Der Wissenschaftliche und Technische Forschungsrat der Türkei (TÜBITAK) und das Internationale Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB des BMBF) bieten türkischen und deutschen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, gemeinsame Vorschläge für Kooperationen auf wissenschaftlichem und technologischem Gebiet einzureichen.
Deutschland hat in Europa und im weltweiten Vergleich eine herausragende Position in Wissenschaft und Forschung. Die Türkei gehört zu den weltweit am stärksten expandierenden Volkswirtschaften. Hier besteht also für beide Länder ein attraktives Kooperationspotenzial auf wissenschaftlichem und technologischem Gebiet, das von deren wissenschaftlichen Communities aber noch nicht angemessen wahrgenommen wird.
Das Internationale Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt daher im Auftrag des BMBF gemeinsam mit TÜBITAK die Zusammenarbeit deutscher und türkischer Einrichtungen in der wissenschaftlichen Forschung, technologischen Entwicklung und Bildung zur Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Projekte, insbesondere innerhalb der thematischen Schwerpunkte des europäischen Forschungsrahmenprogramms und nationaler Forschungsprogramme.
1.1 Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Wissenschaftlich-Technologische Zusammenarbeit (WTZ) zwischen der Türkei und Deutschland sind die Kooperationsvereinbarung und das zusammenfassende Protokoll von Januar 1997. Das Einreichen eines Antrags beinhaltet keinen Rechtsanspruch auf Förderleistungen.
Die Unterstützung bezieht sich im Regelfall auf den Austausch von Expertinnen und Experten mit folgenden Zielen:
2.1 Themenschwerpunkte
Berücksichtigt werden vorzugsweise Projekte im Bereich der angewandten Forschung mit Bezug zu folgenden Fachprogrammen des BMBF, den vom Hohen Rat der Wissenschaften und Technologie der Türkei (SCST) bestimmten Schwerpunkten im Bereich der Technologie sowie zum europäischen Forschungsrahmenprogramm:
Antragsberechtigt sind deutsche und türkische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen einschließlich in Deutschland oder der Türkei ansässiger wirtschaftlicher Unternehmen sowie medizinischer Forschungseinrichtungen. Nur Anträge unter Beteiligung mindestens jeweils eines Partners aus jedem der Länder werden im Auswahlprozess berücksichtigt. Anträge mit Beteiligung von kleinen und mittelständischen Unternehmen werden bevorzugt. Die Einbeziehung von Mittelmeer - Ländern des Barcelona-Prozesses, der Schwarzmeerkooperation oder anderer Partnerländer im Rahmen entsprechender Kooperationsvereinbarungen ist möglich. Die Kosten einer solchen Beteiligung werden in der Regel von den Drittländern getragen.
Anträge mit nachgewiesener Erfahrung mit EU - Projekten bei mindestens einem Partner werden bevorzugt behandelt. Sollte diese bei keinem der beteiligten Partner vorhanden sein, ist in der Projektplanung darzulegen, wie die Projektlaufzeit zur Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für einen konkurrenzfähigen Forschungsvorschlag im europäischen Forschungsrahmenprogramm genutzt werden soll.
Das Internationale Büro leistet in der Regel nur einen Beitrag zu den durch die Zusammenarbeit verursachten Mehrkosten (Ergänzungsfinanzierung). Vorausgesetzt wird, dass die Kooperationspartner in der Lage sind, ihren Anteil an den unmittelbaren Projektkosten im In - und Ausland zu tragen (Grundfinanzierung), und dass sich die beteiligten Expertinnen und Experten in einem nationalen Anstellungsverhältnis befinden und von ihrer Heimatinstitution entsandt werden.
Für türkische Projektteilnehmer/innen besteht die Möglichkeit, durch TÜBITAK zusätzliche, über die Finanzierung von Expertenaustausch hinausgehende Forschungsgelder zu beziehen, wenn dies im Projektantrag angefordert wird.
Die Leistungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Beim Austausch von Expertinnen und Experten werden alle mit dem Reisezweck verbundenen Ausgaben vom Entsender (IB oder TÜBITAK) getragen. Dies beinhalten nachfolgende Regelungen:
TÜBITAK erstattet nachfolgende Kosten für türkische Wissenschftler:
Das IB erstattet nachfolgende Kosten für deutsche Wissenschaftler:
Weitergehend können im begrenzten Umfang zusätzliche Aufwendungen (z.B.: Verbrauchs- und Personalkosten, Auslagen für Machbarkeitsstudien oder Pilotuntersuchungen, Arbeits - und Dienstleistungsverträge) für die deutsche Seite vom IB getragen werden.
