mit dem Zielgebiet bzw. Zielregionen
4. Marketing-Gesamtkonzeption sowie geplante Einzelmaßnahmen und Beteiligung an Leitmessen
5. Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung
6. Detaillierter Arbeits- und Zeitplan sowie ggf. Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit Dritten
7. Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben zu den eingesetzten Eigenmitteln und zum Finanzierungsbedarf, gegliedert entsprechend den zulässigen Ausgabenarten (vgl. 5.)
Des Weiteren sind im Antrag ggf. folgende Punkte zu berücksichtigen:
6.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die eingegangenen Förderanträge werden von einem Gutachterkreis anhand der folgenden Kriterien beurteilt:
Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro im DLR einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Beginn der Vorhabenlaufzeit voraussichtlich zu Beginn des dritten Quartals 2007. Die Vorhabenergebnisse sind voraussichtlich Mitte 2009 im Rahmen eines Evaluierungs-Workshops vorzustellen.
7. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung auf der BMBF Internetseite in Kraft.
Bonn, den 21.05.07
Bundesministerium für Bildung und Forschung
i.A. Dr. Klaus Matthes
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