
Grundsätzlich jederzeit können Fördermittel für Anbahnungsreisen und -projekte bereitgestellt werden, um weiterführende Projektanträge im Rahmen von Förderprogrammen beispielsweise von BMBF und EU vorzubereiten.
Diese Förderung steht zur Verfügung unabhängig von separaten, zeitlich beschränkten Förderbekanntmachungen für Projektkooperationen, die im Zusammenhang mit den aktuellen Schwerpunkten der beiden bilateralen Kooperationsausschüsse stehen.
Bei Projektanträgen werden aus Gründen der Prioritätensetzung in der Regel solche Anträge bevorzugt, die auf beiden Seiten jeweils mindestens eine Forschungseinrichtung und einen gewerblichen Partner einbeziehen (2+2 Projekte).
Art der Unterstützung
Auf der Basis des bilateralen WTZ-Abkommens von 1986 werden bei einer Bewilligung von Mobilitätsförderung Reisekosten nach Korea sowie eine Aufenthaltspauschale übernommen:
Für Ausschreibungen zu speziellen Fachthemen können abweichende Bedingungen gelten.
Beantragung
Anträge können nur von deutschen Rechtspersonen/dem deutschen Projektleiter gestellt und grundsätzlich jederzeit eingereicht werden.
Vor der Beantragung wird empfohlen Kontakt mit dem zuständigen Länderreferenten im IB aufzunehmen.
Formulare und Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier.
Weitere Information zur Zusammenarbeit mit Südkorea finden Sie hier.