01.02.2008 - 12.05.2009

Verstärkte Zusammenarbeit (IntenC): Förderung deutsch-türkischer Hochschulforschung

Die aktuelle Bekanntmachung zur Förderung deutsch-türkischer Hochschulforschung wird auf dieser Seite in Kürze bekanntgegeben. Derzeit finden sich unter "mehr" die Angaben zur an 12.05.09 abgelaufenen Bekanntmachung.


1. Hintergrund und Ziele | 2. Zuwendungszweck | 3. Wer wird gefördert? | 4. Förderbedingungen | 5. Art und Höhe der Zuwendung | 6. Entscheidungsverfahren /Auswahlkriterien | 7. Antragsformular | 8. Antragsfristen | 9. Ansprechpartner


1. Hintergrund und Ziele

In den letzten Jahren konnte die Türkei ihre Aktivitäten im Bereich Wissenschaft und Forschung erheblich steigern. Diese Dynamik stärkt vor allem die Forschung an türkischen Hochschulen. Deutschland hat im europäischen und weltweiten Vergleich eine herausragende Position in Wissenschaft und Forschung. Daher besteht zwischen beiden Ländern ein beträchtliches Potenzial für wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit, das allerdings von der Wissenschaft noch nicht ausreichend erkannt worden ist.
Durch die gezielte Förderung deutsch-türkischer Hochschulpartnerschaften in innovativen Forschungsbereichen sollen neue Impulse gegeben werden, die zur Verbesserung der FuE-Beziehungen zwischen den Partnern und insbesondere zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern führen sollen.
Die Mittel sollen es interessierten Hochschulen ermöglichen, praktikable Kooperationsmodelle für FuE-Aktivitäten zwischen deutschen und türkischen Universitäten zu entwickeln und umzusetzen. Über einen Zeitraum von drei Jahren sollen diese Mittel, die gemeinsam von BMBF und TÜBITAK bereitgestellt werden, die Hochschulen in die Lage versetzen, den Grundstein für langfristige FuE-Partnerschaften zu legen.

2. Zuwendungszweck

Das Programm IntenC dient der Förderung innovativer Ansätze in Bereichen, die derzeit von großem technologischem Interesse bzw. von besonderer Bedeutung für die deutsch-türkischen Beziehungen sind. Die Ansätze sollen konkrete Perspektiven für zukünftige Kooperationen eröffnen, Netzwerke aufbauen und die Grundlage für eine langfristige Partnerschaft schaffen, die über den Förderzeitraum hinausgeht. 
Die Umsetzung von neuen Konzepten in den folgenden Bereichen wird bevorzugt gefördert:

  • Entwicklung gemeinsamer Aufbaustudiengänge und/oder projektbezogener Austauschprogramme für Nachwuchswissenschaftler 
  • Entwicklung gemeinsamer Forschungsstrategien und Aufbau gemeinsamer Arbeitsgruppen 
  • Regelmäßige Expertenveranstaltungen / Workshops mit dem Ziel, langfristige Netzwerke aufzubauen 
  • Integration der bilateralen Zusammenarbeit in das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm durch gemeinsame Projektanträge 
  • Einbindung bilateraler Netzwerke in europäische Netzwerke als Beitrag zum Europäischen Forschungsraum

3. Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind deutsche und türkische Hochschulen. Es werden ausschließlich gemeinsame Anträge gefördert, an denen mindestens ein Partner aus jedem Land beteiligt ist.

4. Förderbedingungen

Die Anträge müssen von den Projektpartnern beim Internationalen Büro des BMBF bzw. bei TÜBITAK eingereicht werden. Die Anträge werden von beiden Institutionen getrennt begutachtet, danach treffen das BMBF und TÜBITAK eine gemeinsame Entscheidung.

5. Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Projektlaufzeit soll maximal drei Jahre betragen.
In jeder Ausschreibungsrunde können bis zu fünf Hochschulkooperationen gefördert werden. Deutsche und türkische Partner werden für einen Zeitraum von drei Jahren bis zu einem Höchstbetrag von 110.000 € pro Partner gefördert. Jeder Partner erhält bis zu 50 000 € im ersten Jahr und 30 000 € im zweiten und dritten Jahr. Alle Ausgaben, die für den Aufbau der Partnerschaft notwendig sind, können gefördert werden. Dazu gehören Veranstaltungskosten, Arbeitsverträge, Verbrauchsmaterial, Reisekosten, Personalkosten und Investitionen. Die Zuwendungen werden gemäß den in beiden Ländern geltenden Gesetzen und Vorgaben gewährt. Weitere Informationen sind auf den unten angegebenen Websites abrufbar. Bei Fragen können Sie sich an die unten genannten TÜBITAK- bzw. IB-Mitarbeiter wenden.

6. Entscheidungsverfahren / Auswahlkriterien

Die Anträge werden von der deutschen und der türkischen Seite getrennt begutachtet, wobei jede Seite ihre eigenen Verfahren anwendet. Es werden nur Anträge gefördert, die von beiden Seiten positiv bewertet worden sind. Die Anträge werden anhand folgender Kriterien begutachtet:

  • Wissenschaftliche Exzellenz und Qualifikation der Bewerberin/des Bewerbers (beurteilt von unabhängigen Gutachtern oder einem Gutachterausschuß) 
  • Originalität und Realisierbarkeit des Ansatzes 
  • Personalentwicklung (Beurteilungskriterien sind unter anderem die Beteiligung von Postgraduierten bzw. Doktoranden sowie Wissenschaftlern, die noch am Anfang ihrer Laufbahn stehen) 
  • Erfolgsaussichten (Beurteilungskriterien sind unter anderem die Verfügbarkeit von Personal und Infrastruktur sowie die Qualität der Projektleitung)  
  • Relevanz für den EU-Integrationsprozess (Beurteilungskriterien sind die Einbindung in multilaterale Netzwerke sowie die Erfahrung der Projektpartner mit EU-Rahmenprogrammen)  
  • Nachhaltigkeit des Projekts: langfristige Strategie der Partner

7. Antragsformular

Die notwendigen Dokumente und Formulare können hier heruntergeladen werden.

8. Antragsfristen

Anträge müssen bis zum 12. Mai 2009 eingereicht werden. Eine endgültige Entscheidung wird bis spätestens November 2009 getroffen.

9. Ansprechpartner

Ansprechpartner für den türkischen Projektpartner:

Türkischer Wissenschafts- und Forschungsrat
- TÜBITAK -
Abteilung für Internationale Kooperation
Atatürk Bulvari No. 221
Kavaklidere
06100 ANKARA
TÜRKEI
Internet: http://www.tubitak.gov.tr/

Hale Hacaloglu
Tel.: +90 - (0)312 - 427 50 39
Tel.: +90 - (0)312 - 468 53 00
Fax:  +90 - (0)312 - 427 26 72
E-Mail:  uidb@tubitak.gov.tr

Ansprechpartner für den deutschen Projektpartner:

Internationales Büro
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Königswinterer Str. 522-524
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Dr. Akin Akkoyun
Tel.: +49 (0) 228 3821-1470
Fax: +49 (0) 228 3821-1444
E-Mail: akin.akkoyun@dlr.de

Doreen Krüger
Tel.: +49 (0)228 3821 -673
Fax: +49 (0)228 3821 -444
E-Mail: doreen.krueger@dlr.de

Dokumente

Ansprechpartner

  • Dr. Akin Akkoyun

    • Fachlicher Ansprechpartner: BS-ERA.NET (ERA-Net Schwarzmeerregion), Türkei
    • Heinrich-Konen-Str. 1
    • 53227 Bonn
    • Telefonnummer: +49 228 3821-1470
    • Faxnummer: +49 228 3821-1444
    • E-Mail-Adresse: akın.akkoyun@dlr.de
  • Doreen Krüger

    • Administrative Ansprechpartnerin: Türkei, Forschungsmarketing
    • Heinrich-Konen-Str. 1
    • 53227 Bonn
    • Telefonnummer: +49 228 3821-1673
    • Faxnummer: +49 228 3821-1444
    • E-Mail-Adresse: Doreen.Krueger@dlr.de