TÜBITAK kann für die türkische Seite gegebenenfalls zusätzliche Forschungsgelder zur Verfügung stellen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen von TÜBITAK oder des IB (Kontaktdetails s.u.).
Die Laufzeit des Projekts sollte 3 Jahre nicht überschreiten.
Sind weitere Partnerländer am Projekt beteiligt, wird davon ausgegangen, dass diese die damit verbundenen analogen Kosten tragen.
Es wird erwartet, dass die Projektpartner während der Laufzeit des Projekts die einschlägigen Informationen der jeweiligen nationalen Förderprogramme sowie des europäischen Forschungsrahmenprogramms verfolgen und die Beratungsangebote der Projektträger des BMBF (www.bmbf.de/de/381.php) bzw. der nationalen Kontaktstellen für das europäische Forschungsrahmenprogramm (www.rp6.de/beratung/deutscheberatungsstrukturen/nks , http://traccess.tubitak.gov.tr/fp6_yeni/DefaultIframe_en.aspx?aId=905 ) wahrnehmen, um sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit in ein konkurrenzfähiges Vorhaben im Rahmen eines nationalen Förderprogramms oder des europäischen Forschungsrahmenprogramms münden kann. Die Ergebnisse sind in den Abschlussbericht aufzunehmen.
In der Regel sollte das Projekt mit einem fachlichen Abschlussworkshop - nach Möglichkeit unter Einbeziehung weiterer strategischer Partner/innen - abgeschlossen werden. Dieser Workshop soll der gemeinsamen Bewertung und Verbreitung der erreichten Ergebnisse sowie der Vereinbarung des weiteren Vorgehens zur Verfestigung der entwickelten Kooperation dienen, einschließlich der möglichen Entwicklung eines Projektvorschlages für das europäische Forschungsrahmenprogramm oder andere entsprechende Programme. Die hiermit verbundenen Ausgaben können im Rahmen des Projekts übernommen werden.
Projektvorschläge werden von TÜBITAK und dem IB des BMBF unabhängig und nach eigener Vorgehensweise beurteilt. Nur von beiden Seiten genehmigte Projekte werden gefördert.
7.1 Auswahlkriterien
Die Projekte werden anhand der folgenden Auswahlkriterien bewertet:
7.2 Antragstellung
Die betreffenden Antragsformulare sind ordnungsgemäß in Englisch auszufüllen und von den deutschen und türkischen Projektkoordinator/innen zu unterzeichnen. Lebensläufe beider Forschungsteams sind beizulegen.
Von dem/der türkischen Projektkoordinator/in sind zwei Ausfertigungen des Projektvorschlages in Papierform sowie eine CD bei der unten angegebenen Adresse bei TÜBITAK einzureichen.
Die auf deutscher Seite federführende Einrichtung reicht den Projektvorschlag schriftlich und vorab elektronisch (ohne Unterschriften) bei der unten angegebenen Adresse beim IB des BMBF ein.
Das Einreichen eines Antrags beinhaltet keinen Rechtsanspruch auf Förderleistungen.
7.3 Antragsformulare
Antragsformulare des deutschen Partners finden Sie unter Formular zur elektronischen Antragstellung auf unserer Serviceseite.
Informationen und Formulare für Anträge des türkischen Partners sind auf der Internetseite von TÜBITAK unter http://www.tubitak.gov.tr/tubitak_content_files/ICIM/icim/Formlar/Almanya_BMBF/Almanya_BMBF.doc verfügbar.
7.4 Antragsfristen
Anträge werden laufend entgegengenommen und bearbeitet.
Antragstellerinnen und Antragsteller in Deutschland wenden sich an:
Internationales Büro des BMBF beim DLR
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Bei wissenschaftlichen oder strategischen Fragen:
Dr. Akin Akkoyun
Tel.: +49 - (0)228 - 3821- 470
Fax: +49 - (0)228 - 3821- 444
E-mail: akin.akkoyun@dlr.de
Bei administrativen Fragen:
Doreen Krüger
Tel.: +49 - (0)228 - 3821 - 673
Fax: +49 - (0)228 - 3821 - 444
E-mail: doreen.krueger@dlr.de
Antragstellerinnen und Antragsteller in der Türkei wenden sich an:
The Scientific and Technical Research Council of Turkey
- TÜBITAK -
Department of International Cooperation
Atatürk Bulvari No. 221
Kavaklidere
TR-06100 Ankara, Turkey
url: http://www.tubitak.gov.tr/
Hale Hacaloglu
Tel.: +90 - (0)312 - 467 82 80 / + 90 - (0)312 - 468 53 00
Fax: +90 - (0)312 - 427 26 72
E-mail: uidb@tubitak.gov.tr
(URL: http://www.internationales-buero.de/de/1930.php)
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