Grundsätzlich können auf Antrag Zuschüsse im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit in Bildung und Forschung zwischen Deutschland und Neuseeland gewährt werden zur 1) Unterstützung der Kontaktanbahnung für Projekte in Forschungsfeldern mit Bezug zu den Fachprogrammen des BMBF und dem europäischen Forschungsrahmenprogramm, 2) Entwicklung internationaler Forschungsprojekte (Vorbereitungsphase, Pilotvorhaben), 3) Flankierung internationaler Projekte und für 4) Mobilitätsprojekte in Forschungsfeldern mit Bezug zu den Fachprogrammen des BMBF.
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(URL: http://www.internationales-buero.de/de/2693.php)